LI: Fürst befürwortet freiwillige Beiträge an Religionsgemeinschaften

In der Frage der Kirchenfinanzierung hat der Regierungschef in einem kürzlich im «Vaterland» veröffentlichten Interview angeregt, «statt einer Finanzierung über eine Steuer die Finanzierung über Mitgliedsbeiträge anzudenken». Was halten Sie von einem solchen Modell und inwieweit würde sich dieses mit dem von Fürst Hans-Adam II. favorisierten amerikanischen Modell der Spendenfinanzierung allenfalls decken?

Wenn es den Religionsgemeinschaften selbst überlassen wird, wie sie eine Finanzierung über Mitgliedsbeiträge gestalten wollen, halte ich es für ein gutes Modell. Nicht empfehlen würde ich das Modell eines Pflichtbeitrages, der durch einen Kirchenaustritt vermieden werden kann. Ein solches Zwangssystem führt zu einer negativen Einstellung bei den Mitgliedern gegenüber ihren Religionsgemeinschaften. Besser fände ich ein Modell, in dem jeder freiwillig Beiträge gemäss seinen Möglichkeiten und Überzeugungen leistet.

Generalvikar Markus Walser hat erst kürzlich wieder darauf hingewiesen, dass sich das italienische Modell bisher erstaunlich gut bewährt habe. Eine solche Mandatssteuer nach italienischem Vorbild wurde auch im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen. Inwieweit könnte das eine konsensfähige Lösung für Liechtenstein darstellen? Das italienische Modell könnte ich mir grundsätzlich auch als Lösung vorstellen, auch wenn ich persönlich eine Finanzierung aufgrund freiwilliger Beiträge für besser erachte, weil es einfacher, unbürokratischer ist und mehr auf die Eigenverantwortung des Einzelnen setzt. Ob das italienische Modell konsensfähig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich konnte aber bereits in der Ausarbeitungsphase dieses Modells feststellen, dass Diskussionen losgingen, wer sich alles für das italienische Modell wird qualifizieren können. Kann sich beispielsweise der Verein für eine offene Kirche qualifizieren? Welcher der muslimischen Religionsgemeinschaften können Mandatssteuern gewidmet werden? Wie steht es mit den Zeugen Jehovas? Letztere haben unlängst gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihre staatliche Anerkennung erfolgreich durchgesetzt.

Ganzes Interview: http://www.vaterland.li/index.cfm?id=11327&source=lv&ressort=home