GB: Gerichte erachten Kruzifixverbot am Arbeitsplatz als vernünftig

Eine Pflegefachfrau musste in die Verwaltung wechseln, nachdem sie es abgelehnt hatte, bei der Arbeit ihr Kruzifix abzulegen. Sie klagte gegen das Spital und begründete, dass das Kruzifixverbot im Spital sie im Ausdruck ihres religiösen Glaubens einschränke.

Das Krankenhaus dagegen erklärte, dass selbst als Anstecker Kruzifixe „ein Risiko, wiewohl auch geringes“, darstellen würden und daher nur unter der Uniform getragen werden dürfen.

Das Arbeitsgericht befand, die Bekleidungsvorschrift des Spitals sei vernünftig.

Die Unterlegene meinte, das sei ein trauriger Tag für die Christen am Arbeitsplatz, das Recht scheine nicht mehr auf der Seite der Christen zu stehen. Die Verwaltung des Spitals zeigte sich sehr zufrieden mit dem Entscheid.

http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/devon/8605700.stm

2006 wurde einer Mitarbeiterin von British Airways wurde das Tragen eines Kreuzanhängers ausdrücklich untersagt. Auch wenn es sich um ein dezentes Schmuckstück handele, so die Leitung des Unternehmens, müsse das religiöse Symbol während der Dienstzeit grundsätzlich unter der Kleidung verborgen werden. Ihre Klage wurde im Februar dieses Jahres vom Berufungsgericht zurückgewiesen.

http://www.personneltoday.com/articles/2010/02/12/54101/christian-british-airways-crucifix-worker-loses-discrimination-appeal-against-airline.html

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