Winterthurer SAC foutiert sich um Baubewilligung
Der Schweizer Alpen-Club (SAC) feiert seinen 150. Geburtstag und die Sektion Winterthur feiert mit: In der Nähe der Cavardiras-Hütte, die der Sektion gehört, kommt ein Holzkreuz von Erwin Schatzmann zu stehen. Wie es da hinkommt, ist ein richtiges Bergabenteuer.
Die Sektion Winterthur des Schweizer Alpen-Clubs lässt sich zum 150-Jahr- Jubiläum des SAC so einiges einfallen. Zum einen macht sie in einer temporären Installation auf dem Brunniirn unter dem Titel «Wandelzeit» auf die Klimaerwärmung und ihre Auswirkungen auf die Gletscher aufmerksam (s. Landbote vom 23. 7.). Während diese Installation in der Nähe der Cavardiras- Hütte mit dem Lauf der Jahreszeiten wieder verschwindet, wollen einzelne Mitglieder der Sektion zum andern den Alpinistinnen und Alpinisten, die den Weg in die sektionseigene Hütte unter die Füsse nehmen, etwas Bleibendes schenken. Ein Holzkreuz, geschnitzt von Bildhauer Erwin Schatzmann.
Die Gemeinde Tujetsch/Disentis macht offenbar eine Bewilligung davon abhängig, ob ein Kreuz ins Landschaftsbild passt und ortsüblich ist, also sich in die Tradition bestehender Gipfelkreuze einfügt. Schatzmanns Holzkreuz mit seinen Blumen, Zwiebeln und der Sonne war nicht ortsüblich. Also hat er sich nach einem anderen Standort umgesehen und ist fündig geworden. Etwa hundert Höhenmeter unterhalb der Hütte soll nun das Kreuz aufgestellt werden: Die Hütte steht auf Boden, der dem Kloster und der Gemeinde Disentis gehört. Also holte man sich kurzerhand beim emeritierten Abt Daniel Schönbächler, der gemäss gut informierten Quellen aus Winterthur stammt, den Segen für das Projekt.
http://www.landbote.ch/detail/article/das-kreuz-mit-dem-kreuz/gnews/99242914/
Aber auch dieser Ort ist natürlich ausserhalb der Bauzone und braucht eine Baubewilligung – und nicht nur eine kommunale sondern eine kantonale! Allerdings nimmt die kantonale Raumplanungsverordnung in einem Ausnahmelkatalog "unbeleuchtete Zeichen wie Kreuze bis 3.0 m Höhe, Kunstobjekte" von einer kantonalen Bewilligungspflicht aus. Ob das geplante Kreuz unter dieser Höhe bleibt, ist derzeit nicht bekannt. Aber klar ist, dass das Bundesamt für Raumplanung eine solche generelle Ausnahmeregelung nicht für gesetzeskonform hält.http://www.frei-denken.ch/de/2009/10/kreuze-baubewilligungsverfahren/