Warum die Walliser Gemeinden das Defizit der Pfarreien tragen müssen

Im Walliser Boten werden regelmässig unter der Rubrik "Kirche und Welt" die Positionen der Kirche zu aktuellen Tagesthemen publiziert. In Ermangelung einer solchen medialen Plattform können wir der Stimme der Konfessionsfreien lediglich in Form von kleinen Leserbriefen Ausdruck verleihen. Dennoch wollen wir es nicht unterlassen, die Aussagen der Kirche zu qualifizieren und im Verhältnis zu einer weltoffenen Wertehaltung zu setzen.

Am 22. Februar wurde ein Artikel von Paul Martone veröffentlicht, in welchem er die Geschichte des Verhältnisses von Kirche und Staat im Wallis beleuchtete um aufzuzeigen, warum die heute existierende Lösung der Defizitgarantie gerechtfertigt sei. Da Herr Martone in seinem Artikel einige wichtige inhaltliche Fakten für sich behielt und zudem versucht hat, die heute geforderte Trennung von Kirche und Staat mit der ehemaligen Verstaatlichung der Kirche gleichzusetzen, sahen wir uns  - obwohl derzeit bereits andere Leserbriefe von uns noch nicht publiziert wurden - gezwungen ein Korrigendum in Auftrag zu geben, welches als Leserbrief veröffentlicht werden soll:

Warum die Walliser Gemeinden das Defizit der Pfarreien bezahlen (müssen)
 
Die Schulden, welche durch den Sonderbundskrieg entstanden waren, sorgten für grosse Armut und Hunger auf den Walliser Strassen. Dass Herr Martone in seinem Artikel das Wort "arm" in diesem Zusammenhang in Anführungszeichen setzt, zeichnet die bereits damals -  aber offenbar noch heute - vorherrschende Verachtung gegenüber dem Leid des gemeinen Volkes zum Ausdruck. Schliesslich starben die Walliser an der Front des Sonderbundskrieges für eben jenen Glauben, welcher der Kirche ihren Reichtum - etwa durch den Ablasshandel - ermöglichte. Uns ist in diesem Zusammenhang leider nicht bekannt, ob Geistlichen überhaupt am Krieg teilnehmen oder ob sie zumindest Wehrersatz zahlen mussten. In jedem Fall wäre es nach kanonischem Recht die Pflicht der Kirche gewesen, ihren "Überschuss" (sog. Superfluum) den Armen zur Verfügung zu stellen.

Besonders erstaunt sind wir ob der groben inhaltlichen Auslassung der Tatsache, dass alle in irgendeiner Weise an der Säkularisierung Beteiligten vom Vatikan zur Strafe exkommuniziert werden sollten und das die Pfarrer begannen, den Gläubigen die Lossagung von ihren Sünden in der Beichte zu versagen. Sicher war dieses klerikalpolitische Manöver auch ausschlaggebend für den folgenden politischen Richtungswechsel, welcher der Kirche zwar nicht den verlorenen Reichtum wiederbrachte, ihr jedoch schuldanerkennend zahlreiche Privilegien einräumte, welche bis heute fortbestehen und mittlerweile gemessen am damit generierten Geld längst die Rückzahlung der Schulden des Kantons an die Kirche überstiegen hat.

Falls der Leserbrief zu lange wird, kann dieser Absatz vernachlässigt werden:
(Der Stolz, mit welchem Herr Martone auf das 1990 angenommene Gesetz zum Verhältnis von Kirche und Staat pocht, ist unserer Meinung nach wenig angemessen in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Entscheid einerseits bereits 30 Jahre zurückliegt und andererseits ohne jede Entscheidungsgrundlage gefällt werden musste; schliesslich gibt es im Wallis mit den Freidenkern erst seit 9 Jahren einen Verein, welcher Kostentransparenz in der Kirchenfinanzierung bzw. eine echte  Entscheidungsgrundlage fordert.)

Wichtig bleibt die Richtigstellung, dass mit der damaligen Enteignung der Kirche und der staatlichen Unterdrückung der Geistlichen eine staatliche Einverleibung der Kirche stattfand, was überhaupt nichts mit einer Trennung von Kirche und Staat, wie sie heute diskutiert wird, zu tun hat. Den Geistlichen irgendwelche Bürger- oder gar Menschenrechte abzusprechen, steht überhaupt nicht zur Debatte.

Update vom 1. März: Unser Leserbrief wurde nun nach starker Kürzung publiziert: