Freidenker-200103.pdf

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(file: @@Freidenker-200103.pdf@@)Laizismus in Europa den, ohne die jeweiligen Besonderheiten zu negieren. Laizismus bedeutet primär, dass sich die politische Gemeinschaft auf das ganze Volk – ohne Privileg und ohne Diskriminierung – bezieht. Der Klerus einer bestimmten Glaubensrichtung muss sich demnach darauf beschränken, die Glaubensangelegenheiten für diejenigen zu verwalten, die ihm in freier Entscheidung seine Rolle zuerkennen. Bei der Frage, auf welche Weise die Grundwerte Freiheit und Gleichheit in einem immer grösser werdenden europäischen Raum mehr Beachtung finden können, geht es um politische wie philosophische Aspekte. Um das Gemeinsame zu fördern und uneingeschränkte Gleichheit, namentlich auf religiösem Gebiet, zu sichern, muss die strikte Trennung zwischen dem Staat und allen Kirchen erreicht werden. Nur so können sich Gläubige und Freidenker ebenso wie die Anhänger verschiedener Religionen gegenüber der öffentlichen Gewalt als Gleiche anerkennen. Laizismus stellt sich also nicht etwa gegen die Religion in ihrer spirituellen Dimension, sondern gegen den Zugriff der Kirche auf die öffentliche Sphäre. Die laizistische Einigung kann unter Menschen über jeglichen Partikularismus eine gemeinsame Basis bilLaizismus und kulturelle Differenz Laizismus verlangt nicht nach abstrakten menschlichen Individuen: Er weigert sich nur, Machtbeziehungen als "kulturell" und respektabel zu betrachten, bloss weil sie im Gewand von Brauch und Sitte auftreten und so im Lauf der Zeit wie Merkmale einer "kollektiven Identität" aussehen. Gewissensfreiheit und rechtliche Gleichheit aller spirituellen Optionen – ob sie nun einen religiösen Glauben implizieren oder nicht – zielen jenseits von Unterschieden auf eine gemeinsame Welt ab, die eint, ohne zu binden, sowie auf die Emanzipation der Urteilskraft jedes Einzelnen, in der die moralische und geistige Autonomie der Menschen begründet ist. All diese Prinzipien zusammen werden in einem laizistischen Europa die Bedingungen für ein Einvernehmen schaffen, das Unterschiede zulässt und weder Meinungsverschiedenheiten noch Debatten ausschliesst, sondern vielmehr zur Transzendierung der Unterschiede einlädt, und zwar im starken Bewusstsein vom Wert des gemeinsamen öffentlichen Raums, der die Verwirklichung von Freiheit und Gleichheit erst möglich macht. Freier Markt der Religionen In fast allen Bereichen unseres täglichen Lebens hat sich der Markt als wesentliches Instrument der freien Betätigung durchgesetzt. Im Bereich der spirituellen Optionen sind derzeit vor allem zwei Mechanismen bekannt: Der offene Konflikt, der als Religionskrieg ausbricht, und die scharf abgegrenzte Koexistenz, in der verschiedene Gemeinschaftsformen wie im Mosaik nebeneinander bestehen. Noch kaum verwirklicht ist der gemeinsame öffentliche, laizistische Raum, der Vielfalt zulässt und der den individuellen oder kollektiven Ausdruck spiritueller und religiöser Partikularismen rechtlich als etwas Privates behandelt. Der institutionelle Laizismus plädiert für ein allgemein gültiges Gesetz, das die Menschen ihre ethischen Überzeugungen und ihren spirituellen Weg frei wählen lässt, und für ein Bildungssystem, das eine universelle Kultur vermittelt und die Entwicklung der eigenen Urteilskraft gezielt fördert. Das republikanische Recht und ein ausdrücklich laizistisches Unterrichtssystem sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Ansätze in europäischen Ländern Die europäischen Länder sind alle auf dem Weg zu diesem Ideal. Interessant ist, dass in überwiegend katholischen Ländern weitgehend eine Laizisierung, als Trennung zwischen der öffentlichen Gewalt und allen Kirchen, erfolgt ist, während in protestantisch dominierten Ländern im Zuge einer Säkularisierung die reformierten Kirchen in die Organisation des sozialen Lebens und in die politischen Institutionen eingebunden worden sind. In überwiegend Fortsetzung S. 2 THEMEN in diesem FREIDENKER Laizismus in Europa 1-2 Wechsel im Sekretariat der FVS 3 Zauberformel Mandatssteuer? 4-6 FREIDENKER 3/01 1 katholischen Ländern entwickelte sich der Kampf für die Freiheiten zur direkten Konfrontation mit den kirchlichen Autoritäten, die diese Freiheiten beschneiden wollen. Im Wesentlichen wird die Glaubensund Gewissensfreiheit auch in protestantisch dominierten Ländern respektiert. Doch unterscheidet sich die dortige Situation merklich von der in den laizistischen Ländern. So ist diese Freiheit etwa durch die Strafbarkeit blasphemischer Äusserungen oder auch durch die manchen Kirchen ein- betreffenden Überzeugung vorgebrachte Ironie oder Kritik zweifelsohne als eine persönliche Beleidigung werteten. Wer Menschen aber das Recht garantiert, dass ihre religiösen Überzeugungen nie und nirgends in Frage gestellt werden dürfen, der öffnet einer moralisch begründeten Gesellschaftsordnung Tür und Tor. Zehn Jahre früher hat derselbe Gerichtshof entgegengesetzt entschieden und befunden, dass die Meinungsfreiheit auch für solche Ideen gelte, die Anstoss erregten. kerung Gültigkeit haben. Somit ist der Gleichheitsgrundsatz in Gefahr. Die strikte Trennung von Staat und Kirche setzt sich allmählich immer weiter durch. In Deutschland, Grossbritannien, Belgien, ja sogar in Spanien erheben sich vermehrt Stimmen, die genau in dem Moment eine Entwicklung in Richtung einer Laizisierung à la française fordern, da sich in Frankreich andere Stimmen für die umgekehrte Entwicklung aussprechen. In Portugal fordert Republica Laicidade die Aufhebung des von Salazar ererbten Konkordats. Das belgische Centre d’Action Laïque verkündet, dass es die institutionelle Trennung anstrebe. In Deutschland fordern mehrere Organisationen, darunter der Bund gegen Anpassung, die Aufhebung des 1933 mit Hitler geschlossenen Konkordats und die strikte Trennung von Staat und Kirche. Desgleichen in England die kürzlich vor dem Oberhaus angehörte National Seculary Society. In der Schweiz kämpft die Freidenker-Vereinigung dafür, dass die Kantone die laizistische Trennung vollziehen. In einer ganzen Reihe von Kantonen wurde dies auch schon durchgesetzt. Schweden schliesslich hat sich erst kürzlich für die Trennung von Staat und lutherischer Kirche ausgesprochen. Der Laizismus könnte also für ganz Europa Geltung haben, seine Durchsetzung würde ein Europa mit emanzipatorischen Kultur schaffen, dessen Programm auf Zeit der Aufklärung zurückgeht. Kürzestfassung eines gleichnamigen Artikels von Henri Pena-Ruiz ( Philosoph, Dozent am Institut d'études politiques de Paris, Autor von "Dieu et Marianne. Philosophie de la laïcité" 1999) erschienen in Le Monde diplomatique 16.6.2000 Bearbeitung: Reta Caspar geräumte Kontrolle über Lehrpläne eingeschränkt. Mancherorts hat sich, wie die in Deutschland, Dänemark oder der Schweiz vom Staat erhobene Kirchensteuer belegt, ein öffentliches Privileg der Religionen fest etabliert. Auch solche positiven Diskriminierungen verletzen das Gleichheitsprinzip.. Strassburg: Menschenrechtsfrage unentschieden Ein Rückschritt bedeutete ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Die Diözese Innsbruck hatte im Jahre 1986 gerichtliche Schritte gegen die Aufführung eines auf Oskar Panizzas "Liebeskonzil" basierenden Films eingeleitet. Nachdem der Film auf Anordnung des Innsbrucker Gerichts beschlagnahmt worden war, wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg angerufen, der das Urteil bestätigte. Die Richter hatten nämlich den Angriff auf eine religiöse Überzeugung mit einem Eingriff in die Rechte anderer gleichgesetzt, wobei sie die gegenüber der Der Fortbestand von konfessionell geprägten politischen Institutionen führt zu einer impliziten psychologischen und moralischen Diskriminierung jener Bürger, die einer anderen oder auch überhaupt keiner Konfession angehören. Sie können sich in Symbolen und Praktiken, die für sie keinerlei Bedeutung besitzen, nicht wiedererkennen. In der Geschichte hat das immer wieder dazu geführt, dass die Vertreter des katholischen Glaubens insbesondere dann für die Trennung von Kirche und Staat kämpften, wenn sich eine andere "Staatsreligion" durchsetzte: Der calvinistische Protestantismus in den Niederlanden des 19. Jahrhunderts oder die lutherische Kirche als Staatskirche in Dänemark. Ohne den traditionellen katholischen Klerikalismus fortzuschreiben, weist die Säkularisierung der Kirchen dennoch Ähnlichkeiten mit ihm auf, insbesondere durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Gewalt und die institutionelle Privilegierung von Glaubensüberzeugungen, die in Wahrheit nur für einen Teil der Bevöl- 2 FREIDENKER 3/01 Zentralvorstand FVS Neu-Organisation des Zentralsekretariates Das Sekretariat der FVS befindet sich ab 1. März 2001 offiziell in 2545 Selzach – dem Domizil von Hans-Ruedi Zihlmann, den wir an der letzten Delegiertenversammlung zum neuen Zentralsekretär gewählt haben. Beachten Sie bitte die Einzelheiten auf der letzten Seite dieses FREIDENKERs unter "Zentralsekretariat". Die Übergabe der nötigsten Akten wird in der ersten Hälfte März stattfinden und Hans-Ruedi Zihlmann hat sich bereit s so weit vorbereitet, dass das Sekretariat ohne Unterbruch weiter funktionieren kann. Ich habe aus meiner Amtsmüdigkeit kein Geheimnis gemacht und bin echt erleichtert, die Arbeit nun in jüngere Hände weitergeben zu können. Hans-Ruedi Zihlmann freut sich auf diese Aufgabe und so kann sich dieser Wechsel für unsere gemeinsame Sache nur positiv auswirken. In diesem Sinne bitte ich die Sektionen und die Mitglieder, meinem Nachfolger ihr Vertrauen zu schenken und ihn in seiner Arbeit zu unterstützen. Selbstverständlich stehe ich in meiner Funktion als Zentralpräsident den Sektionen und Mitgliedern für besondere Anliegen ebenfalls zur Verfügung. Jürg L. Caspar Delegiertenversammlung 2001 Sonntag, 6. Mai, Olten Erstmals wird am Samstag zuvor am gleichen Ort ein Freidenker-Seminar stattfinden. Für Delegierte und andere Interessierte besteht dadurch die Möglichkeit, ein ganzes Wochenende im Gespräch mit Freidenkerinnen und Freidenkern zu verbringen. Der Zentralvorstand hofft, dass möglichst viele Mitglieder diese Gelegenheit wahrnehmen, zur eigenen Weiterbildung und zur Kontaktpflege unter den Mitgliedern. (Bitte Inserat Seite 7 beachten) Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung sind bis spätestens 31. März 2000 an das Zentralsekretariat zu richten. Freidenkerspende 2001 Die freien JungdenkerInnen freuen sich auf Ihre Vorschläge für Projekte, denen Sie gerne die diesjährige Freidenkerspende zukommen lassen würden. Bitte nennen Sie uns Projekte, die Ihnen im letzten Jahr durch besondere humanitäre Leistungen aufgefallen sind. Senden Sie Ihre Anregungen bitte bis zum 15. März 2001 an: daniel.aellig@bluewin.ch oder Daniel Aellig, Im Moser 17, 3704 Krattigen. An ihrer Sitzung Ende März werden die Freien JungdenkerInnen wiederum einen Dreiervorschlag zu Handen der Delegiertenversammlung auswählen, die dann ihrerseits im Mai dieses Jahres das definitive rc Projekt bestimmen wird. Sitzung des Zentralvorstands Samstag, 7. April, 9.30 Uhr Hotel Emmental, Olten Haupttraktanden: Jahresrechnung 2000 und Vorbereitung der Delegiertenversammlung 2001 Anschliessend Mittagessen und allgemeine Aussprache mit den Sektionspräsidenten gemäss den separat versandten Einladungen. Tipps vom Dalai Lama Nicht wenige Leute haben Anfang Jahr eine E-mail folgenden Inhalts auf dem Computer gefunden: "Anleitungen für das Leben im neuen Jahrtausend vom Dalai Lama:" (dt. R. Caspar) 1. Grosse Liebe und grosse Errungenschaften bedeuten grosse Risiken. 2. Wer verliert, hat eine Lektion gelernt und gewonnen. 3. Verfolge drei Prinzipien: Selbstrespekt, Respekt gegenüber Anderen und Verantwortung für dein Tun. 4. Nicht zu erhalten, was man möchte, kann ein grosses Glück sein. 5. Lerne die Regeln, dann kannst du sie besser umgehen. 6. Ein Freundschaft zerbricht nicht an einer Meinungsverschiedenheit. 7. Wenn du einen Fehler erkennst, dann versuch ihn sofort zu beheben. 8. Sei jeden Tag eine Weile allein. 9. Sei offen für Veränderung, aber lass dabei deine Werte nicht los. 10. Schweigen ist manchmal die beste Antwort.. 11. Führe ein gutes, ehrenhaftes Leben, so wirst du es im Alter in der Rückschau ein zweites Mal geniessen können. 12. Eine liebevolle Atmosphäre zu Hause ist die Basis für ein gutes Leben. 13. Bleib bei Unstimmigkeiten mit Familienmitgliedern bei der Aktualität und lass Vergangenes ruhen. 14. Teile dein Wissen , dies ist ein Weg unsterblich zu werden. 15. Achte die Erde. 16. Besuche jedes Jahr einmal einen dir bisher unbekannten Ort. 17. Die beste Beziehung ist jene, in der die gegenseitige Liebe grösser ist als die gegenseitige Abhängigkeit. 18. Bewerte deinen Erfolg stets nach dem, was du dafür aufgeben musstest. 19. Liebe und koche mit gleicher Hingabe.“ Sie sind ja ganz vernünftig, diese Lebenshilfe-Tipps; aber weil der Dalai Lama auch halt nur ein gewöhnlicher Kettenbriefler ist, kommt anschliessend gleich das Unvermeidliche: "Behalte diese Botschaft nicht für dich, das Mantra muss innert 96 Stunden weitergehen..." und dann folgen die Glücksversprechungen entsprechend der Anzahl versandter E-mails! rc FREIDENKER 3/01 3 Zauberformel Mandatssteuer? In den Kantonen Basel-Stadt und Zürich wird derzeit die Frage der Kirchenfinanzierung diskutiert. Auch in Deutschland und anderen Ländern ist die Frage hochaktuell. Den Reformtrend haben in den 1980er Jahren Spanien und Italien gesetzt, die sich damals aus den faschistischen Kirchenverträgen gelöst und mit dem Vatikan neue Konkordate ausgehandelt haben, in denen u.a. die Kirchenfinanzierung neu geregelt war. Beide Länder haben sich mit dem Vatikan auf die sogenannte Mandatssteuer geeinigt. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Steuer, sondern um die Umwidmung eines Teils der bestehenden Steuern. Dieses Finanzierungsmodell wird heute nicht nur für Kirchen sondern z.B. auch für die Finanzierung von Parteien oder Gewerkschaft erwogen. "otto per mille" In Italien können seit Anfang 1989 die Steuerpflichtigen jährlich neu 0,8 Prozent ihrer Einkommensteuern für religiöse Zwecke bestimmen. Im Unterschied zur spanischen Regelung (wo einzig die katholische Kirche zu einem freiwilligen Steueranteil von 0.52% kommt) können die italienischen BürgerInnen wählen, ob sie ihr "otto per mille" einem Sozialfonds des Staates, der katholischen Kirche, den Adventisten, der Pfingstgemeinde, den Waldenser-Methodisten, den Lutheranern oder der jüdischen Gemeinde zukommen lassen wollen. Die Beträge jener, die auf ihre Option verzichten, werden ebenfalls anteilig unter Staatstopf und Kirchentöpfen aufgeteilt. Allerdings verzichten in Italien ausser der katholischen alle Kirchen bewusst auf diese unbenannten Steuern. Nicht-Optierenden unterstützen also indirekt die Katholische Kirche. Unter diesem System müssen die Kirchen nun Jahr für Jahr um die Gunst der SteuerzahlerInnen werben. In den Werbekampagnen versuchen sie denn auch vor allem den BürgerInnen klarzumachen, dass die Möglichkeit der Zweckbestimmung die Steuern insgesamt nicht erhöht. Das Ergebnis ist für die Katholische Kirche bisher sehr vorteilhaft: Rund 40% (wesentlich mehr als praktizierende KatholikInnen) der BürgerInnen haben für sie unterschrieben, sie erhielt deshalb bisher jeweils den Löwenanteil von rund 80% des "otto per mille". - Das Problem der Kirchensteuer für juristische Personen ist vom Tisch. Diese können ihren Steueranteil einfach in den Staatsfonds fliessen lassen (in Italien sind juristische Personen aber gar nicht von der Steuer betroffen). Modell: Gemeinwohlfinanzierung Im Gegensatz zum "otto per mille" steht als breiter angelegter Ansatz das "Reformmodell für die Gemeinwohlfinanzierung in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft" der deutschen (christlichen) DietrichBonhoeffer-Stiftung. Dieses Modell kritisiert am italienischen Vorbild zu Recht, dass auf der Empfänger-Liste der Kultursteuer nur Religionsgemeinschaften und der Staat aufgeführt sind. Hinter dem Reformmodell steht folgende Vorstellung: Alle am Gemeinwohl orientierten Institutionen sollen durch demokratisch legitimierte Zuwendungen gestärkt werden. Das Reformmodell sieht vor, gemeinnützige Vereinigungen und vergleichbare Institutionen ( z.B. Kindergärten, Museen, Greenpeace, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Bürgerrechtsorganisationen und Bürgerinitiativen, kulturelle und soziale Einrichtungen usw.) Empfänger der Gemeinwohlsteuer sein können. Ein weiterer Unterschied zu Italien und Spanien bezieht sich auf die Steuern, die in das Verfahren einbezogen werden. In Italien und Spanien wird nur die Lohn- bzw. Einkommensteuer einbezogen. Zum Reformmodell gehört der Vorschlag, auch die juristischen Personen für die neue Kultur- und Sozialsteuer heranzuziehen, mit dem Argument: Je breiter die steuerliche Grundlage, desto niedriger kann der prozentuale Steueranteil ausfallen um den gewünschten Mittelumfang zu erreichen. Die Kultur- und Sozialsteuer soll also keine Zusatzsteuer sein und auch keine Steuererhöhung zur Folge haben. Vielmehr wird ein kleiner Teil der eingehenden Steuern separiert und der Empfängerfestlegung durch die Steuerpflichtigen freigegeben. Finanziert würde die Kultur- und Sozialsteuer durch den Wegfall der staatlich eingezogenen Kirchensteuer und durch den Wegfall bisheriger staatlicher Subventionen an Kultur- und SozialsteuerFortsetzung S. 5 Empfänger. BeobachterInnen führen zudem den relativ geringen Anteil der Kirchenaustretenden auf dieses neue System zurück. Andererseits nimmt offenbar die Spendenfreudigkeit ab. Hauptargumente der Kirchen für die Mandatssteuer - Die Trennung von Staat und Kirche wird sanktioniert. - Die Religionsfreiheit wird gewährleistet. - Es kostet die Bürger nicht mehr. - Der Steuersatz ist wesentlich tiefer als z.B. der derzeitige Satz der Kirchensteuern in der Schweiz. - Es ist eine Möglichkeit der direkten Demokratie. - Die Abnabelung der Kirche vom Staat und das steigendes Interesse der Gläubigen an der Kirche. - Verärgerte Mitglieder bezahlen vielleicht ein paar Jahre nicht, treten aber nicht aus und sind daher als Mitglieder immer noch ansprechbar. Überlegungen aus Freidenker Sicht - Angelpunkt der Umsetzung ist der Zugang zu den Steuertöpfen. Wer bestimmt nach welchen Kriterien, welche Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaften wählbar sein sollen? - Steht das Modell nicht quer in einer Landschaft, in der sich vielerorts keine Mehrheit der BürgerInnen mehr für die Institution Kirche interessieren? - Durch den nicht erzwungenen formellen Austritt kann sich mancher und manche leise aus der Kirche verabschieden und sein/ihr Geld anderen Töpfen zufliessen lassen, insbesondere etwas katholische Christen, die damit der Exkommunikation ausweichen können, mit der ein Austritt aus der Katholischen Kirche bestraft wird. 4 FREIDENKER 3/01 Verfassungsrechtliche Aspekte "Mit dem staatlichen Kirchensteuereinzug ist die permanente Offenlegung der Religions- und Konfessionszugehörigkeit vor Ämtern, Dienststellen und Arbeitgebern dem Verfassungsgrundsatz verbunden, was der Glaubens- und Gewissensfreiheit widerspricht und europäische Datenschutzstandards verletzt. Mit der Beendigung des staatlichen Kirchensteuereinzugs würde für den Staat die Notwendigkeit entfallen, Mitgliederlisten für die Kirchen zu führen. Die Kirchen müssten eine eigene Mitgliederregistratur aufbauen. Der Steuerpflichtige soll keineswegs gezwungen sein, seinen Kultur- und Sozialsteueranteil jener Religionsgesellschaft zuzuweisen, in der er selbst Mitglied ist. Auch andere Mitgliedschaften führen zu keinen Verpflichtungen bei dem Kultur- und Sozialsteuerverfahren. Die Auswahl einer Empfänger-institution kann frei und ohne jede Kontrolle erfolgen. Die Empfängerinstitutionen werden sich bemühen müssen, ihre Ziele, Aufgaben und Leistungen in der Öffentlichkeit positiv darzustellen, wenn sie sich möglichst viele BürgerInnen als geeignete Empfängeradresse für den Kultur- und Sozialsteueranteil empfehlen wollen. Bürgerrechtliche Begründung Der bürgerrechtliche Begründungshintergrund fordert eine striktere Beachtung der Verfassungsgrundsätze. Der staatliche Einzug der Kirchensteuer wird als einseitige Privilegierung, als eine Verzerrung der gesellschaftlichen Wirklichkeit und als eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten empfunden. In einer der pluralistischen Form unserer Gesellschaft entsprechenden Wettbewerbssituation in kulturellen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Bereichen, verstösst die Privilegierung religiöser Gruppen eklatant gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Die Kirchensteuer ist ein wettbewerbsverzerrendes Relikt. Nicht-Kirchenmitglieder empfinden sich in ihren Einstellungen und in ihrem Engagement als weniger beachtet oder gar als abgewertet. Nichtkirchliche Vereine, Verbände und Einrichtungen sehen sich als benachteiligt. Viele Grundrechte und Bürgerrechte mussten gegen den Willen der Kirchen mühsam erstritten werden und haben zum Aufbau einer modernen Gesellschaft wesentlich beigetragen. Dazu passt es nicht, dass die Kirchen für ihren ModernitätswiderForts. Seite 6 Kirchenfinanzierung im internationalen Vergleich System Verhältnis Staat-Kirche Spenden Kollekten Vermögen USA Frankreich mehrheitlich Holland Schweden Polen Slowenien England Gleichstellung Kirchen/ soz. Inst. Vermögenserträge Kath. Kirche: Abgeltung der hist. Rechtstitel -> Vermögenserträge Kooperation Staat/Kirche Italien 0.8% seit 1984 Wahl zw. Kirchen und Staat Spanien 0,52% seit 1979 Ziel: Spendensystem Ungarn 1% seit 1998 Österreich (obl.15% des Einkommens) freiwillig Kt. NE Mitgliederbeiträge Mandatssteuer (Steueranteil) © R. Caspar, div. Quellen, Stand ca 1998 Staatsbeiträge Subventionen Steuer (Steueranteil) Steuerabzug von Beiträge an Kran- Schulen kenpflege Spenden 3 Departemente Schulen Unis/Schulen Kt. BS seit 1911 Kt. GE seit 1907 freiwillig z.B. Spitalseelsorge Universität ? ? ? Kirchl. Gebäude Steuerabzug für Spenden Für erbrachte soziale Leistungen ? ? ? Trennung von Staat und Kirche Kt. Vaud Beitrag an Kultausgaben Steuerabzug Schulen Universität Staatsbeiträge an anerkannte Kirchen, Besoldung der Pfarreien Abgeltung der Säkularisierungsverluste Religionsunterricht Kt. VS Griechenland Reine Staatskirche Universitäten Schweiz 6-8% Mehrheit der Kantone (Quasi-) Staatskirche Deutschland 8% Ländersache Universitäten Leistungen in Erziehung und Bildung, Jugend-, Altenhilfe Dänemark FREIDENKER 3/01 5 Fortsetzung von S. 5 stand immer noch mit Privilegien belohnt werden. Unsere Gesellschaft ist auch in Zukunft auf Demokratieverbreiterung und Demokratievertiefung angewiesen. Bürgerbeteiligung und gesellschaftliche Mitbestimmung sollten gefördert werden. Die Kultur- und Sozialsteuer ist geeignet, für mehr Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu sorgen. Sie hat in den verschiedensten Parteien, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen Anhänger. Für die Rechtsentwicklung auf europäischer Ebene bietet sie sich als eine neue Perspektive an."1 Wer definiert das Gemeinwohl? Auch im zweiten Vorschlag ist (noch) nicht klar, welchen Kriterien die Begünstigten genügen müssten. Einerseits verfügen wir in der Schweiz über eine qualifizierte Stelle, welche Erfahrung in der Beurteilung von Wohlfahrtsprojekten hat (ZEWO), andererseits ist bei diesem Ansatz nicht einzusehen, warum die BürgerInnen ihr Geld nur zertifizierten Gruppierungen zuwenden können, warum nicht ebenso Abstimmungskomitees etc. zum Zuge kommen sollten. Aber auch wenn man sich auf die Kriterien einigen könnte: Der administrative Aufwand der Verteilung dürfte bei einer relativ breiten Zulassung bald einmal unverhältnismässig werden. Eine Zauberformel existiert also noch nicht, die Diskussion zum Thema sei damit eröffnet. Reta Caspar Quellen und Links zum Thema: 1 http://dietrich -bonhoeffer-verein.dike.de http://www.Kirchensteuer.de Freidenker-Umschau USA Ende Januar haben Beamte des FBI auf einer Ranch im Südwesten Texas' ein Grab ausgehoben, in dem sie Überreste von drei Leichen fanden – vermutlich jene der 1995 unter misteriösen Umständen verschwundenen Atheistin Madalyn Murray O’Hair, ihres Sohnes und ihrer Adoptivenkelin. Die Untersuchungen des Hüftgelenk-Implantates der Dame und dessen Seriennummer sollten eine Identifikation möglich machen. Dr. Madalyn Murray O’Hair war Gründungspräsidentin der American Atheists gewesen. Ihr grösster Erfolg war das Verbot von Schulgebet und Bibellesung im Unterricht an öffentlichen Schulen 1963. Am 29. Januar hat der Prozess wegen Entführung und Mord gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der American Atheists begonnen, der schon früher den Verein geschädigt hatte und wegen Mordes vorbestraft ist. Der Angeklagte hat kurz vor Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt und nun Hinweise auf das Grab der Vermissten gegeben. Rationalist International Bulletin Nr. 63, Januar 2001 Indien Nach dem Erdbeben kamen die Geier: Ein Minister des Staates Karnataka konnte der alten christlichen Versuchung nicht widerstehen und hat die jüngsten verheerenden Erdbeben in Indien als Strafe Gottes für die schlechte Behandlung von christlichen Missionaren in Indien bezeichnet. Weil er das vor laufenden Kameras sagte, droht ihm neben einem Gerichtsverfahren nun auch der Ausschluss aus der Kongresspartei, die sich als Wächterin des säkularen Staates sieht. Nachdem mehrere bekannte Astrologen in den Medien zugegeben haben, dass sie nicht imstande seien, Erdbeben vorauszusehen, frohlockte die Konkurrenz. Die Anhänger der christlichen Hilfsorganisation "Food for the Hungry" liessen verlauten: "Dies ist eine grosse Chance für uns, die Bevölkerung ist enttäuscht und deshalb interessiert – nicht nur an unseren Nahrungsmitteln, sondern auch am Evangelium". Die Organisation verweist auf ähnliche Erfahrungen nach den Erdbeben in der Türkei, wo es zu Konvertierungen gekommen sei. Rationalist International Bulletin Nr. 64, Februar 2001 Italien "Das Heilige Jahr – Bilanz eines nicht gläubigen Laizisten". Unter diesem Titel hat der Journalist Eugenio Scalfari Ende 2000 in der grossen Tageszeitung La Repubblica Position bezogen. Allein der Vatikan sei es gewesen, der sich im Jahr 2000 heftige Ausfälle gegen den World Gay Pride, das in Rom abgehaltene Weltschwulentreffen, geleistet habe. Den Ehrengast Jörg Haider dagegen habe der Papst dann im Dezember gern empfangen, während der Erzbischof von Bologna gegen Muslim-Immigranten Stimmung machte, die Italien eine "islamische Invasion" bescherten. Und nicht zu vergessen seien die öffentlichen, von Kardinal Camillo Ruini als Chef der nationalen Bischofskonferenz ausgerichteten Demonstrationen für die Finanzierung katholischer Privatschulen durch den italienischen Staat genauso wie das RatzingerPapier "Dominus Jesus", das noch mal erklärt, warum allein der katholische Glaube selig macht. Scalfaris Liste liesse sich bequem durch zahlreiche andere Episoden ergänzen. Italiens staatliche Fernsehanstalt RAI schloss im Heiligen Jahr einen förmlichen Vertrag mit dem Vatikan, der die Übertragung aller Jubiläumsspektakel genauso vorsieht wie die Ausstrahlung frommer Filme zur Hauptsendezeit. Und Roms städtischer Theaterchef musste kürzlich den Hut nehmen – er hatte es gewagt, ausgerechnet zum "Jubiläum" eine islamische Theatertruppe einzuladen. Derweil sprach Johannes Paul einen seiner Amtsvorgänger, den reaktionären Antidemokraten und Antisemiten Pius IX., selig – und die Aufklärer hielten still: Italiens Laizisten haben abgerüstet, einseitig leider und ohne Gegenleistungen. taz 25.1.2001 Promi-Ecke "Ich bin religiös, aber ich glaube nichts. Mein Verhältnis zu m Glauben ist sehr widersprüchlich. Sobald sich eine Religion als die wirkliche und unumstössliche Wahrheit definiert, dann droht Menschenfeindlichkeit – dann ist auch immer eine grosse Nähe zur Macht auszumachen, gegenüber der ich sehr misstrauisch bin." Franz Hohler Kabarettist Quelle: Berner Woche 38/2001 zum Schmunzeln Treffen sich zwei katholische Priester: "Wir werden das wohl nicht mehr erleben, dass wir mal heiraten können..." "Nein", sagt der andere, "aber unsere Kinder..." 6 FREIDENKER 3/01 WELTUNION DER FREIDENKER Sitzung des Internat. Rates Delegiertenversammlung (WUF) Samstag, 17. März 2001 15 Uhr, Hotel Merian, Basel Infos: Jean Kaech 031 372 56 03 Zentralvorstand FVS Sa., 7. April 2001, 9.30 Uhr Hotel Emmental, Olten Ab Mittag erweiterte Sitzung mit den SektionspräsidentInnen. in den Sektionen Basel (Union) Jeden letzten Freitag im Monat ab 19 Uhr: Freie Zusammenkunft im Restaurant "Storchen" Basel. Jeden 2. Dienstag im Monat: Vorstandssitzung um 19 Uhr Bern Dienstag, 20. März 2001 19 Uhr Hauptversammlung Hotel National, Hirschengraben 24 Saal im OG, anschliessend Imbiss: Hamme mit Kartoffelsalat. Einladung folgt Grenchen Donnerstag, 15. März 2001 Generalversammlung Restaurant "Ticino", Kirchgasse 71. 19 Uhr Nachtessen, offeriert von der Sektion, ca 20.30 Uhr Beginn GV. Bitte schriftliche Einladung beachten Schaffhausen Jeden 3. Donnerstag im Monat 20 Uhr, Freie Zusammenkunft im Rest. "Falken", Schaffhausen St. Gallen Freitag, 9. März 2001 19 Uhr Jahresversammlung mit Imbiss Restaurant "Dufour", Clubraum Winterthur Mittwoch, 7. März 2001 Mittwoch-Stamm ab 19.30 Uhr Rest. "Orsini", Technikumstrasse 96 Zürich Dienstag, 13. März 2001 Freie Zusammenkunft 14.30 Uhr Thema: Gebrochene Einheit. Vom Teddybär zum Teleskop. Referent: Bruno Dobler Rest. "Schweighof", Schweighofstr. 232 Seminar der Schweizer Freidenker-Vereinigung Die Frage nach dem Sinn des Lebens Eine philosophische Antwort aus der Sicht eines weltlichen Humanismus Referenten: Dr. Dr. Joachim Kahl freiberuflich tätiger Philosoph skeptisch-humanistischer Richtung, Autor des Bestsellers "Das Elend des Christentums" Prof. Dr. phil. Anton Szanya Historiker, seit 1994 stellvertretender Bundesvorsitzender des Freidenkerbundes Österreichs. Über 120 Aufsatzpublikationen zu Themen der Erwachsenenbildung, der Behindertenbildung, der Zeitgeschichte und Politik Tagesseminar: Samstag, 5. Mai 2001 10.00 - 17.00 Uhr Hotel Emmental, Tannwaldstr. 34, 4600 Olten (direkt hinter dem Bahnhof) Kosten: Fr. 35.- (inkl. Mittagessen, Kaffeepausen). Teilnehmer der Delegiertenversammlung vom Sonntag, 6. Mai 2001, können im gleichen Hotel eine Übernachtung buchen: DZ Fr. 75.-, EZ Fr. 90.- inkl. Frühstück. Am Samstagabend besteht zudem die Möglichkeit, mit den beiden Referenten in einer lockerer Runde zu diskutieren und die Kameradschaft zu pflegen. Anmeldung bis 2. Mai 2001 an Werner Strebel, Oberstudenstr. 13, 8845 Studen Telefon: 055 414 23 63, Natel: 079/646 20 64, Fax:086 079 646 20 64 e-mail: werner-strebel@bluewin.ch Delegiertenversammlung FVS 2001 Sonntag, 6. Mai, 09.30 Uhr Hotel Emmental, Olten Anträge zuhanden der Delegiertenversammlung sind bis spätestens 31. März 2000 an das Zentralsekretariat zu richten. Freie JungdenkerInnen Nächstes Treffen Montag, 26. März 2001 18.30-21.30 Uhr reservierter Tisch im Bahnhofbuffet Olten Themen: Erste Erfahrungen mit den Ressorts im Zentralvorstand Freidenkerspende 2001 Für Auskünfte und Anregungen V. Aldridge 061 321 83 05 FREIDENKER 3/01 Gelobst du, sie zu lieben, ihr zu e-mailen und zu faxen, zu pagen und zu beepen bis dass der Tod euch scheidet? 7 FVSFreidenker-Vereinigung der Schweiz Mitglied der Weltunion der Freidenker und der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union Trauer Redner Basel (Vereinigung) 061/421 67 87 oder 061/42112 80 Basel (Union) 061/321 39 30 oder 061/601 03 23 Bern 033/654 22 57 oder 031/951 01 29 Grenchen 076/53 99 301 oder 032/645 38 54 Luzern und Innerschweiz 041/420 45 60 oder 041/440 76 36 Schaffhausen 052/685 13 62 St. Gallen 052/337 22 66 Vaud Waadt 026/660 46 78 ou 022/361 37 12 Winterthur und Thurgau 052/337 22 66 Zürich Natel 079/646 20 64 Zentralsekretariat FVS 032/ 641 20 12 oder 052/ 337 22 66 falls unter der regionalen Nummer niemand zu erreichen ist. Regional- und Orts- Gruppen Freidenker-Vereinigung Sektion Basel und Umgebung Postfach 302, 4012 Basel *auch Fax Präsidentin: Y. Andrek 061/401 35 19* Vizepräsidentin: B. Bisig 061/321 31 48* Kassier: R. Wenger 061/692 86 27* Sekretariat: H.Bamert 061/731 19 46* Mitgliederdienst: R. Frey 061/421 12 80 Bestattungen:L. Bloch 061/421 67 87* Freidenker-Union Region Basel USF Postfach 4471, 4002 Basel Präsident: 061/312 47 54 Auskünfte/Informationen: 061/321 39 30 oder 061/601 03 23 Mitgliederdienst/Krankenbesuche/ Bestattungen: 061/321 39 30 Postkonto: 40-4402-5 Bestattungsfonds: 40-4007-5 Ortsgruppe Bern Postfach 10, 3704 Krattigen Präsident/Auskünfte: Daniel Aellig: 033/654 22 57 Mitgliederdienst: N. Leuenberger 031/951 01 29 Libre Pensée de Genève ASLP Genève, J.P. Bouquet 27 ch. des quoattes, 1285 Avusy 022/756 40 49 (tél. et fax) Sektion Grenchen und Umgebung Postfach 451, 2540 Grenchen Auskünfte: Peter Hess, Präsident: 032/645 38 48 oder 076/376 38 48 Mitgliederdienst/Krankenbesuche: Lotti Höneisen: 076 53 99 301 Regionalgruppe Luzern-Innerschweiz Präsident: E. Ochsner 041/420 45 60 Postfach 2908, 6002 Luzern Sektion Mittelland Postfach 637, 4600 Olten Präsident: Willi Zollinger 062/293 39 30 Freidenker Schaffhausen Postfach 186, 8222 Beringen 052/685 13 62 (Marcel Bollinger) Regionalgruppe St. Gallen Postfach 613, 9001 St. Gallen 071/351 29 81 (S. Breitler) Association vaudoise de la Libre Pensée Case postale 131, 1000 Lausanne 17 Secrétariat: 026/660 46 78 Président: J.P Ravay 022/361 94 00 Ortsgruppe Winterthur Büelrain 4, 8545 Rickenbach ZH 052/337 22 66 (J.L. Caspar) Ortsgruppe Zürich Postfach 7210, 8023 Zürich Präsident: W. Strebel 055/414 23 63 oder Natel 079/646 20 64 Familiendienst: M. Dobler 01/341 38 57 FREIDENKER - BIBLIOTHEK Zürich, im Sozialarchiv Stadelhoferstr. 12 (Nähe Bellevue) Bücherausgabe: Mo. - Fr. 10–20 Uhr Sa. 10–13 und 14–16 Uhr Auskunft: Tel. 01/251 80 66 FVS Zentralsekretariat Zentralkasse Adressänderungen an: Büelrain 4 8545 Rickenbach Zuschriften an den Vorstand, Auskünfte, Adressänderungen, Materialbestellungen an: Zentralsekretariat neu Postfach 217 CH-2545 Selzach Tel. 032/641 20 12 Fax 032/641 26 25 Internet: www.freidenker.ch Postkonto: Winterthur 84-4452-6 Impressum Redaktion Reta Caspar Rainweg 9 Tel. 031/911 00 39 3052 Zollikofen e-mail: reta.caspar@swissonline.ch Redaktionsschluss 15. des Vormonats Jahresabonnement Schweiz: Fr. 25.– inkl. Porto Ausland: Fr. 30.– inkl. Porto (B-Post) Probeabonnement 3 Monate gratis Bestellungen, Adressänderungen und Zahlungen bitte an das Zentralsekretariat FVS. Druck und Spedition Volksdruckerei Basel Postfach, 4004 Basel ISSN 0256-8993, Ausgabe 3/2001 Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen. 8545 Rickenbach AZB