Kt. SG: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gegen Kopftuchverbot gut

Das St.Galler Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen und sich gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen. In der Kurzbegründung des Gerichtes heisst es, dass die Anwendung des Verbotes auf religiös motivierte Kleidungsstücke zur Zeit unverhältnismässig sei und erst dann in Erwägung gezogen werden könne, wenn der Religionsfriede ernsthaft gefährdet sei. http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/kantonstgallen/tb-sg/Kopftuch-in-St-Gallen-weiterhin-erlaubt;art122380,4020024

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