Kt. St. Gallen: «Die vier Staatsreligionen müssen ihre Privilegien verlieren»

St. Galler Stiftsbezirk

Zürichseezeitung vom 25.06.2017:

Die junge FDP hat Grosses im Sinn: Sie will die St. Galler Staatspolitik von Grund auf umkrempeln und das Verhältnis zwischen Kirche und Kanton auf eine neue Basis stellen: Kirche und Staat sollen in Zukunft vollends getrennt werden. Nach Ansicht der Jungfreisinnigen ist es an der Zeit, dass vier Religionsgemeinschaften ihre Privilegien verlieren und deren öffentlich-recht­liche Anerkennung abgeschafft wird. Eine Annahme der Initiative hätte in erster Linie finanzielle Folgen: Die Kirchen könnten in Zukunft nicht mehr via Staat Steuern einziehen.

Den Initianten gehe es aber nicht primär um das Geld, sagt Thomas Percy, Vizepräsident der Jungfreisinnigen Rheintal und Leiter des Fachausschusses Freiheitsinitiative: «Uns stösst vielmehr sauer auf, dass einzelne Gemeinschaften Privilegien haben. Im Sinne der Gleichberechtigung ist es fairer, wenn alle Organisationen und Vereine gleich behandelt werden.» Das jetzige Gesetz sei diskriminierend – gegenüber jenen Religionsgemeinschaften, die eben nicht in den Genuss bestimmter Privilegien kämen.

Immer mehr Konfessionslose

So sei es stossend, dass die Kirchen Schulräume für den Religionsunterricht gratis nutzen können. Oder, dass in Schulzimmern religiöse Symbole wie Kruzifixe hängen dürfen. «Wir haben nichts gegen Religion an sich. Aber Religion ist Privatsache, in diesen Bereich sollte sich der Staat nicht einmischen», erklärt Percy.

Bereits vor drei Jahren fanden in den Kantonen Zürich und Graubünden Volksabstimmungen über die Abschaffung der Kirchensteuer statt – sie gingen klar verloren. Percy geht davon aus, dass es auch im Kanton St. Gallen schwierig sein wird, eine Mehrheit für das Anliegen zu gewinnen. Aber der Fokus bei der St. Galler Initiative sei ein anderer: «Uns geht es nicht einfach um die Abschaffung der Kirchensteuern, sondern um die grundsätzliche Trennung von Kirche und Staat.»

Chancen habe die Initiative durchaus, weil die Zahl der Konfessionslosen laufend zunehme und just die Jungen Interesse für die Trennung zeigten. Naturgemäss sei es möglich, dass sich auch Unternehmer für die Initiative einsetzten: Auch sie müssen schliesslich Kirchensteuern zahlen, können aber gar nicht aus der Kirche austreten. Juristische Personen haben im Kanton St. Gallen eine «Finanzausgleichssteuer» zu entrichten – diese entspricht einer verschleierten Kirchensteuer.

Nicht mit Huonder im Boot

Die Jungfreisinnigen wollen sich allerdings nicht mit radikalen religiösen Kreisen ins gleiche Boot setzen, die ähnliche Interessen haben: Ihnen ist nicht verborgen geblieben, dass sich auch der Churer Bischof Vitus Huonder für die Trennung von Kirche und Staat einsetzt. «Ihm geht es nur um Macht. Deswegen fürchtet er den Einfluss des Staates auf die Kirche. Uns geht es vielmehr um Laizismus, so wie er in Frankreich gelebt wird», sagt Percy.

Dass die Kirchen auch Gutes tun, will der Jungpolitiker nicht abstreiten. Allerdings geht es ihm gegen den Strich, dass diese nur rund einen Viertel der Steuereinnahmen für soziale Zwecke ausgeben würden und den Rest für die Administration und die Verwaltung sowie kultische Zwecke wie heilige Messen und Gottesdienste.

Die Katholiken träfe es hart

Vom Wegfallen der Kirchensteuer wäre die katholische Landeskirche besonders hart betroffen, weil sie sich nur aus diesen Einnahmen alimentiert. «Für uns wäre die Einbusse durch den Verlust der Unternehmenssteuern überaus einschneidend», konstatiert Martin Gehrer, Präsident des katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen. Privatpersonen wiederum zahlen Steuern direkt an die jeweilige Kirchgemeinde: «Hier fällt ins Gewicht, dass die Kirchgemeinden den Bezug zum Kanton verlieren.» Damit entfällt die Möglichkeit, via Steuererklärung der Bürger Einnahmen zu generieren.

Formal betrachtet müssten sich die jetzigen Landeskirchen im Fall einer Annahme der Initiative neu organisieren. In Frage käme, dass sie – ähnlich wie in den laizistischen Kantonen Genf und Neuenburg – von freiwilligen Abgaben leben würden. Die Bezahlung der erhobenen Kirchensteuern ist dort fakultativ. Dass es so weit kommen wird, bezweifelt Gehrer: «Die Initiative ist unnötig. Denn Kirchen und Staat sind bereits seit längerem entflechtet.» Zudem würden die Kirchen mit ihrer Freiwilligenarbeit soziale Aufgaben wahrnehmen, die ansonsten dem Staat zufallen würden. «Wir werden dementsprechend der Initiative mit dem notwendigen Argumentarium begegnen», sagt Gehrer.

Folgen für die Gesellschaft

Aus Sicht von Martin Schmidt, Präsident der Reformierten Landeskirche des Kantons St. Gallen, hätte eine Annahme der Initiative vor allem finanzielle Folgen: Die evangelisch-reformierte Kirche würde 8,5 Millionen Franken pro Jahr verlieren. Und sie könnte ihre soziale Arbeit in den Schulen, Spitälern und Gefängnissen nicht mehr ausführen. «Auch für den Erhalt der zahlreichen Gebäude der Kirchen müsste zukünftig der Staat aufkommen», sagt Schmidt: «Ein Künden der Zusammenarbeit zwischen Kirchen und Staat hätte schwerwiegende Folgen für die Gesellschaft.»

Eine Trennung von Kirche und Staat hält der Präsident für unrealistisch: «Wieso sollte man so etwas Bewährtes aufgeben? Auch wenn sich der Staat konfessionell neutral verhalten soll, betrachte ich doch das christliche Kulturgut, die christlichen Werte für wesentlich für unser Zusammenleben.» Ungünstig habe sich demgegenüber, wie ein Blick auf Amerika aufzeige, die Trennung von Kirchen und Staat in den USA ausgewirkt, wo sich als Folge davon die Religion extrem gebärde und die Fundamentalisten und Evangelikalen auf dem Vormarsch seien.

«Anerkennung light» möglich

Zudem müsste sich die Kirche neu privat-rechtlich organisieren – falls die Jungfreisinnigen Erfolg hätten mit ihrer Initiative, stellt Schmidt fest. So wie dies religiöse Gemeinschaften auch tun müssen, die nicht die Privilegien haben wie die vier staatlich anerkannten.

Dass Freikirchen, Muslime und Buddhisten nicht gleich behandelt werden, ist laut Schmidt durchaus diskussionswüdig. Er verweist hierbei auf den Umstand, dass es dank eines neuen Gesetzes Religionsgemeinschaften möglich sein wird, eine sogenannte kantonale Anerkennung zu erhalten. Diese hat allerdings vor allem symbolischen Wert: Die Möglichkeit, Kirchensteuern einzuziehen oder Religionsunterricht an öffentlichen Schulen abzuhalten, bleibt weiterhin den vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften vorbehalten. (Zürichsee-Zeitung)

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