Berner Regierung geht auf alte Forderung der Freidenker ein: Veranstaltungsverbot an Feiertagen wird gelockert

Der Berner Regierungsrat schlägt dem Parlament eine Lockerung des Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen vor. Auslöser für den kleinen Säkularisierungsschritt war eine Motion des glp-Grossrats und Vorstandsmitglieds der Freidenkenden Bern, Michael Köpfli.

Disco-Szene

Die Religion geniesst im Kanton Bern viele Sonderrechte, das macht auch Artikel 3 des 1996 eingeführten kantonalen Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen deutlich:

An den öffentlichen Feiertagen ist jede Tätigkeit untersagt, welche Gottesdienste stört oder sonstwie die Ruhe erheblich beeinträchtigt.

Insbesondere an den so genannt hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Bettag und Weihnachten) verbietet das Gesetz Sportveranstaltungen, Konzerte und andere nicht-religiöse Events "soweit es sich nicht um traditionsreiche Anlässe handelt".

Im September 2016 schlug Michael Köpfli zusammen mit vier Mitunterzeichnern vor, den absoluten Schutz der hohen Feiertage zu streichen und es den Gemeinden auch an diesen Tagen zu ermöglichen, Ausnahmebewilligungen zu erteilen, so wie ihnen dies für die anderen Feiertage (unter anderem 1. Januar, 1. August) auch zugestanden wird.

Die Motion wurde im März 2017 im Grossen Rat behandelt, nachdem der Regierungsrat deren Annahme empfohlen hatte. Die Parlamentarier folgten den Motionären und dem Regierungsrat mit 102 zu 39 Stimmen (bei 11 Enthaltungen). glp und FDP waren einstimmig dafür, SP und Grüne bei jeweils einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen. Die SVP- und BDP-Fraktionen stimmten im Verhältnis 2:1 zu. Geschlossen dagegen waren hingegen die Superchristen von EVP und EDU.

Gestern (am 5. Juli) verkündete der Regierungsrat nun, dass er das Gesetz definitiv wie vorgeschlagen ändern will. Die letzte Hürde für diese Miniliberalisierung und -säkularisierung steht aber noch bevor: Voraussichtlich in der Novembersession wird der Grosse Rat über den konkreten Änderungsvorschlag befinden. Das Resultat ist vorhersehbar: Wie schon bei der ersten Lesung werden EDU-, EVP- und SVP-Vertreter gegen die erzwungene Entchristianisierung protestieren. Und wieder wird eine klare Ratsmehrheit ja stimmen.