Erzkatholische Indoktrination: Schulen der Piusbrüder im Licht des Bundesgerichts

Artikel auf infosperber.ch: Kurt Marti / 18. Dez 2016:

Das Bundesgericht hat sich vor zwei Monaten gegen die Eröffnung des ersten islamischen Kindergartens in Volketswil (ZH) ausgesprochen, weil die Bildungsziele der Volksschule nicht erfüllt waren. Mit diesem wegweisenden Urteil stützte das Bundesgericht die Entscheide des Zürcher Verwaltungsgerichts, des kantonalen Volksschulamts und des Regierungsrats.

Laut Bundesgericht dürfen Privatschulen zwar «Schwerpunkte setzen, insbesondere inhaltlicher, pädagogischer, weltanschaulicher, religiöser oder konfessioneller Art». Aber sie müssen Gewähr bieten, «dass die Schülerinnen und Schüler keinen pädagogischen oder weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt werden, die den Zielen der Volksschule in grundlegender Weise zuwiderlaufen».

Konkret bemängelte das Bundesgericht

das religiöse «Wissen» als Basis von allem Wissen, insbesondere die fehlende Trennung von religiösen und weltlichen Unterrichtsinhalten;

-die fehlende individuelle konfessionelle Wahlfreiheit;

-den Zwang zur Übernahme religiöser Normen, insbesondere die Tendenz zur Abschliessung gegenüber der offenen Gesellschaft;

-das fehlende Bekenntnis zu den humanistischen und demokratischen Werten.

Laut Bundesgericht besteht seitens der Öffentlichkeit und des Gemeinwesens grundsätzlich «ein erhebliches Interesse, dass die Kinder in der Grundschule auf die Integration in eine pluralistische Gesellschaft vorbereitet werden». Eine «zu starke Gewichtung religiöser Schwerpunkte im Unterricht» könne dem entgegenstehen.

Die zuständigen Zürcher Behörden versprachen gegenüber der Justiz, dass nun auch die anderen religiösen Privatschulen einer Überprüfung unterzogen werden. Es ist auch höchste Zeit, hier im Sinne einer pluralistischen und offenen Gesellschaft Ordnung zu schaffen. Nicht nur im Kanton Zürich. Beispielsweise auch in jenen Kantonen, in denen die erzkatholische Piusbruderschaft Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen mit dem Segen des Staats betreibt. Das heisst in den Kantonen St. Gallen (Wangs, Oberriet, Wil), Wallis (Riddes), Luzern (Luzern), Waadt (Villars-Tiercelin) und Genf (Onex). Die Erziehungsprinzipien der Piusbruderschaft werden im Folgenden an den oben genannten Kriterien des Bundesgerichts gemessen:

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