UNO-Generalversammlung: Angriff auf das Mandat zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Identität mit knapper Mehrheit zurückgewiesen

Die Dritte Kommission der UNO-Generalversammlung hat am 23. Nov. 2016 mit einer relativ knappen Mehrheit den Antrag einer Staatengruppe zurückgewiesen, das Mandat des Experten zum weltweiten Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen und Transmenschen nicht zu bestätigen. Dieses Mandat hatte der UNO-Menschenrechtsrat erst im Juni 2016 beschlossen. Danach ernannte er den Thailänder Vitit Muntarbhorn in der September-Session 2016 zum ersten unabhängigen Experten zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Identität.

Der Versuch einer Staatengruppe, diese Beschlüsse nachträglich zu blockieren, ist sehr beunruhigend, werden doch die Resolutionen des UNO-Menschenrechtsrats von der UNO-Generalversammlung in aller Regel nicht infrage gestellt. Nun haben aber eine breite Gruppe von afrikanischen und islamischen Staaten sowie Russland, China und Indien versucht, den historischen Schritt des Menschenrechtsrats rückgängig zu machen - zum Glück ohne Erfolg. Eine sehr breite Koalition von 850 NGOs hatte sich vor der Abstimmung in der Dritten Kommission in einem offenen Brief gegen diesen Angriff auf die Autonomie des UNO-Menschenrechtsrats gestellt.