Sexuelle Verstümmelungen gehören verboten

Stellungnahme der FVS zur Parlamentarischen Initiative „Verbot von sexuellen Verstümmelungen“Ja zum Straftatbestand

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz begrüsst die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Strafandrohung Im Sinne des Minderheitsantrages der Kommission unterstütztet die FVS die Androhung einer Freiheitsstrafe.

Verfolgungsverjährung Analog zum sexuellen Missbrauch schlagen wir auch bei diesem Straftatbestand die Unverjährbarkeit vor.

Beschneidung von Knaben ist ebenfalls Genitalverstümmelung

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass auch die religiös oder kulturell begründete Beschneidung von Knaben eine Verstümmelung darstellt, welche die Integrität der Betroffenen verletzt.
Ärzte stehen der Beschneidung von Knaben ohne medizinische Indikation vermehrt kritisch gegenüber: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=61273 .



Jeder nicht ernsthaft medizinisch begründete chirurgische Eingriff an den Genitalien von Minderjährigen ist eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit. Eine alleinige Regelung der weiblichen Beschneidung ist ein falsches Signal, auch wenn die Tatbestände der weiblichen und männlichen Beschneidung sich in ihrer Tragweite grundsätzlich unterscheiden.

Freidenker-Vereinigung der Schweiz
 15. Juni 2009

Intersexualität

Auch die operative Behandlung von intersexuell geborenen Kindern ohne medizinische Indikation, rein zur Definition ihrer äusserlichen Geschlechtszugehörigkeit ist aufzugeben. Sie verletzt die fundamentalen Rechte des Kindes.

Vernehmlassungsbericht des Bundes: http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/05-404/Documents/05-404-vernehmlassungsergebnisse-2009-09-d.pdf