Ein Urteil im Sinne der Menschenwürde

Deutschland: Entscheidung zur Sterbehilfe

Es war der letzte, konsequente Akt in einem Trauerspiel um Heimpflege und Strafjustiz: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe ist wegweisend. Die Tragödie ist zu Ende: Der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs sprach am Freitag den für Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt Wolfgang Putz frei. Er hob damit eine Verurteilung des Anwalts durch das Landgericht Fulda vom 30. April 2009 wegen versuchten Totschlags zu neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Geldstrafe von 20.000 Euro auf.

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