Kirchenaustritt: privat oder öffentlich?

Der FVS wird hin und wieder vorgeworfen, dass wir Informationen zum Kirchenaustritt anbieten. Tatsache ist, dass die Kirchen dies in der Regel nicht selber tun. Wo sie es tun, kommt die Neutralität unter Umständen zu kurz. Die kath. Kirchgemeinde Rheinfelden thematisiert auf ihrer Webseite den Kirchenaustritt. Das tönt dann so:

Austritt

Ein Getaufter bleibt getauft, auch wenn er ausgetreten ist.

Bedeutung eines Kirchenaustritts:

  • Der Austritt aus der Kirchgemeinde bedeutet immer auch das Verlassen der Gemeinschaft der römisch katholischen Kirche, sowie Verzicht auf die Heiligen Sakramente im Leben und Sterben.
  • Wenn die Eltern aus der Kirche austreten, gilt dies nicht automatisch auch für das Kind.
  • Der Kirchenaustritt ist nicht einfach Privatsache. Die Kirchgemeinde meldet den Austritt der politischen Gemeinde.
  • Kirchenaustritte müssen schriftlich der Kirchgemeinde gemeldet werden.
Was sich wie eine versteckte Drohung anhört, ist geregeltes Verfahren. Die Kirche muss der politischen Gemeinde den Austritt melden zu Handen der Steuerbehörde. Die Angabe untersteht dem Datenschutz. Wir haben vor Jahresfrist die Kirchgemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass diese Formulierung als Drohung wirkt. Sie hat das anerkannt, aber bis heute nicht geändert. Es ist anzunehmen, dass die Drohung also im Sinne der Kirchgemeinde ist.Mehr zum Datenschutz in Kirchgemeinden >