Katholisches Gutachten stützt Islam als Landeskirche

Im Auftrag des amtierenden Präsidenten des Rates der Religionen, Hisham Maizar (Präsident der Föderation islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS)), hat Adrian Loretan, Professor für Staatskirchenrecht an der Universität Luzern, ein Rechtsgutachten erstellt, in dem er zum Schluss kommt, die Forderung der Muslime nach einer öffentlichrechtlichen Anerkennung sei legitim. «Der Staat darf keine Religion bevorzugen - er ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet». NZZ am Sonntag, 05.01.2014

Letzterem ist zuzustimmen, aber dadurch, dass man eine weitere Minderheitenreligion öffentlichrechtlich anerkennt, wird die weltanschauliche Neutralität des Staates nicht erfüllt, sondern werden Privilegien für wenige erweitert. Es ist bezeichnend, dass die derzeitigen Landeskirchen als Steigbügelhalter hier eine Ausdehnung der Privilegien auf die Muslime in Kauf nehmen, um damit die Zustimmungsbasis zum antiquierten System der Landeskirchen zu erweitern und ihre Privilegien längerfristig zu erhalten. Einziger Vorteil der Anerkennung wäre die Möglichkeit für Muslime, wirksam aus der Moscheegemeinde auszutreten und damit einer Moscheesteuerpflicht zu entgehen.

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