Der begleitete Freitod im Wallis

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, bei terminaler Krankheit den begleiteten Freitod zu wählen. Doch im Wallis ist alles ein wenig anders, denn in den Walliser Pflegeheimen sind die PatientInnen der Gnade der Heimleitungen ausgeliefert, und diese wiederum müssen persönliche Anfeindungen fürchten. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen, doch es regen sich bereits konservative Stimmen.

Die Alters- und Pflegeheime werden vom Bistum unter Druck gesetzt

Auf Bundesebene besteht ein entsprechendes Gesetz, an welches sich Sterbehilfeorganisationen wie Exit halten müssen. Hingegen ist darin nicht festgehalten, dass Alters- und Pflegeanstalten den begleiteten Freitod auch in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen. Im Wallis hat der damalige Bischof Norbert Brunner vor etwa 10 Jahren öffentlich damit gedroht, die Seelsorge in Pflegeheimen einzustellen wenn sie Organisationen wie Exit die Türe öffnen würden. Das Pflegeheim Englischgruss hat sich vor einigen Jahren schliesslich dazu durchgerungen, den begleiteten Freitod in ihren Räumen dennoch zuzulassen. Etwa ein halbes Jahr später reagierte das Bistum mit einem grosskonzertierten Presse-Event.

Die politischen Mühlen mahlen langsam

Auf politischer Ebene wurde etwa ein Jahr später mit dem Artikel 17a ein Gummiparagraph kreiiert, welcher lediglich zum Ziel hatte die Möglichkeiten für Sterbehilfeorgansationen weiter einzuschränken, statt das Recht auf den begleiteten Freitod in allen Institutionen zu garantieren. Mittlerweile ist mit dem Artikel 18a ein neuer Entwurf für die Märzsession traktandiert, welcher diesen Missstand behebt und dafür sorgt, dass das auf Bundesebene garantierte Recht auch im Wallis wahrgenommen werden kann. Auf dem Fusse folgte eine öffentliche Stellungnahme, welche sich gegen diesen Entwurf wehrt.


 

Pressemitteilung

Wir haben in einem Leserbrief im Walliser Boten das Recht auf den eigenen Tod verteidigt.