JA zur Selbstbestimmung auch im Heim und im Spital
Kanton Zürich: JA zur Selbstbestimmung auch im Heim und im Spital
Am 27. September 2026 stimmt der Kanton Zürich über die Änderung des Patientinnen- und Patientengesetzes und des Gesundheitsgesetzes ab – den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) empfiehlt ihren Mitgliedern ein klares JA.
Kanton Zürich: JA zur Selbstbestimmung auch im Heim und im Spital
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) empfiehlt ihren Mitgliedern am 27. September ein klares JA.
Die Ausgangslage
Auf dem Stimmzettel klingt es nüchtern: eine Gesetzesänderung. Für viele Menschen am Lebensende geht es jedoch um Wesentliches: Dürfen sie dort, wo sie leben und gepflegt werden, mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation wie EXIT oder Dignitas selbstbestimmt aus dem Leben scheiden – oder müssen sie dafür ihr Heim oder Spital verlassen?
Noch immer verbieten so gut wie alle Spitäler und zu viele Pflege- und Altersheime in der Schweiz ihren Bewohnenden diesen letzten selbstbestimmten Schritt, obwohl das Bundesgericht schon vor Jahren entschieden hat: Das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten wiegt schwerer als die Religions- oder Gewerbefreiheit einer Institution. Nur haben schwerkranke Menschen am Lebensende weder die Kraft noch die Zeit, dieses Recht individuell vor Gericht durchzusetzen. Die Folge davon: Sie müssen an ihrem Lebensende einen belastenden Ortswechsel resp. Transport über sich ergehen zu lassen.
Der Weg zur Vorlage
Ein Initiativkomitee rund um EXIT und Dignitas hatte für seine Volksinitiative in kürzester Zeit mehr als doppelt so viele Unterschriften gesammelt wie nötig – auch die Regionalgruppe Zürich hat mitgeholfen! Der Kantonsrat reagierte mit einem austarierten Gegenvorschlag, welcher mit deutlicher Mehrheit über die Parteigrenzen hinweg gutgeheissen wurde und vom Initiativkomitee unterstützt wird. Dagegen ergriffen religiös-konservative Kreise das Referendum. Nun hat das Stimmvolk das letzte Wort.
Was die Vorlage regelt
Die Gesetzesänderung verpflichtet weder Institutionen noch Personal, bei einem assistierten Suizid mitzuwirken. Sie regelt lediglich, dass die Suizidhilfe in allen Institutionen stattfinden darf. Weiterhin leistet ausschliesslich eine Sterbehilfeorganisation die Suizidhilfe, nicht das Heim oder Spital.
Ein JA bedeutet:
- Kein Zwang, das Heim oder Spital am Lebensende verlassen zu müssen
- Keine unnötigen Transporte für schwerleidende Menschen
- Keine pauschalen Verbote durch Institutionen
- Keine Verpflichtung des Personals zur Mitwirkung
- Mehr Klarheit, Würde und Selbstbestimmung
Die Erfahrung spricht für ein JA
Die Befürchtungen der religiös-konservativen Gegnerschaft – Traumatisierung des Personals, eine Sterbewelle in Heimen – halten der Praxis nicht stand. In den Stadtzürcher Heimen ist das selbstbestimmte Sterben seit einem Vierteljahrhundert erlaubt – ohne dass «das halbe Heim sterben will» oder das Personal traumatisiert wird. Im Gegenteil: Die Mehrheit des Personals unterstützt das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnenden, und Sterbefälle mit Suizidhilfe bleiben die Ausnahme. Ähnliche Erfahrungen gibt es in den Kantonen Waadt (seit 2013), Neuenburg (seit 2015), Genf (seit 2018) und Wallis (seit 2023), wo sich das Stimmvolk klar für eine solche Regelung ausgesprochen hat.
Signalwirkung über Zürich hinaus
Auch in anderen Kantonen ist das Thema in Bewegung: Entsprechende Vorstösse waren zuletzt in Nidwalden, Luzern, Schwyz und Solothurn Thema. Ein deutliches Zürcher JA könnte also auch anderswo in der Schweiz Signalwirkung entfalten.
Unsere Empfehlung
Die FVS setzt sich seit jeher für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ein. Die vorliegende Gesetzesänderung ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Die FVS ruft deshalb zu einem JA am 27. September 2026 auf.
Weitere Informationen inkl. Argumentarium: selbstbestimmung-jetzt-auch-im-spital-und-im-heim.ch