Problematisches Organspenderegister: wer Organe für Forschung und Lehre spenden will, muss widersprechen

Gestern ging das Organspenderegister von Swisstransplant online. Wir begrüssen die Idee eines zentralen Registers, finden es aber problematisch, dass wer seine Organe Forschung und Lehre zukommen lassen will, seinen Willen nicht im Register festhalten kann.

Das Organspenderegister ermöglicht es Personen festzuhalten, wie mit ihren Organen nach ihrem Ableben umgegangen werden soll. So wurde es angekündigt, und es ist sehr zu begrüssen, dass mit einem zentralen Register die Zahl der Personen, die rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten, steigen dürfte.

Das Register hat aber einen – offenbar von Swisstransplant gewollten – erheblichen Mangel. Wer seine Organe Forschung und Lehre zur Verfügung stellen will, aber Transplantationen nicht einwilligen möchte, hat keine Möglichkeit, seinen Willen kundzutun. Einzig, wer Transplantationen grundsätzlich zustimmt, kann angeben, dass Organe, die nicht transplantierbar sind,  in der Forschung eingesetzt werden können.

Swisstransplant als Registerführerin nimmt damit eine höchst problematische Gewichtung der möglichen Organverwendungen vor. Die Priorisierung der Transplantationen ist aus ethischer Sicht nicht trivial. Aus konsequentialitischer Sicht lässt sich argumentieren, dass ein in der Ärzteausbildung eingesetztes Herz mutmasslich mehr Leben rettet als ein transplantiertes.

Es sollte auf jeden Fall die Spenderin sein, die entscheidet, welche Verwendung ihr am hilfreichsten erscheint und am besten zu ihren eigenen Vorstellungen passt. Die Registerführerin sollte diesen Entscheid keinesfalls mit einer Restriktion der Möglichkeiten beeinflussen. Problematisch ist zudem, dass Swisstransplant mit dieser Gewichtung eigene Interessen voranzustellen scheint. Natürlich, als vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) für Organzuteilungen beauftrage Stiftung steht sie in der Pflicht sicherzustellen, dass möglichst alle für Transplantationen freigegebene Organe rechtzeitig für Personen zur Verfügung stehen, die dringend auf sie angewiesen sind. Doch als Registerführerin sollte sie eine neutrale Position einnehmen und ermöglichen, dass auch andere Spendeformen deklariert werden können – nicht zuletzt, da sie für ihre Dienste entschädigt wird und damit durchaus auch als Non-Profit-Organisation wirtschaftliche Interessen verfolgt.

Auf Nachfrage beschied Swisstransplant, dass wer für die Lehre eine Körperspende leisten wolle, sich bei einem anatomischen Institut melden müsse, und dass dies im Register nicht vermerkt werden könne. Dies scheint widersinnig, da es solche Personen faktisch zwingt, sich im Register einzutragen und – entgegen ihrem Willen – jeglicher Nutzung zu widersprechen. Dies ist gerade im Hinblick auf einen möglichen Systemwechsel zur Widerspruchslösung problematisch.

Die Freidenkenden begrüssen Transplantationen als lebensrettende Massnahme ausdrücklich und laden dazu ein, dieser gemeinnützigen Verwendung des eigenen Körpers nach dem Tod zuzustimmen. Und sie sind von der Idee eines nationalen Registers überzeugt. Doch als humanistische Organisation, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen hochhält, sind wir auch der Meinung, dass das BAG als Auftraggeberin dafür sorgen muss, dass im Organspenderegister alle Personen ihren effektiven Willen festhalten können und dass die Rollen der Registerführerin und der Organzuteilerin nicht vermengt werden, auch wenn sie aus pragmatischen Gründen von derselben Organisation eingenommen werden.