Inzest in der Bibel – Täter sind meist Kinder
Inzest wurde durch Gesetze, Verbote, Gebote und Wiederholungen tabuisiert. Im 3. Buch Moses werden die Inzestverbote aufgeführt (Lev 18 und 20). Viele der Gesetze in Kapitel 20 sind eine Wiederholung aus Kapitel 18, wie zum Beispiel das Verbot der Homosexualität (Vers 22).
Die folgende Tabelle stellt die einzelnen Inzestverbote vereinfacht dar. Täter ist immer derjenige, für den das Verbot gilt:
Verbot | 3. Mose, Vers | Täter |
allgemeinen Verbot des Inzests | 6 | |
Sex mit Eltern | 7 | Kind |
Sex mit Mutter bzw. Stiefmutter | 8 | Kind |
Sex mit Schwester bzw. Halbschwester | 9 | Kind |
Sex mit Tante | 01/12/13 | Kind |
Sex mit Onkel | 14 | Kind |
Sex mit Frau des Onkels | 14 | Kind |
Sex mit Schwägerin | 16 | Kind |
Sex mit Schwiegertochter | 15 | Schwiegervater |
Sex mit Enkelin | 10 | Großvater |
Sex mit Stieftochter | 17 | Stiefvater |
Sex mit Stiefenkelin | 17 | Stiefgroßvater |
Das erste Verbot ist allgemein gehalten: Niemand soll sich sexuell irgendeinem seiner Blutsverwandten nähern. Dieses generelle Verbot ist positiv zu bewerten, denn es dient als Schutz der Kinder sowie vor Mißgeburten. Direkt darauf folgen jedoch, wie wir der Liste entnehmen können, Tabuisierung und Schuldzuweisung an die Kinder:
1. In den meisten Fällen (7 aus 11) ist der Täter das Kind, wobei das Kind nicht minderjährig sein muß. 2. Das erste detaillierte Verbot bezieht sich auf Sex mit den Eltern. Es gibt jedoch kein Verbot, daß sich auf Sex mit der Tochter oder mit dem Sohn bezieht. 3. Der leibliche Vater bzw. die leibliche Mutter werden nicht als Täter bezeichnet. 4. Eine Frau als Täterin gibt es nicht.
Wenn die Inzestverbote nicht für die Eltern gelten, bedeutet das, daß diese als Täter auch nicht vorkommen. Eltern, die ihre Kinder sexuell mißbrauchen, sind demnach ein Tabu! Und wenn ein sexueller Akt mit dem Vater oder der Mutter stattfindet, ist das Kind daran schuld und nicht die Eltern.
Quelle: http://www.hagalil.com/bet-debora/journal/tabu.htm Die Autorin geht im Artikel auch auf das Tabu der Beschneidung im Judentum ein.