Beschneidung ist Körperverletzung

Da eine Mutter aus Uster ihren zweijährigen Sohn ohne Einwilligung des Vaters beschneiden liess, machte sie sich strafbar. Die Westafrikanerin wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Wenn Kinder im Kanton Zürich beschnitten werden, müssen beide Elternteile damit einverstanden sein. Dies zeigt ein aktuelles Strafverfahren aus Uster. So hat die Staatsanwaltschaft IV eine bald 30-jährige Mutter wegen Körperverletzung verurteilt. Die zuständige Staatsanwältin erklärte auf Anfrage, dass die Westafrikanerin ihren zweijährigen Sohn aus traditionellen Gründen beschneiden liess. Der chirurgische Eingriff erfolgte im vergangenen März im Tokterhuus in Fällanden. http://zol.ch/blaulicht/standard/Nach-Beschneidung-Bestrafung-wegen-Koerperverletzung/story/30415106