Nie wieder ... wegschauen!

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Nach der grossen medialen Aufmerksamkeit der letzten Wochen muss nun nachhaltig dafür gesorgt werden, dass die Verantwortlichen auf Seiten des Staates und der pädagogischen Institutionen nie mehr wegschauen.

In den Standesregeln des Dachverbandes schweizerischer LehrerInnen steht etwa:

"Körperstrafen sind auch dann verboten, wenn sie im kantonalen Erziehungsgesetz nicht ausdrücklich untersagt werden. Es gilt hier das allgemeine Verbot körperlicher Übergriffe im schweizerischen Strafgesetzbuch. Wenn Schülerinnen und Schüler ihrerseits grobe Gewalt anwenden und die Lehrperson entsprechend körperliche Gewalt zur Beilegung der Situation anwenden muss, gilt das Gebot der Verhältnismässigkeit.

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Sexuelle Handlungen mit Schülerinnen und Schülern sind selbst dann strengstens verboten, wenn dazu von seiten der Kinder oder Jugendlichen eine Bereitschaft oder gar der Wunsch vorhanden ist oder scheint. Dies gilt auch bei Lernenden über dem gesetzlichen Schutzalter, wenn die pädagogische Beziehung durch eine Abhängigkeit der Lernenden und den Reife- bzw. Urteilsvorsprung ihrer Lehrperson charakterisiert ist.

Als kulturelle und religiöse Übergriffe gelten willentliche oder fahrlässige Handlungen, welche Lernende in ihrem kulturellen oder religiösen Empfinden verletzen. Es ist insbesondere untersagt, sie zu ihnen fremden oder gar verbotenen Kulthandlungen zu zwingen bzw. sie ohne gesetzlich gerechtfertigte Gründe an ihnen zustehenden Kulthandlungen zu hindern."

Bilder: http://www.jetzt-reden-wir.org/

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