Deutschland: "Geld für die Kirchen in Ewigkeit?"

Artikel auf jungewelt.de vom 13.03.2017:

Der Tagesordnungspunkt 18 gehörte zum Nachtprogramm der Plenarsitzung des Bundestages. Ein Antrag der Linksfraktion wurde am Donnerstag gegen 22 Uhr aufgerufen – und erwartungsgemäß abgelehnt. Den Abgeordneten ging es um Staatsgelder, die die beiden deutschen Großkirchen erhalten. Formal handelt es sich um Entschädigungsleistungen für Besitztümer, die ihnen im Jahre 1803, also vor mehr als 200 Jahren, von den deutschen Fürsten entzogen wurden. Schon damals war festgelegt worden, dass der Klerus dafür durch langfristige Zahlungen abgefunden wird. Allein für 2017 wird sich das, was die Kirchen auf dieser uralten rechtlichen Grundlage erhalten, nach Rechnung des Politologen Carsten Frerk auf 524 Millionen Euro summieren.

Die Linke wollte, dass die Bundesregierung eine Expertenkommission installiert, besetzt mit Juristen, Vertretern der Kirchen und der Bundesländer, die evaluieren sollen, wann und gegen welche Ablösesumme diese Zahlungen eingestellt werden könnten. Das Ku­riose: Mit der Ablehnung dieses Antrags wurde, allen gegenteiligen Beteuerungen von SPD- und Grünen-Politikern zum Trotz, erneut ein erster Schritt zur Erfüllung eines inzwischen fast 100jährigen konstitutionell bestimmten Auftrags vertagt. Denn in der Verfassung der Weimarer Republik wurde 1919 in Artikel 138 festgelegt, dass die Staatsleistungen für die Kirchen auf Länderebene »abgelöst« werden, also gegen eine Endzahlung eingestellt werden sollen. Die Zentralregierung solle die Grundsätze dafür aufstellen. Diese Aufgabe wurde ins Grundgesetz der Bundesrepublik (Artikel 140) übernommen – und bis heute nicht »abgearbeitet«. Wie der Humanistische Verband am Freitag mitteilte, haben die Kirchen seit Gründung der BRD 1949 umgerechnet mehr als 17 Milliarden Euro dieser Leistungen erhalten.

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