Deutschland: Freitodhilfe im liberalen Rechtsstaat: Stellungnahme der Giordano-Bruno Stiftung zur Verfassungsbeschwerde gegen das "Sterbehilfeverhinderungs-Gesetz"

"Die Giordano-Bruno-Stiftung sieht sich daher in besonderem Maße dazu verpflichtet, Stellung zu den eingereichten Verfassungsbeschwerden zu beziehen – zumal uns in den letzten Monaten zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben, die sich durch das neue „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ (wie § 217 StGB in Fachkreisen treffend bezeichnet wird) in ihrer Menschenwürde verletzt und ihrer Grundrechte beraubt fühlen. Teils handelte es sich dabei um schwerstkranke Patienten, die sich darum sorgen, in der Zeit ihrer größten Not nicht mehr die Hilfe erhalten zu können, die sie sich wünschen, teils um Angehörige, die am Beispiel ihrer Liebsten erfahren mussten, was es bedeutet, in die Mühlen einer Apparatemedizin zu geraten, die eher am lukrativen Geschäft der „Leidensverlängerung“ (Stichwort: „Übertherapie am Lebensende“) interessiert ist als an den Bedürfnissen ihrer Patienten.

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