"Ein Freiheitsrecht, in den Körper anderer einzugreifen, ist nicht denkbar."
Wenn es um die Beschneidung geht, führen die Religionsfreiheit von Eltern und das Integritätsrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit zu einem Grundrechtskonflikt. Doch kein Freiheitsrecht gestattet einen Eingriff in den Körper eines Menschen. Von Reinhard Merkel http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidungs-debatte-die-haut-eines-anderen-1.1454055