Wädenswil: Ehepaar klagt erfolgreich gegen Glockengeläut
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil und der Stadt Wädenwil abgelehnt. Diese haben gegen einen Entscheid des Baurekursgerichts rekurriert, das den Viertelstundenschlag der Kirchenglocken verboten hat.