Deutschland: Evangelischen Kirche darf Arbeitnehmerin das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagen
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_5-AZR-61112_Einrichtung-der-Evangelischen-Kirche-darf-Arbeitnehmerin-das-Tragen-eines-islamischen-Kopftuchs-untersagen.news18886.htm
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