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(file: @@FD-1-2012.pdf@@)Freidenker-Vereinigung der Schweiz «Religiöse Atheisten wie Einstein träumen von einer neuen Art von Notwendigkeit: einer kosmischen Notwendigkeit.» Ronald Dworkin Seite 9 1 I 2012 Dalit: Selbsthilfe in Indien Seite 10 Foto Kim Ludvigsen Gerichtssache: Pfarrgehälter Feiertage: säkularer Ruheschutz! Schulfach «Ethik» – welche Ethik? Präimplantationsdiagnostik zulassen Warum wir kooperieren Seite 5 Seite 5 Seite 6 Seite 8 Seite 13 2 I Inhalt frei denken. – digital ........................................... 2 Jahresspende ....................................................... 2 Freidenkerhaus .................................................... 3 Reta Caspar Werte sind menschlich ....................................... 3 Schweiz Staat und Kirche ................................................. 4 Gerichtssache Pfarrgehälter ....................................................... 5 Schule und Religion Schulfach «Ethik» – welche Ethik? .................... 6 Politik Präimplantationsdiagnostik ............................... 8 Anne-Marie Rey Ronald Dworkin: Religion ohne Gott ................ 9 Denkfest Bilanz positiv ....................................................... 9 Roset Bild der Wissenschaft ......................................... 9 IHEU «Adopt a Dalit village» .................................... 10 EHF Religiöse Einflussnahme auf HIV-Resolution abgewendet ........................... 12 International ..................................................... 12 Michael Tomasello «Warum wir kooperieren» .............................. 13 Lesen ................................................................. 14 Agenda ............................................................. 15 Adressen ........................................................... 16 Freidenkerinnen und Freidenker trauern um Christopher Hitchens 1949–2011 Er war eine der grossen Stimmen der Bewegung. Sie bleibt uns erhalten in seinem Werk. frei denken. – digital Die FVS hat eine Vereinbarung mit der Schweizerischen Nationalbibliothek unterzeichnet über die Digitalisierung und Nutzung unserer Verbandszeitschrift. Damit sollen im Laufe dieses Jahres sämtliche Ausgaben der Zeitschrift seit 1915 erfasst und auf der Plattform SEALS der ETH Zürich Online geschaltet werden. Der Zugang zum Inhalt wird öffentlich und kostenlos sein. Die FVS wird auf die Plattform verlinken können und muss damit kein eigenes Online-Archiv mehr führen. Für die Koordination mit der SNB bedankt sich die FVS herzlich bei Melanie Hartmann, Vorstand Sektion VS! Impressum FVS – eine Spende wert? Wir legen dieser Nummer wie gewohnt einen Einzahlungsschein bei in der Hoffnung, dass Sie ihn im Laufe des Jahres für einen Extrabeitrag verwenden. Sie können Ihre Spende allgemein lassen, dann nehmen wir sie als Zeichen der Anerkennung unserer Arbeit entgegen. Sie können die Spende aber auch mit einem Vermerk gezielt einem aktuellen Projekt zuwenden: «Prozesskosten» siehe S. 5 «Dalit» siehe S. 11 Herausgeberin: Freidenker-Vereinigung der Schweiz Geschäftsstelle Postfach 3001 Bern 031 371 65 67 www.frei-denken.ch Postkonto 84-4452-6 IBAN: CH7909000000840044526 Erscheinungsweise: vierteljährlich Redaktionsschluss: 10. des Vormonats Auflage: 2200 Redaktion: Reta Caspar redaktion@frei-denken.ch Jahresabonnement: Schweiz: Fr. 30.–, Ausland: Fr. 35.– (B-Post) Zweitabonnement für Mitglieder aus der Romandie und dem Tessin: Fr. 10.– Probeabonnement: 2 Nummern gratis Korrektorat: Petra Meyer www.korrektorium.ch Druck und Spedition: Printoset Flurstrasse 93 8047 Zürich www.printoset.ch ISSN 1662-9043 97. Jahrgang Namentlich gekennzeichnete Beiträge können, aber müssen nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen. Herzlichen Dank! Postkonto: 84-4452-6 IBAN CH7909000000840044526 Spenden ab Fr. 100.- werden automatisch verdankt, kleinere auf Anfrage. frei denken. 1 I 2012 Editorial I 3 Werte sind menschlich Zum Tag der Menschenrechte am vergangenen 10. Dezember haben sich auch die Landeskirchen geäussert. Katholische wie Reformierte sahen sich gemüssigt, die Menschenrechte unter den Vorbehalt des «placet» ihres imaginären Freundes zu stellen. Ein Beweis mehr, dass mit den Kirchen kein Staat und keine Gesellschaft zu machen ist. Menschenrechte sind das Werk von Menschen wie du und ich, weil wir alle fähig sind, so zu denken und zu handeln. Die Wissenschaft ist dem Sachverhalt auf der Spur: Ob Hirnforschung, Geschichte, Philosophie oder Anthropologie – immer mehr Befunde weisen darauf hin, dass hinter dem sogenannten «Altruismus» wahrscheinlich tieferliegende, biologische Fähigkeiten zur sozialen Kooperation im eigenen Nutzen stehen. Das wertet kooperatives Handeln nicht ab, sondern auf, weil wir davon ausgehen können, dass Menschen aller Kulturen diese biologische Fähigkeit haben, dass das zur Grundausstattung des menschlichen Wesens gehört und dass wir vor allem verstehen lernen müssen, unter welchen medizinischen oder sozialen Bedingungen Menschen dieses Potenzial nicht nutzen. Forschungen wie jene des Entwicklungspsychologen Michael Tomasello (Seite 13) geben einen faszinierenden Einblick. Ein humanistisches Menschenbild ist kein romantisches Heiligenbildchen, sondern ein realistischer, menschengerechter Blick auf den Menschen und auf das, was man vernünftigerweise von ihm unter bestimmten Bedingungen erwarten kann. Ein solches humanistisches Menschenbild sollte auch Teil eines zukunftsweisenden Ethik-Unterrichts an unseren Volksschulen sein. Leider müssen wir feststellen, dass die Realität ziemlich düster aussieht (Seite 6). Wo Ethik draufsteht, ist in der Regel zumindest christliche Semantik am Werk und verstellt das klare Denken und Einordnen des Erlebten. Und dann gebietet die Vernunft auch, das uns Mögliche zu tun, damit sich die Lebensbedingungen für möglichst viele Menschen so verbessern, dass wir erwarten können, dass sie selbstverantwortlich und kooperativ handeln. In diesem Sinne will der Zentralvorstand auch das Engagement der FVS im Hilfsprojekt der IHEU verstanden wissen, das wir in diesem Heft vorstellen (Seite 11). Die Berichte über juristische Auseinandersetzungen zeigen, dass Aufklärung und Politik das Projekt «Trennung von Staat und Religion» voranbringen müssen: in der Schweiz in 26 Kantonen – noch sind die Freidenker nicht überall präsent, aber wir arbeiten mit Ihrer Hilfe dran. Auf eine gute Kooperation im neuen Jahr und mit den besten Wünschen für Sie – nicht aus Altruismus, sondern aus evolutionärem Humanismus: Weil ich denke, dass es dann uns allen, auch mir, besser geht! Reta Caspar Freidenkerhaus Bern Neuer Liegenschaftsverwalter w Per Anfang 2012 übernimmt Tony Baumgartner die Verantwortung für die Vermietung und den Unterhalt der Liegenschaft. Er bringt Erfahrung in der Liegenschaftsverwaltung mit und hat bereits seit einiger Zeit Einblick in das Geschehen im und ums Freidenkerhaus, einem Mehrfamilienhaus mit 9 Zweizimmerwohnungen, das der Vereinigung 1946 von einem Mitglied vererbt worden und seither das finanzielle Rückgrat der FVS ist. Die FVS dankt Tony für seinen Einsatz und wünscht ihm viel Erfolg und Befriedigung. Danke, Jean und Rosette Kaech! Seit 1969 hat Jean Kaech die Verwaltung im Sinne der FVS umsichtig geführt. Seit 1997 wohnen er und seine Frau Rosette in der Liegenschaft und besorgen auch die Hauswartung. Jean und Rosette: Die FVS ist euch zu grossem Dank verpflichtet. Ihr dürft nun getrost Schritt um Schritt abgeben, was zur Last wird. Wir wünschen euch noch viele schöne Jahre in der Hausgemeinschaft an der Weissensteinstrasse 49B! Neu: Ausschuss «Planung Freidenkerhaus» Der Zentralvorstand hat die Bildung eines Ausschusses beschlossen, der die Bewirtschaftung der Liegenschaft analysieren und Planungsszenarien erarbeiten soll. Neben Tony Baumgartner wurde Hans Mohler als Delegierter des ZV in diesen Ausschuss berufen. Gesucht wird als Ergänzung in diesen Ausschuss ein/e Bausachverständige/r. Interessierte melden sich bitte bei: Tony Baumgartner, haus@frei-denken.ch, 079 300 20 10 frei denken. 1 I 2012 4 I Schweiz Doch keine Sonderstellung für christliche Symbole? Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) will nun doch keine Sonderstellung für christliche Symbole. Nachdem die Ständeratskommission sich gegen eine neue Verfassungsbestimmung gestellt hat, empfiehlt die Kommission dem Nationalrat jetzt mit 13 zu 9 Stimmen ebenfalls ein Nein. Bei der ersten Beratung hatte sich die Kommission noch mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, mit einer neuen Verfassungsbestimmung Symbole der christlich-abendländischen Kultur im öffentlichen Raum ausdrücklich für zulässig zu erklären. Damit dürfte die parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Ida Glanzmann (CVP, Luzern) keinen Erfolg haben. Folgt nämlich der Nationalrat seiner Kommission, ist das Anliegen vom Tisch. Neutralität des Staates Die Gegner der neuen Verfassungsbestimmung argumentieren mit der religiösen Neutralität des Staates. Die Privilegierung einer Religion in der Bundesverfassung und bereits die Diskussion darüber könnten den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden. Die Befürworter befürchten, dass Kruzifixe, Weg- und Gipfelkreuze aus dem öffentlichen Raum verbannt werden könnten. Wahlschlager? Die parlamentarische Initiative Glanzmann war im Nachgang der Diskussion um religiöse Symbole eingegeben worden, welche 2010 der Fall Stalden (VS) ausgelöst hatte, wo Freidenker Abgottspon fristlos entlassen wurde, nachdem er sich geweigert hatte, im Klassenzimmer ein Kruzifix aufzuhängen. Gleichzeitig hatte in Triengen (Glanzmanns Wahlkreis) ein Freidenkermitglied die Entfernung des Kruzifixes in den Schulräumen seiner Kinder verlangt. Nach groben Anfeindungen sah sich die Familie schliesslich gezwungen, die Gemeinde verlassen. Ida Glanzmann wurde 2011 wieder in den Nationalrat gewählt. Kanton Basel-Stadt Eltern zu Recht gebüsst Eltern, welche die Teilnahme ihrer Kinder am obligatorischen Schwimmunterricht der Schule verweigern, sind in Basel-Stadt zu Recht gebüsst worden: Das baselstädtische Verwaltungsgericht hat den Rekurs eines muslimischen Elternpaars gegen die Bussen abgewiesen. Kanton Bern 2,2 Millionen für Haus der Religionen Der Grosse Rat bewilligte mit 78 gegen 49 Stimmen einen Beitrag von 2,2 Millionen Franken an den Bau des «Hauses der Religionen». Der Lotteriefonds, aus dem die Gelder stammen, gewährt in der Regel einen Beitragssatz von 40 Prozent; das Haus der Religionen hingegen wird mit einem 60-Prozent-Beitrag privilegiert. Das ist laut Gesetz möglich, wenn es sich um ein «Vorhaben von kantonaler Bedeutung» handelt, also um ein einzigartiges Projekt, das mindestens im ganzen Kanton wahrgenommen wird. Kanton Freiburg Klagen gegen Bussard abgewiesen Wie von uns vermutet, liegt zwar bei den von Bergführer Bussard abgesägten Kreuzen eine Sachbeschädigung vor, aber die Kläger waren rechtlich nicht Eigentümer und deshalb nicht klageberechtigt. Bleibt die Klage wegen Verletzung der Religionsfreiheit: Zu klären ist die Frage, ob es zur verfassungsmässig garantierten Religionsfreiheit gehört, Kreuze in der Landschaft aufzustellen. Jedes vernünftige Gericht muss diese Klage abweisen. Weniger schön: Das Kreuz auf dem Merlas (1907 m) wurde inzwischen von der «Société de jeunesse d’Estavannens» wieder ersetzt. Ob sie wohl eine Baubewilligung eingeholt haben? Kopftuchfrage: IZRS strebt neues Urteil an Die Sonntagszeitung hat am 23.10.2011 den Fall einer Schweizer Konvertitin publik gemacht, die sich dem Entscheid einer Zürcher Schulpflege beugt und auf das Tragen des Kopftuchs verzichtet. Der Islamistische Zentralrat will künftig solche Fälle möglichst vor Gericht bringen und sich ähnlich einer Gewerkschaft für die Muslime engagieren. Derzeit seien rund ein Dutzend Beschwerdefälle hängig. Die Frage ist im Fall Genf am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof EGMR entschieden worden: Das Verbot, während der Unterrichtstätigkeit in einer Primarschule das islamische Kopftuch zu tragen, verstösst nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der EGMR hat in seinem Entscheid vom 15. Februar 2001 die Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin als unzulässig erklärt. Die Beschwerdeführerin war 1990 vom Staatsrat des Kantons Genf zur Primarschullehrerin ernannt worden. 1991 konvertierte sie vom Katholizismus zum Islam. Später trug sie drei Jahre lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch. 1996 untersagten ihr die Genfer Behörden, weiterhin das Kopftuch während ihrer beruflichen Tätigkeit zu tragen. Das Bundesgericht bestätigte 1997 diesen Entscheid. Der EGMR ist in seinem mit Mehrheit gefällten Entscheid zum Schluss gelangt, dass das von den Genfer Behörden ausgesprochene Verbot weder gegen Art. 9 (Religionsfreiheit) noch gegen Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der EMRK verstösst. Das Verbot richte sich nicht gegen die religiösen Überzeugungen der Beschwerdeführerin, sondern bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Beschwerdeführerin habe als Lehrerin an einer öffentlichen Schule Kinder im Alter von vier bis acht Jahren unterrichtet, einem Alter, in dem sie leichter beeinflussbar sind als ältere Schülerinnen und Schüler. Die Anordnung der Genfer Behörden ziele zudem nicht auf das Geschlecht der Beschwerdeführerin, sondern wolle den Respekt der Neutralität des öffentlichen Primarschulunterrichts gewährleisten, was sich mit ostentativ konfessioneller Kleidung nicht vertrage. Kanton Glarus Schutz von Konfessionsdaten Offenbar arbeiten die neuen Grossgemeinden professioneller und haben – basierend auf Weisungen der kantonalen Datenaufsichtsstelle – den Kirchen die Schülerlisten nicht mehr wie gewohnt geliefert. Neu sollen die Kirchen gezielt jene Daten erhalten, die ihre Mitglieder betreffen. Die FVS in den Medien 28.9.2011 Der Bund «Eine zweite Reformation nötig?» FVS-Kommentar zu atheistischem Pfarrer: Reta Caspar 4.10.2011 Radio FM1, Gott und d'Wält Kanton Neuenburg Kein Steuergeld mehr für Abdankungen Der Kanton will ab 2012 die Kosten von kirchlichen Abdankungen nicht weiter übernehmen. Bisher hat er den drei anerkannten Kirchen jeweils für jede Abdankung CHF 1500 bezahlt. Auch die Beiträge an den Religionsunterricht stehen zur Diskussion. «Kirche versus Freidenker» Debatte auf FM1, für die FVS dabei: Daniel Stricker 26.10.2011 NZZ «Missionarischer Alleingang» Gastbeitrag zum Fach «Religion und Kultur»: Andreas Kyriacou 6.11.2011 SF1, Basler Zeitung Standpunkte «Kruzifix, Kopftuch & Co. – Gehören religiöse Symbole von der Schule verbannt?» Debatte auf SF1, für die FVS dabei: Valentin Abgottspon 14.11.2011 Solothurner Zeitung Kanton Thurgau Schutz von Konfessionsdaten Aufgrund der Beschwerde eines Freidenkers werden künftig in dessen Gemeinde den Landeskirchen keine kompletten Klassenlisten, sondern nur noch nach ihrer Konfession gefilterte Listen zugestellt. frei denken. 1 I 2012 «Der Konflikt zwischen Wissen und Glauben im Gespräch» Podium im Landhaus Solothurn, für die FVS dabei: Reta Caspar 1.12.2011 UnternehmerZeitung 12/2011 «Überfällige Trennung» Gastbeitrag zum Verhältnis Staat-Kirchen: Andreas Kyriacou Staat – Kirche I 5 Bundesgericht schützt Zwangsfinanzierung der Landeskirchen durch Nichtmitglieder Das Bundesgericht beurteilt die Entlöhnung des Klerus aus allgemeinen Steuermitteln im Kanton Bern nicht als Verletzung der Religionsfreiheit von Nichtmitgliedern der Landeskirchen. Es hat die entsprechende Beschwerde einer Berner Freidenkerin abgewiesen, welche eine Neubeurteilung unter Art. 15 der BV 1999 angestrebt hatte. Das Bundesgericht kommt zum Schluss: «Mit dem Verzicht auf ihre Aufnahme in die neue Bundesverfassung ist davon auszugehen, dass Abgabepflichten für religiöse Zwecke jetzt anhand der allgemeinen bei der Glaubens- und Gewissensfreiheit geltenden Kriterien zu beurteilen sind.» Von der Erhebung der allgemeinen Kantonssteuern gehe kein religiöser Zwang aus und die Verwendung der Steuererträge sei grundsätzlich nicht zweckgebunden. Die Steuerpflicht könne daher nicht mit Argumenten bestritten werden, welche die Verwendung der finanziellen Mittel durch den Staat betreffen würden. Laut Gericht ist es zwar verständlich, wenn sie als Atheistin nicht indirekt an die Besoldung der Pfarrer beitragen möchte. Wenn der Kanton Bern im Unterschied zu anderen Kantonen die Pfarrer selber besolde, ändere dies aber nichts daran, dass die Bezahlung der Kantonssteuer ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht verletze. Dass die Erfüllung öffentlicher Abgabepflichten nicht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen abgelehnt werden könne, decke sich auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg. Angesichts des verschwindend kleinen Anteils von 0,8 Prozent des Gesamtbudgets und der Anzahl Steuerpflichtiger im Kanton Bern könne im Übrigen nicht die Rede davon sein, dass die Betroffene mit ihren Steuern in einem auch nur ansatzweise feststellbaren Umfang an die finanzielle Unterstützung einer Religionsgemeinschaft beitrage. (2C_360/2010, 22.11.2011) Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz nimmt den Entscheid zur Kenntnis. Wie bei der Kirchensteuer für juristische Personen schützt das Bundesgericht konsequent kantonale Erlasse, die den Landeskirchen Steuergelder von Nichtmitgliedern zuhalten. Die FVS bedauert das. Es bleibt also nur der politische Weg der vollständigen Trennung von Staat und Kirche, um diesen Missstand zu bekämpfen. Die FVS wird Allianzen suchen, um dieses Ziel zu erreichen. Am 1.12.2011 haben Grossrat Adrian Wüthrich (SP) und sieben Mitunterzeichnende einen Vorstoss eingereicht mit dem Titel: «Pfarrerinnen- und Pfarrerlöhne via Kirchensteuern finanzieren». Aktuelle Prozesse Kanton Bern Beschwerde gegen die Besoldung des Klerus aus allgemeinen Steuermitteln vom Bundesgericht abgewiesen. Kanton Wallis Beschwerde beim VS Verwaltungsgericht gegen die fristlose Entlassung von Valentin Abgottspon Beschwerde beim VS Verwaltungsgericht über die Rückerstattung der Kultussteuer an Konfessionsfreie Kanton Tessin Beschwerde beim TI Verwaltungsgericht gegen ein Kruzifix im Schulhaus in Cadro Alle vier Prozesse sind von grundsätzlicher Bedeutung und werden von der FVS finanziell mitgetragen. Wir bitten deshalb auch unsere Mitglieder nach ihren Möglichkeiten um einen Beitrag auf das Postkonto 84-4452-6 IBAN CH7909000000840044526 Vermerk: «Prozesskosten» Danke! Spendenstand 15.12.2011: CHF 6075.– Feiertage – einheitlicher säkularer Ruheschutz statt realitätsfremde Verbote! Kanton Baselland 2009 hat der Regierungsrat ein revidiertes Ruhetagsgesetz in die Vernehmlassung gegeben. Die Freidenker Nordwestschweiz haben in ihrer Stellungnahme gefordert, die Differenzierung zwischen «hohen» und anderen Feiertagen sei aufzugeben. Im Kanton BL gehörten gemäss Statistik von Juni 2011 36 Prozent der Bevölkerung keiner der Landeskirchen an. Es ist zudem allgemein bekannt, dass nur noch eine Minderheit der Kirchenmitglieder den «hohen kirchlichen Feiertagen» eine ausserordentliche Bedeutung zumisst. Vielmehr werden auch diese Feiertage als willkommene Ruhetage für Familien- und Freizeit wahrgenommen. Feiertage anderer religiöser Gruppen werden auch nicht durch besondere Einschränkungen des öffentlichen Lebens berücksichtigt. Die Argumente der FVS hatten keine Wirkung. Das Gesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Im November 2011 hat der Regierungsrat des Kantons BL dem Landrat eine Ergänzung des Ruhetagsgesetzes beantragt, die zugunsten der Curlingmeisterschaften 2012 die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung für Sportveranstaltungen an «hohen Feiertagen» vorsah. Der Landrat hat dies am 17. November 2011 beschlossen und per sofort in Kraft gesetzt: Gemäss einer neuen Bestimmung des Ruhetagsgesetzes kann der Regierungsrat Indoor-Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen genehmigen, sofern dies im kantonalen Interesse liegt. Geht also doch – wenn sich Sportverbände dafür einsetzen. frei denken. 1 I 2012 Kanton Zürich Artikel 3 des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes (RLG) verbietet Sport-, Tanz- und Konzertveranstaltungen, Theatervorstellungen und Filmvorführungen im Freien. Gar gänzlich untersagt sind kommerzielle Ausstellungen, Schaustellungen, Umzüge, Demonstrationen, öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur und Schiessübungen. Andreas Kyriacou und vier Mitunterzeichner der Nationalratsliste konfessionslose.ch fordern mittels Einzelinitiative die ersatzlose Streichung dieser Verbotsliste. Ebenfalls fallen soll die Aufzählung der sogenannt «hohen Feiertage». Unangetastet lassen wollen die Initianten hingegen die Bezeichnung von Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag als öffentliche Ruhetage und §2, welcher Tätigkeiten untersagt, welche «die dem Charakter des jeweiligen Ruhetages angemessene Ruhe» ernstlich stören würden. Die Initianten begründen ihr Anliegen mit der Tatsache, dass im Kanton Zürich inzwischen mehr Personen wohnen, die nicht einer Landeskirche angehören. Gemäss der Nationalfondsstudie von Jörg Stolz et al. (2011) haben zudem 64 Prozent der Bevölkerung ein distanziertes Verhältnis zu Religion und nehmen nicht oder nur selten an kultischen Anlässen teil. Die Gesetzgebung solle diese zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft abbilden und auf unzeitgemässe, religiös motivierte Verhaltensvorschriften für die Gesamtbevölkerung verzichten. 6 I Schule und Religion Schulfach «Ethik» – welche Ethik? Wo «Ethik» draufsteht, lohnt es sich, genauer hinzuschauen, was denn da drin ist. Seit rund zehn Jahren gibt es in verschiedenen Kantonen Bestrebungen, auf die markant steigenden Abmeldungen vom konfessionellen Religionsunterricht mit einem Wahlpflichtfach zu antworten, welches die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler garantieren soll. Hauptkritik der FVS an diesen Pflichtfächern  Themen und Sprache orientieren sich am christlichen Menschen- und Weltbild. Eine religionsfreie Weltanschauung ist kein Thema.  Wo Wissen über Religionen vermittelt wird, fehlt ohne den Hinweis auf religionsfreie Weltanschauungen jene der in der Schweiz am stärksten wachsenden Minderheit.  Kindern wird als Norm vermittelt, jede/r gehöre irgendeiner Religion an.  Oft erteilen die gleichen Lehrpersonen, die früher konfessionellen Religionsunterricht erteilt haben, auch den Ethikunterricht. Damit verletzen solche Pflichtwahlfächer unseres Erachtens potenziell die Religionsfreiheit von Religionsfreien. Die Anfragen von Eltern auf der Geschäftsstelle der FVS hat in diesem Jahr deutlich zugenommen. Unsere Empfehlungen sind defensiv:  Das Gespräch mit der Lehrperson suchen, wenn die Religionsfreiheit nicht gewährt ist.  Die Schulbehörden kontaktieren und für die Problematik sensibilisieren.  Allenfalls den Schulbesuch verweigern. Die sozialen Folgen sprechen allerdings gegen dieses Vorgehen. Lehrplan 21: «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» In der Deutschschweiz wird der Lehrplan 21 erarbeitet. Er sieht «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) vor mit den Themen: «Ich und die Gemeinschaft», «Existentielle Erfahrungen und Lebensfragen», «Werte und Normen», «Religionen und Weltsichten» und «Religiöse Spuren in der Kultur». Im Frühling 2013 soll der bereinigte Entwurf in einer breiten Vernehmlassung öffentlich diskutiert werden. Voraussichtlich im Frühling 2014 wird der Lehrplan 21 von den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Über die Einführung entscheidet anschliessend jeder einzelne Kanton. Heisse Debatten und Versuche, den religiös geprägten Status quo beizubehalten, zeichnen sich ab. Kanton Aargau Seit 2000 wird das bekenntnisneutrale Fach «Ethik und Religionen» auf allen Schulstufen unterrichtet. Lehrplan Themenschwerpunkte sind die Vielfalt der Religionen und Kulturen sowie Lebensgestaltung und Gemeinschaft. Religionskundliches und ethische Fragen werden vom Aufbau her getrennt. Neben den Religionen werden auch «Weltanschauungen» genannt, aber nicht ausgeführt. Kanton Freiburg Kanton Bern Im französischsprachigen Kantonsteil ist das Fach «Ethique et cultures religieuses» Teil des Lehrplanes. Es wird im 7. und 8. Schuljahr als Wahlpflichtfach, im 9. als Pflichtfach für alle angeboten. Im deutschsprachigen Kantonsteil können seit einigen Jahren an den Orientierungsschulen (7.-9. Klasse) zwei Wochenstunden «Ethik, Philosophie und Religionskunde» als obligatorisches Wahlpflichtfach neben dem konfessionellen Unterricht angeboten werden. Der Lehrplan für «Ethik, Philosophie und Religionskunde» nennt fünf Lernziele: 1. Was ist der Mensch? Der Schüler/die Schülerin erkennt, dass der Mensch das einzige Lebewesen ist, das sich selber wahrnehmen, über sich selber nachdenken und sein Leben selber gestalten kann. 2. Religionen und ihre Bedeutung: Der Schüler/die Schülerin erkennt, dass Religiosität zum Wesen des Menschen gehört und in verschiedener Ausprägung eine Grundkraft des Lebens darstellt. 3. Das Gute und das Böse: Der Schüler/die Schülerin versteht, dass der Mensch das Wesen ist, das immer vor Entscheidungen und damit vor der Frage «gut – böse», «richtig – falsch» steht und damit der Verantwortung für sein Tun nicht ausweichen kann. 4. Lebenssinn: Der Schüler/die Schülerin erkennt den Menschen als das Lebewesen, das immer nach Sinn sucht, nach einem innern bzw. nach einem umfassenden Zusammenhang seines Lebens, seines Tuns, seines Erleidens. Der Schüler hat eine Vorstellung über Glück, glücklich sein und Glück haben. 5. Sterben und Tod: Der Schüler/ die Schülerin erkennt, dass es zum Leben des Menschen gehört, sich mit Sterben und Tod – auch mit den Fragen des eigenen Sterbens und Todes – zu befassen. Das Fach wird in der Regel von Klassenlehrpersonen erteilt. Das Fach zeigt klar religiöse Schlagseite. Das christliche Schuld-Vergebungs-Konzept gehört zu den ersten Themen, die behandelt werden, die Sinnfrage wird ausgiebig bewirtschaftet und die «natürliche Religiosität» des Menschen gilt als vorgegeben. Religionen und Ethik sind auf Primar- und Sekundarstufe im Fach Natur – Mensch – Mitwelt enthalten. Die Ausgestaltung und Gewichtung ist stark von der Lehrperson abhängig. Das Fach ist wenig konturiert und kam in die Medien, als 2007 ein bereits gedrucktes Lehrmittel «NaturWert» unter öffentlichem Druck teilweise überarbeitet werden musste, nachdem bekannt geworden war, dass darin Evolution und Kreation als gleichwertig erscheinen. Auch an der überarbeiteten Fassung stellten Fachleute noch gravierende inhaltliche und pädagogisch-didaktische Mängel fest. Kanton Graubünden An der Abstimmung vom 17. Mai 2009 (Ethik-Initiative) sprach sich das Bündner Volk dafür aus, dass die Landeskirchen weiterhin eine Lektion Religion erteilen und dass eine für alle Kinder der Volksschule obligatorisch zu besuchende Lektion Religionskunde und Ethik eingeführt wird. Gemäss Zeitplan des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes wird ab Schuljahr 2012/13 in der Bündner Volksschul-Oberstufe und ab frei denken. 1 I 2012 Schule und Religion I 7 Kanton Zürich Missionarischer Alleingang NZZ 26.10.2011 der Landeskirchen. Diese Lehrpersonen brauchen ganz offensichtlich mehr Begleitung und bessere Arbeitsmittel. Säkularisierte Gesellschaft Trotz der beträchtlichen Startschwierigkeiten und der ernüchternden Fremdbeurteilung will der Bildungsrat keine Abmeldemöglichkeit einräumen. Mehr noch: Jürgen Oelkers, bis zum Ende seiner Amtszeit in diesem Sommer mit dem Dossier beauftragter Bildungsrat, sträubte sich hartnäckig dagegen, wenigstens auf Beginn des neuen Schuljahres Massnahmen zur Anhebung der Unterrichtsqualität zu ergreifen. Die Probleme des Fachs sind allerdings grundsätzlicher Natur: Es wurde nie definiert, welche Kompetenzen mit dem Fach gefördert werden sollen, vielmehr wurden die Religionsgemeinschaften nach aus ihrer Sicht relevantem Faktenwissen befragt. Nun kommt der Inhalt als Angebotspalette daher, es wird suggeriert, dass Religiosität zum Leben eines jeden Einzelnen gehöre. Das Fach widerspiegelt somit in keiner Weise die weitgehend säkularisierte Gesellschaft. Kinder aus nichtreligiösen Haushalten – diese bilden in urbanen Räumen die Mehrheit – finden sich und ihre Lebenssituationen in den Materialien nicht wieder. Mit diesem Design können die hehren Ziele des kantonsrätlichen Postulats, mit dem der Grundstein für das Fach gelegt wurde, nicht erreicht werden. Rücksichtnahme und Toleranz sollte das Fach fördern, doch das Zürcher Unikum erreicht höchstens eines: die Aufteilung der Kinder in solche mit und solche ohne Religion. Totalschaden verhindern In der jetzigen Form wird das Zürcher Fach den Lackmustest einer Überprüfung auf Verfassungskonformität nicht bestehen, denn es ist faktischer Religionsunterricht unter Zwang. Der Totalschaden lässt sich noch verhindern, allerdings nur, wenn man bereit ist, den eingeschlagenen Pfad wieder zu verlassen. Im Grunde ist dies unproblematisch, gibt es doch zukunftstaugliche Ansätze, zum Beispiel das Bündner Fach Religionskunde und Ethik. Schon der Titel macht klar, dass auch nichtreligiöse Weltanschauungen relevanter Bestandteil des Unterrichtsinhalts sind. In Graubünden einigte man sich zuallererst unter Einbezug aller wichtigen Interessenvertreter auf die Kompetenzen, die man mit diesem Fach schulen will. Die Bündner übergaben die Projektleitung übrigens dem Universitären Forschungsschwerpunkt Ethik der Universität Zürich. Zur Mitgestaltung des Zürcher Fachs wurden die lokalen Fachleute nie eingeladen. Es ist dringend, dass sich die Zürcher Bildungsdirektorin endlich die richtigen Leute ins Boot holt. Autor Andreas Kyriacou vertrat die Freidenker in der Begleitgruppe zum Fach Religion und Kultur. Das Zürcher Schulfach «Religion und Kultur» aus nichtreligiöser Sicht Radikale Kritik am Fach Religion und Kultur kommt aus Freidenker-Kreisen. Der folgende Beitrag kritisiert einerseits die grundsätzliche Anlage des Fachs, anderseits die praktische Umsetzung im Kanton Zürich. Der Kanton Zürich präsentiert sich nicht ohne Grund gerne als Harmos-Vorzeigekanton. 62 Prozent der Abstimmenden folgten 2008 Regierung und Parlament und befürworteten die überregionale Angleichung der wichtigsten Unterrichtsziele. Zusätzliche Vereinheitlichung soll der Lehrplan 21 bringen, dessen Grundlagen 2010 von den Deutschschweizer Erziehungsdirektoren verabschiedet wurden. Auch hier gilt Zürich als verlässlicher Partner. Startschwierigkeiten Doch der Schein trügt: Geht es um die konkrete Realisierung eines neuen Schulfachs, wählt Zürich gerne den Alleingang. Beim Frühenglisch könnte dieser Drang nach Eigenentwicklung in einem Totalschaden enden: Die unter der Regie der Pädagogischen Hochschule Zürich entwickelten Lehrbücher werden trotz Preisauszeichnungen von der Lehrerschaft als nicht praxistauglich angesehen, nun werden eiligst Nachbesserungen in Auftrag gegeben. Die Schulsynode verlangt, das Obligatorium für die Lehrmittel aufzuheben. Beim Fach Religion und Kultur droht eine ähnlich unrühmliche Entwicklung. Auch hier beauftragten Bildungsdirektion und Bildungsrat den eigenen Lehrmittelverlag und die Pädagogische Hochschule mit der Entwicklung neuer Unterrichtsmittel. Materialien beispielsweise aus Berlin, das seit Langem einen Ethikunterricht kennt, wurden bewusst nicht evaluiert. Die Lehrbuch-Entwicklung ist in Verzug, dennoch haben die meisten Schulgemeinden das Fach bereits auf allen Stufen eingeführt. Die Lehrpersonen müssen sich nun mit eigenen Materialien und Entwürfen behelfen. Sie fühlen sich alleingelassen. Auch von Eltern hagelt es Kritik. Diese bemängeln, dass der Unterricht unbeholfen und wenig zielgerichtet sei und oftmals missionarisch daherkomme. Dies sind beileibe nicht nur Einzelmeinungen: Eine externe Evaluation zeigte im Januar, dass die Hälfte der Lehrpersonen mitunter «teaching in religion» betreibt, also in einen traditionellen Konfessionsunterricht zurückfällt, statt neutrale Religionskunde zu betreiben. Dies überrascht wenig, lehrte doch ein beträchtlicher Teil der verfügbaren Lehrpersonen früher im Auftrag Schuljahr 2017/18 in der Bündner Primarschule das Fach Religionskunde und Ethik unterrichtet. Lehrpersonen werden derzeit ausgebildet. Die Fortbildung richtet sich an Lehrpersonen der Volksschul-Oberstufe sowie an Religions-Lehrpersonen, welche während der Schuljahre 2007/08, 2008/09 und 2009/10 auf der Volksschul-Oberstufe während mindestens eines Jahres im Auftrag einer Landeskirche sechs oder mehr Wochenlektionen Religionsunterricht erteilt haben. Es werden also auch bisherige Katechetinnen und Katecheten das Fach unterrichten können. Kantone Luzern, Uri, Zug, Obund Nidwalden Seit dem Schuljahr 2010/11 wird das Fach «Ethik und Religionen» in der 1.–6. Klasse durchschnittlich mit einer Lektion vorgesehen. Das Fach soll die Verbindung zwischen einer interkulturellen, pluralistischen Perspektive und der durch die demokratische Verfassung und die Menschenrechtsdeklaration gegebenen normativen Basis dialogisch herstellen. Erteilt wird Ethik und Religionen in der Regel von der Klassenlehrperson. Die Grundlagen im Lehrplan sind relativ neutral gehalten. In den Detailbeschreibungen wird aber klar, dass doch eindeutig religiöses Vokabular verwendet wird («Schöpfung») und nur religiös-kulturelle Traditionen behandelt werden. Kanton Tessin Seit 2010 gibt es einen Versuch mit einem Wahlpflichtfach «Geschichte der Religionen», nachdem die Abmeldungen vom konfessionellen Religionsunterricht deutlich zugenommen hatten. Die Tessiner Freidenker waren zwar in der Kommission zum Thema Wahlpflichtfach vertreten gewesen und haben sich dagegen gewehrt. Der Entscheid zum derzeitigen Schulversuch wurde schliesslich von der Verwaltung im Schnellverfahren beschlossen. frei denken. 1 I 2012 89 I Politik Vernehmlassung 30.11.2011 Präimplantationsdiagnostik Präimplantationsdiagnostik PID Die Freidenker-Vereinigung begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, Bundesverfassung und Gesetz so zu ändern, dass die PID unter medizinisch günstigeren Bedingungen durchgeführt werden kann. 1. Grundsätzliche Überlegungen Die FVS ist der Ansicht, dass grundsätzlich alle Menschen, die den beschwerlichen Weg der künstlichen Befruchtung wählen, die Möglichkeit zur PID haben sollten. In einem liberalen Gemeinwesen sollten mündige Bürgerinnen und Bürger tun und lassen dürfen, was sie wollen, solange es ihnen nicht mit guten Gründen verboten werden kann. Diese guten, verallgemeinerungsfähigen Gründe für ein Verbot oder eine Behinderung der PID gibt es nicht. Deshalb muss die Freiheit der Befürwortenden der PID gewahrt werden. Aus dem Recht zur PID darf freilich keine Pflicht zur PID erwachsen: Wer aus Gewissensgründen keine PID vornehmen möchte, darf dazu nicht gezwungen werden. Damit ist die Freiheit der Gegnerinnen und Gegner von PID ebenfalls gewahrt. Analog zum Schwangerschaftsabbruch gibt es keinen Grund, am verantwortlichen Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Freiheit zu zweifeln. Hinter der Regelung von Art. 119 BV steht insgesamt eine freiheits- und forschungsfeindliche Haltung, welche die FVS nicht teilt. 2. Überlegungen zu den einzelnen Bestimmungen 2.1 Änderung der Verfassung Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c BV Die FVS unterstützt die Öffnung der Formulierung des letzten Satzteiles mit Blick auf verschiedene Fortpflanzungsverfahren. Sie begrüsst ausdrücklich die damit verbundene Aufhebung des Gebots, alle transferierbaren Embryonen sofort zu übertragen, und die Zulassung der Kryokonservierung von Embryonen. Allerdings hat die pauschale Regelung der IVF mit und ohne PID im Art. 19 zur Folge, dass bei PID-Untersuchungen das Screening nach Defekten, welche später im Verlauf der Schwangerschaft mit PND entdeckt und als medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch (z. B. Down Syndrom) anerkannt werden, als nicht zulässig gelten soll. Dazu unser Vorschlag zu Art. 5a FmedG unten. 2.2 Änderungen Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung FmedG Art. 3 Abs. 4 Kindeswohl: Die FVS unterstützt diese Beschränkung nicht. Abs. 4 sollte ersatzlos gestrichen werden. Über die Verwendung von Keimzellen, imprägnierte Eizellen oder Embryonen sollen die Betroffenen entscheiden können. Art. 4 Verbotene Praktiken: Eispende, Embryonenspende und Leihmutterschaft sind Ergänzungen zur PID, die nicht verboten sein sollen. Art. 5a (neu) Untersuchung des Erbguts Vorschlag: Neuer Absatz 3 Sind die Art. 5a Abs. 1 und 2 erfüllt, ist die Untersuchung nach Eigenschaften, welche eine medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch darstellen würden, zulässig. Begründung: Ein abgestuftes Verfahren, bei dem zuerst die Zulässigkeit einer PID nach den Kriterien «Unfruchtbarkeit» und «Übertragung einer schweren Krankheit» festgestellt wird und anschliessend aber auch weitere Untersuchungen zugelassen werden, wäre sachgerechter. Es ist absurd, Paaren in dieser Situation solche Abklärungen im Rahmen der PID vorzuenthalten, insbesondere dann, wenn das Ergebnis der PID allenfalls zuverlässiger ist als jenes der Pränatalen Diagnostik PND. Art. 6a (neu) Information und Beratung Die besonderen Beratungs- und Informationspflichten und die Dokumentationspflicht erachten wir als sachgerecht. Art. 6b (neu) Schutz und Mitteilung genetischer Daten Den Verweis auf das Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen erachten wir als sachgerecht. Art. 8 bis 11 Bewilligung Die Bestimmungen zur Bewilligung erachten wir als sachgerecht. Art. 10 Konservierung und Vermittlung von Keimzellen, imprägnierten Eizellen und Embryonen in vitro Die Bestimmungen zur Konservierung erachten wir als sachgerecht. Art. 11a (neu) Meldepflicht Nach der – unseres Erachtens sachgerecht – aufgegebenen Pflicht für die Ärzteschaft, nach der Meldung der PID 60 Tage auf einen Entscheid zu warten, mit dem das BAG möglicherweise die Anwendung der PID im konkreten Fall verbietet, kann auch auf die «unmittelbare» Meldung verzichtet werden. Die Meldung würde damit nur der generellen Evaluation und nicht der Evaluation des Einzelfalles dienen. Art. 17 Abs. 1 Entwicklung von Embryonen Die Festsetzung der Embryonenzahl für die PID-Behandlung in Relation zur IVF ohne PID ist plausibel begründet. Totalverbot soll fallen Behindertenorganisationen plagen eher andere Sorgen als die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Dies zeigte sich an einem Podiumsgespräch, zu dem die Zürcher Freidenker eingeladen hatten. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in der Schweiz heute verboten. Der Bundesrat schlägt nun eine begrenzte Zulassung dieses Verfahrens vor, welches zwei Techniken der Fortpflanzungsmedizin kombiniert: die In-vitro-Fertilisation, also die Befruchtung einer Eizelle im Reagenzglas, und das genetische Screening. Dazu werden einem im Reagenzglas gezeugten Embryo im Sechs- bis Zehn-Zellenstadium zwei Zellen entnommen und deren Gensequenzen untersucht. Die Vorlage, zu der bis Ende September Stellung genommen werden konnte, sieht vor, dass die Methode nur zur Entdeckung schwerer Erbkrankheiten angewandt werden darf. Eltern, die unter einer solchen leiden, sollen sicherstellen können, dass sie diese nicht an ihre Kinder weitergeben. Verboten blieben Untersuchungen auf Chromosomendefekte wie Trisomie 21 wie auch die Überprüfung der Immunokompatibilität von Embryos, also der Feststellung, ob ein Kind, welches sich aus einem selektierten Embryo entwickelt, später beispielsweise als Knochenmarkspender für ein älteres Geschwister eignen würde. Die Schweiz bliebe im europäischen Vergleich eher restriktiv, lassen doch mehrere Staaten nebst dem ErbkrankheitenScreening auch Chromosomenuntersuchungen zu. Norwegen, Schweden, Portugal und Spanien lassen auch die Zeugung von sogenannten Retterbabys zu. Dennoch lehnen zahlreiche Interessengruppen die bundesrätliche Vorlage ab. Die meisten argumentieren theologisch, sie billigen einem aus wenigen Zellen bestehenden Embryo ein uneingeschränktes Recht auf Leben zu. Anders Behindertenorganisation Insieme: Sie befürchtet, die Zulassung der PID würde die Stigmatisierung von Behinderten fördern. Die Frage, ob sich Behinderte wegen der PID tatsächlich vermehrt gezwungen fühlten, ihr Dasein rechtfertigen zu müssen, stand im Zentrum der Podiumsdiskussion, die Mitte Oktober in Zürich stattfand. Insieme hatte sich ausserstande gesehen, eine Vertretung zu entsenden, als Vertreter einer Behindertenorganisation nahm deshalb Peter Wehrli, Geschäftsführer des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZSL), teil. Wehrli bekannte, anfänglich zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt zu sein. Zahlreiche Gespräche mit Eltern behinderter Kinder hätten in ihm aber die Überzeugung reifen lassen, dass man angesichts der realen gesellschaftlichen Ausgrenzung Behinderter niemandem abverlangen könne, ein Kind mit einer schweren Behinderung grosszuziehen. Wie auch Pro Infirmis befürwortet deshalb das ZSL den bundesrätlichen Vorschlag. Wichtiger für Wehrli ist, dass Behinderte besser ins Alltagsleben integriert werden, dass öffentliche Verkehrsmittel, Schalterhallen, Läden und andere Punkte des öffentlichen Lebens für sie zugänglich sind und dass es in der Volksschule zum Normalfall wird, dass Kinder mit Behinderungen am Unterricht teilnehmen. Dann erst würden sich wohl mehr Paare der Aufgabe gewachsen fühlen, ein behindertes Kind grosszuziehen. Wie bei den Behindertenorganisationen war auch in der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin ein ganzes Spektrum an Haltungen vertreten. Die Mehrheit befürwortet die PID-Zulassung aber klar, wie Judit Pók, die als leitende Gynäkologin am Universitätsspital Zürich tätig ist, erläuterte. Zum einen will man Trägern von Erbkrankheiten diese Wahlmöglichkeit grundsätzlich zubilligen, zum anderen steht das PID-Verbot im Widerspruch zu den längst zugelassenen vorgeburtlichen Untersuchungen und dem etablierten Recht auf Abtreibung. Auch Conrad Engler, Sekretär des Vereins Kinderwunsch, betonSeite 9 unten>> te, dass «Schwangerschaften auf Probe» die frei denken. 1 I 2012 Denkfest I 9 Religion ohne Gott? Zu diesem Thema hielt der bekannte amerikanische Rechtsphilosoph Ronald Dworkin vom 12. bis 14. Dezember im Rahmen der «Einstein Lectures» an der Universität Bern drei Vorlesungen. Im dritten Referat ging es Dworkin um «Religion» als rechtliches Konzept. Religionsfreiheit wurde ursprünglich im 17. Jahrhundert eingeführt, mit dem Ziel der Friedenserhaltung zwischen den Religionen. In der internationalen und den meisten nationalen Gesetzgebungen wird Religionsfreiheit als Grundrecht anerkannt. Keine Religion darf bevorzugt behandelt oder verboten werden. Jeder hat das Recht, seine Religion auszuüben. Erst später wurde Religionsfreiheit als Grundrecht verstanden, das auch Atheisten schützt. Die Ausweitung des Begriffs wirft aber viele Fragen auf. Was bedeutet Religionsfreiheit, was ist mit «Religion» gemeint?, fragte Dworkin. Sind damit nur institutionalisierte Religionen gemeint oder auch tief verwurzelte Grundüberzeugungen ohne Bezug auf einen Gott? «Religion», so der Referent, «ist ein interpretierbarer Begriff, über dessen politische und moralische Bedeutung wir uns einigen müssen. Wenn einerseits jeder das Recht hat, seine Religion oder Überzeugung auszuüben, es andererseits nicht zulässig ist, eine Religion bzw. Weltanschauung gegenüber anderen zu favorisieren, geraten wir in Widersprüche und Konflikte. Und wo sind die Grenzen der Religionsfreiheit, wenn wir sagen, es gibt Religion auch ohne Gott?» Dworkin veranschaulichte dies mit vielen Beispielen: Dürfen Indianerstämme bei ihren religiösen Ritualen wie von alters her Drogen konsumieren? Hat der Staat die Pflicht, Menschen vor Höllenängsten zu schützen? Wie steht es mit dem Schulgebet, dem Unterricht über die These der Entstehung der Welt und des Menschen gemäss einem «intelligent design»? Wie ist das Kopftuchverbot, die Homoehe, die Frage des Rechts auf Abtreibung zu beurteilen? Ist die Religionsfreiheit eines gierigen Kapitalisten, der dem Mammon huldigt, durch die Steuerpflicht verletzt? Wie weit soll der Begriff Religionsfreiheit ausgelegt werden? Wir müssen ernstlich in Betracht ziehen, dass es ein Fehler war, Religionsfreiheit zum Grundrecht zu deklarieren, dass es so etwas wie Religionsfreiheit nicht gibt. Für Dworkin liegt der Schlüssel zur Lösung der Kontroversen darin, in der Religionsfreiheit nicht ein Grundrecht zu sehen, sondern sie als Teil des viel grundsätzlicheren übergeordneten Rechts auf «ethical independence» zu betrachten. Jeder hat das Recht auf ethische Unabhängigkeit. Das heisst, eine Regierung darf die persönliche Freiheit nicht einschränken, mit der Begründung, eine Lebensweise sei besser als die andere. Wir haben das unveräusserliche Recht, fundamentale ethische Entscheidungen, die unser Leben bestimmen, in eigener Verantwortung zu treffen. Dazu gehören zum Beispiel Fragen der Sexualität, Homosexualität, Abtreibung und Fragen am Lebensende. Ethische Unabhängigkeit ist der Kern der MenAnne-Marie Rey schenwürde. Alle drei Referate sind als Podcast abrufbar auf der Website der Veranstalter: www.einsteinlectures.ch Bilanz positiv Anlässlich der Sitzung des Grossen Vorstands, am 16. November 2011 in Olten hat Grazia Annen im Namen des Zentralvorstands eine positive Bilanz über das Denkfest in Zürich gezogen und dem Initiator Andreas Kyriacou für seine Leistung gedankt. Bereits am letzten Festivaltag war klar, dass die Bilanz der rund 400 Teilnehmenden äusserst positiv ausfallen würde. Auf den Feedback-Bögen wurde denn auch viel Lob für die Organisation und das Programm abgegeben. Daneben gab es auch viele Anregungen und Wünsche für eine Folgeveranstaltung. Sie werden von den Organisatoren gerne aufgenommen. Die finanzielle Bilanz konnte an der Sitzung zwar noch nicht präsentiert werden, aber sie ist absehbar: Auch wenn der Erlös aus dem Ticketverkauf etwas unter den Erwartungen blieb (43% der Kosten), kann das Budget schliesslich – dank Sponsoring (16%) und Spenden (13%), Defizitgarantien (28%) sowie Hunderten von GratisArbeitsstunden des OKs und der freiwilligen Helferinnen und Helfer – eingehalten werden. Insgesamt hat der Anlass allerdings viele finanzielle und personelle Ressourcen gebunden und uns auch die Grenzen des Vereins deutlich gemacht. Über die Art und Weise und über die Trägerschaft einer Folgeveranstaltung muss deshalb sorgfältig nachgedacht werden. Auf jeden Fall hat das Denkfest das statutarische Anliegen der FVS, sich für eine wissenschaftliche Weltsicht einzusetzen, einer breiten Öffentlichkeit sichtbar und erfahrbar gemacht, und es wird als bisher grösster öffentlicher Anlass der FVS in die Vereinsgeschichte eingehen. Zentralvorstand FVS Bild der Wissenschaft «Bachelor» Wer in seinem Garten Hasen und nichts als Hasen züchtet, braucht sich nicht zu wundern, wenn dabei nur Hasen und nichts als Hasen herauskommen. John D. Barrow, Physiker, geb. 1952 © Roset Kunst und Physik www.roset.ch Aus der virtuellen Galerie des Berner Künstlers Roset am Denkfest. 8 >> Präimplantationsdiagnostik: Totalverbot soll fallen weitaus schlechtere Lösung darstellten. IVF sei als Hilfe bei Sterilitätsproblemen nicht mehr wegzudenken, jeden Tag kämen in der Schweiz zwei so gezeugte Kinder zur Welt. Die PID würde weitaus weniger oft beansprucht, doch es sei nicht sinnvoll, dass betroffene Paare weiterhin für eine Behandlung ins Ausland ausweichen müssten. Andreas Kyriacou frei denken. 1 I 2012 10 I Humanistische Projekte IHEU-Projekt «Adopt a Dalit village» Mit den Statuten 2010 hat die FVS explizit auch die Unterstützung von «konfessionsfreien Projekten, welche die Bildung und Entfaltung von Menschen in Entwicklungsländern fördern», in den Zweckartikel aufgenommen. Der Grosse Vorstand der FVS hat auf Antrag des Zentralvorstands eine Patenschaft im Rahmen des IHEU-Projekts «Adopt a Dalit village» beschlossen, mit dem Ziel, im Verbund mit anderen Organisationen international das Engagement der Atheisten und Agnostiker für die Aufklärung und die Befähigung der Menschen zu bündeln. Weltweit soll es 260 Millionen Dalits (d. h. «unberührbare» Menschen) geben, davon leben 166 Millionen in Indien. Zwar verbietet die indische Verfassung von 1949 jede Diskriminierung aufgrund von Kasten und garantiert Menschenrechte und demokratische Freiheiten auch für Dalits. In der Praxis haben die von der indischen Regierung eingeleiteten Schritte zur Überwindung der Ausgrenzung der Dalits allerdings nicht die erhofften Erfolge gezeigt. Das IHEU-Projekt zielt darauf ab, in kleinen, von Dalits bewohnten Gemeinden ein «Zentrum für sozialen Wandel» aufzubauen und Informationen und Dienstleistungen anzubieten, die sonst nicht zur Verfügung stehen würden: Junge Frauen und Männer engagieren sich im «Zentrumfür sozialen Wandel» Politik Keshavapuram gehört administrativ zu Sangem. Bisher wurde noch nie jemand aus diesem Dorf in eine Funktion gewählt. Politikkenntnisse sind kaum vorhanden. Staatliche Hilfen Das Dorf verfügt weder über ein Abwassersystem noch über Embryo, dem eine staatlichen ScheStrassenbeleuchtung. Hilfen im Rahmen des Zelle entnommen wird. duled Caste Corporation (Wohlfahrtsprogramm für Dalits) oder des DRDA (Entwicklungsprogramm für Frauen) wurden bisher nicht implementiert. Die meisten Jugendlichen haben keine Perspektive. Soziales Weil fast das ganze Dorf aus Dalits besteht, kommt die Entwicklung nicht vom Fleck. Wissen und Bewusstsein sind kaum vorhanden. Bevor die IHEU sich zu engagieren begann, hatten sie keinerlei Zugang zu Presseerzeugnissen. Jetzt haben sie eine Tageszeitung. Vor 50 Jahren haben die Menschen dieser Region für die Abschaffung der Schuldknechtschaft gekämpft. Trotzdem gibt es in Keshavapuram 20 Familien, die sich in der Falle der Schuldknechtschaft befinden, die oft eine lebenslängliche Schufterei von 15 Tagesstunden bedeutet. Die meisten Dalit-Familien dieses Dorfes werden Opfer des Mitgiftsystems. Um die erforderlichen USD 1500-1800 zu leisten, verschulden sich die Familien und kommen dadurch in Schuldknechtschaft. Die Menschen von Keshavapuram, die in den Nachbargemeinden arbeiten, werden dort als Dalits diskriminiert. Schulen Die Primarschule im Dorf bietet Platz für 33 Kinder. Die meisten Kinder haben keine Sekundarschulbildung. Eltern verheiraten ihre Kinder früh, entsprechend häufig sind die Fälle von Gesundheitsproblemen. Es wurden mehrere Dutzend Fälle von Kinderarbeit gezählt. Im Rahmen des staatlichen Child Development Scheme (ICDS) wurde eine Krippe für 25 Kinder von 0–5 Jahren eröffnet. Gesundheit Als Folge des hohen Fluorgehalts des Trinkwassers (das Problem ist der Regierung bekannt) leiden Kinder und alte Menschen an Knochen- und Gedächtnisproblemen. Mehr als 35 Frauen haben Probleme mit der Gebärmutter. Es gibt keinerlei staatliches Gesundheitsangebot. Um im nächsten Krankenhaus behandelt werden zu können, müssen die Menschen ihr Vieh verkaufen oder ihre Kinder verdingen. 23 Familien sind aufgrund von Gesundheitsproblemen ruiniert. Traditionen und Aberglauben Die Bevölkerung gehört gemäss offizieller Statistik dem Hinduismus an. Sie begehen mehrere religiöse Feste. Sie essen aber Rind, was ihnen die Verachtung der oberen indischen Kasten einbringt. Die Menschen sind ungebildet und leichtgläubig. Herumwandernde «Heilige» und «Magier» besuchen solche Dörfer, und «heilen» gegen gutes Geld kranke Tiere. Die Menschen vertrauen diesen Scharlatanen mehr als der modernen Medizin. Vier Frauen im Dorf sind hysterisch und erzählen, sie seien von der Dorf-Göttin besessen. frei denken. 1 I 2012  Aufklärung und Angebote der modernen Medizin sollen die Macht des Aberglaubens brechen.  Professionelle Berufsberatung und Coaching sollen Frauen und junge Menschen befähigen, Alternativen zu traditionellen Beschäftigungen und den Anschluss an die moderne Wirtschaft zu finden.  Diskussionen und Veranstaltungen werden explizit humanistisches Denken fördern.  Humanistische Ideale werden als Alternative zur unterdrückenden Religion präsentiert. Die FVS übernimmt eine Patenschaft für das Dorf Keshavapuram für die Jahre 2012–2014 Distrikt: Nalgonda – 508 213, Staat: Andhra Pradesh Anzahl Haushalte: 169 Männer: 234, Frauen: 229, Kinder: 55, Total Bevölkerung: 518 Menschen mit Behinderungen: 25 Alleinstehende Frauen: 16, Waisen: 4 Geschichte Das Dorf ist 700 bis 800 Jahre alt. Vor 150 Jahren wurde es überflutet. Seither ist es zweigeteilt. Allmählich fand eine Kasten-Segregation statt. Der Dorfteil mit Dalits (Unberührbaren) heisst heute Keshavapuram und liegt 48 km vom nächsten Regionalspital. Obwohl es mehr als 500 Einwohner hat, ist es keine eigene administrative Einheit. Der nächste staatliche «Fair price»-Laden liegt 10 km ausserhalb. Es gibt keine direkte Busverbindung (Busstation 3,5 km im Nachbardorf Annaram) und nur eine schlecht unterhaltene Strasse. Wirtschaft Die Bewohner sind fast ausschliesslich Bauern. 15 Familien haben je 0,8 ha, 8 Familien haben 1,4 ha, 123 Familien haben weniger als 0,4 ha. Es gibt keine Grossgrundbesitzer im Dorf. Die Landarbeiter suchen Arbeit in den umliegenden Dörfern. In 33 Familien waren Mitglieder zur Migration gezwungen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Sie besuchen das Dorf zweimal jährlich. Einige Familien haben die Schulbildung der Kinder abgebrochen und diese in die Stadt mitgenommen, wo sie Kinderarbeit verrichten. Humanistische Projekte I 11 Jahresbudget der Patenschaft Keshavapuram 6 Entzauberungsprogramme 6 Wissensprogramme 12 Frauenberatungsangebote 12 Medical Camp, Reisespesen 6 Medikamentenlieferungen 6 Berufsberatungsangebote 1 Training Einkommensgenerierung Honorar Dorf-Koordinator Honorar Projekt-Koordinator Reisespesen Teams Humanistische Bibliothek Jahresbericht und Evaluation Total 6’000 INR 6’000 INR 12’000 INR 12’000 INR 6’000 INR 6’000 INR 25’000 INR 18’000 INR 42’000 INR 12’000 INR 4’000 INR 5’000 INR 184’000 INR «Wissensclubs» für Kinder wecken Wissensdurst und Bewusstsein IHEU-Programm Die IHEU will mit diesem Programm Bewusstsein für die sozialen Bedingungen schaffen, den Menschen dabei helfen, ihre Situation zu analysieren und die soziale Entwicklung zu planen und ein Leben auf wissenschaftlicher Basis zu führen. Teilprojekte sind namentlich: Health Camps Die Menschen sollen befähigt werden, sich vor verschiedenen epidemischen und saisonalen Krankheiten zu schützen. Weitere Camps gibt es zu Krebs und anderen schweren Erkrankungen. Es wurde eine Gruppe von Ärzten rekrutiert, welche diese Camps im Dorf durchführen werden. Auf Wunsch der FVS wird zusätzlich explizit auch die Familienplanung in das Programm aufgenommen. Bildung gegen Aberglauben Gegen den weit verbreiteten Aberglauben, der den Lebensstandard beeinträchtigt, werden Demonstrationsprogramme und Seminare durchgeführt. Mr. E. Chandraiah wird als Lehrer Magie und Hexerei «entzaubern». Gender-Bewusstsein Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern soll durch ein Sensibilisierungsprogramm von ASMITA, einer Frauenrechtsorganisation aus Hyderabad, gefördert werden. Ernährung Kurse für die Ernährung von Kindern, Frauen und anderen Bevölkerungsgruppen sollen durch Frau Radha Reddy vom Kasturba Women’s College in Secunderabad, angeboten werden, damit der Ernährungsstand und die Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden können. Dalit-Bewusstsein Die Dalit-Bevölkerung soll über ihre Rechte und Privilegien unter der indischen Verfassung informiert werden. Als Verantwortliche für diesen Bereich konnten die Soziologin Prof. S. Surepally, der Journalist D. Janardhan und der Sozialaktivist J. Veeraswamy, Direktor von Spoorthi, einer lokalen Initiative, gewonnen werden. Bewusstsein Entwicklungspotenzial von Frauen Der Lebensstandard der Frauen soll verbessert werden. Mr. S. Anjaneyulu, Director DISHA, wird diese Programme übernehmen und allenfalls die Social Development Foundation, New Delhi, einbeziehen. frei denken. 1 I 2012 2011 entsprechen INR 184'000 etwa USD 4000. Wegen der starken Inflation in Indien setzt die IHEU den Finanzbedarf auf USD 5000 pro Jahr an. Kontrolle und Berichte Das Projekt kann bereits im Februar 2012 starten. Es wird von der IHEU-Partnerorganisation DISHA Rural Development Society vor Ort begleitet und von der IHEU kontrolliert. Über den Stand des Projekts wird alle sechs Monate Bericht erstattet. Wir werden Sie in frei denken. und auf unserer Webseite laufend informieren. Bisherige Erfahrungen Das IHEU-Programm wurde 2010 gestartet. Die französischen Freidenker haben als Erste eine Patenschaft übernommen, die holländischen Humanisten folgten. Im den Dörfern Gottiparthi (Bilder) und Malwabar werden seit 2011 die ersten ermutigenden Erfahrungen gemacht: Wandel im Namen des Humanismus! www.iheu.org/adoptavillage Ihr Beitrag Die FVS hat den Betrag von USD 5000 für die Jahre 2012-2014 gesprochen und bittet die Mitglieder und Sympathisanten, die gerne einen Beitrag an ein humanistisches, explizit nichtreligiöses Entwicklungsprojekt leisten möchten, zugunsten dieses Projektes zu spenden auf: Postkonto 84-4452-6 IBAN CH7909000000840044526 Vermerk: «Dalit» Danke! Spenden ab Fr. 100.- werden automatisch verdankt, kleinere Beiträge auf Anfrage. Informationsanlässe über Rechte und staatliche Privilegien der Dalits in Indien 12 I International Europäisches Parlament Europäische Freidenker: Resolution für Forschungsfreiheit Vertreterinnen und Vertreter der IHEU sowie Freidenkende aus Frankreich, Belgien und Spanien trafen sich Anfang Oktober in Barcelona, um im Rahmen einer wissenschaftlichen Konferenz eine Position zur Bioethik zu entwickeln. In der nun veröffentlichten Erklärung der Freidenker heisst es: «Wir nehmen es nicht hin, dass bestimmte Regierungen sich nach Dogmen ausrichten, die eindeutig religiös begründet und zugleich als universelle Wahrheiten dargestellt werden. [...] Eine religiöse Voreingenommenheit sollte keine eigene geistige Wahrnehmung der Würde des Menschen auf die Gesellschaft als Ganzes übertragen.» Zugleich protestieren die Freidenker gegen die Zusammensetzung der Europäischen Gruppe für Ethik in der Wissenschaft und den neuen Technologien (EGE), in der mit 7 von 15 Mitgliedern überproportional viele theologisch ausgebildete Experten vertreten sind. Es könne keinen besseren Beweis für die «Allianz der Interessen auf EU-Ebene zwischen den politischen und klerikalen Mächten» geben als die Zusammensetzung dieser Gruppe, heisst es in der Erklärung. «Die Freiheit des Denkens in Europa ist in Gefahr. Wir protestieren gegen den dogmatischen Begriff der Menschenwürde, dessen Verwendung unter anderem zu dem ungerechtfertigten Verbot der Forschung an Embryonen und embryonalen Stammzellen sowie zu Denkverboten bei unseren Entscheidungen hinsichtlich Leben und Tod führt.» Die europäischen Freidenkerinnen und Freidenker bekunden in der Erklärung ihre Unterstützung für all jene, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen und mit Mut die Prinzipien der Wissens- und Forschungsfreiheit verteidigen. www.diesseits.de Berlin Frankreich: Normandie Religiöse Einflussnahme auf HIV-Resolution abgewendet Am Welt-Aids-Tag, dem 1. Dezember 2011, verabschiedete das Europäische Parlament einen Beschluss zum Kampf der EU gegen AIDS in der Union und ihren Nachbarländern. Diese Resolution beinhaltet die Position aller im Gremium vertretenen Fraktionen. Der Text unterstreicht die Notwendigkeit, die Massnahmen zur Eindämmung der Krankheit in den Mitgliedstaaten zu stärken, indem der Zugang zu umfassenden Informationen und medizinischen Tests verbessert und Nicht-Diskriminierungsprogramme zum Schutze von Menschen mit HIV gefördert werden. Die EHF begrüsst den Willen des Europäischen Parlaments, sich weiterhin resolut in diesem heiklen Bereich zu engagieren. Der Beschluss war im Vorfeld unter starken Druck seitens religiöser Organisationen geraten, die über die «European Dignity Watch» Abgeordnete zu überreden versuchten, drei zentrale Paragraphen zu kippen. Ziel war es, eine Unterscheidung zwischen dem Kampf gegen AIDS und der sexuellen Selbstbestimmung zu schaffen, um die Verhütung und Abtreibung aus der Resolution streichen zu können. Die Kampagne war darauf ausgerichtet, die sexuellen und reproduktiven Rechte der Frauen zu begrenzen oder sie gar zu behindern. Das Centre d’Action Laïque (Belgien), eine Mitgliedorganisation der Europäischen Humanistischen Föderation, opponierte gegen diese Angriffe und die Resolution wurde schliesslich mit dem vorgesehenen Wortlaut angenommen. Gegenwärtig steigt die Zahl der HIVInfizierten in Europa, vor allem im Osten. Sexuelle Kontakte und Bluttransfusionen sind die Hauptursachen für die Ansteckung mit dem gefährlichen Virus. Michael Cashman (sozialdemokratischer Abgeordneter GB) unterstrich in der Plenarsitzung die Bedeutung von ganzheitlichen Präventionsbemühungen, die auch Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsunterbruch einschliessen müssten. Am Ende wurde der umstrittene Paragraph 22 des Beschlusses mit 369 Stimmen angenommen. Er verpflichtet die europäische Kommission und den Europarat, den risikofreien und legalen Zugang zum Schwangerschaftsunterbruch und die entsprechende Nachversorgung sicherzustellen. Beachtliche 206 Abgeordnete votierten jedoch dagegen. Die EHF wird also auch in Zukunft gefordert bleiben. Die FVS ist seit 2011 assoziiertes Mitglied ga der EHF. Demonstratives Beten in der Schule bleibt verboten Öffentliche Gebete stören den Schulfrieden, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts am 30.11.2011 in Leipzig. Damit scheitert die Klage eines muslimischen Gymnasiasten aus Berlin, der auf dem Schulflur gen Mekka beten will. Das Diesterweg-Gymnasium darf dem Schüler Yunus M. das Beten auf dem Schulgelände verbieten. Nach mehreren gerichtlichen Instanzen, die dem muslimischen Schüler zum Teil Recht gegeben hatten, wies das Bundesgericht nun eine Revision des inzwischen 18-jährigen Schülers zurück. Um den Schulfrieden zu wahren, darf die Schule im Berliner Bezirk Wedding, an der Schüler mit unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten unterrichtet werden, das demonstrative Gebet gen Mekka unterbinden. Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelentscheidung handle, die sich auf die besondere Situation an der Schule beziehe. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit religiöse Bezüge in der Schule zulassen, betonte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. In diesem Fall müsse der Schüler jedoch die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, da durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfriede gestört worden sei, so der Richter. Dem Schüler Yunus M. bleibt nun nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hatte sich bereits 2003 im Urteil zum sogenannten Kopftuchstreit mit der Frage der Religionsfreiheit in der Schule befasst. Ein grundsätzliches Urteil fällte das Gericht jedoch nicht. Die Karlsruher Richter wiesen die Frage vielmehr zurück an die Taufregistereinträge müssen unlesbar gemacht werden Das Landgericht von Coutances (Frankreich) hat am 6. Oktober 2011 entschieden, dass ein als Kind getaufter Bürger Anspruch darauf hat, aus dem Taufregister der katholischen Kirche gestrichen zu werden. Die Taufe ist gemäss Gerichtsurteil «eine intime persönliche Information über eine Person und geniesst den Schutz von Artikel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches». Der Bischof wird unter Strafandrohung verurteilt, innerhalb von 30 Tagen die Eintragung zu löschen, «zum Beispiel, indem sie mit unauslöschlicher schwarzer Tinte überschrieben wird». Die freisinnige Libre Pensée will dazu eine Kampagne lancieren – auf die Kirche kommen Zehntausende von ähnlichen Fällen zu. Niederlande Burkaverbot Die niederländische Regierung hat ein Burkaverbot im öffentlichen Raum beschlossen. «Es wird in der Öffentlichkeit ein allgemeines Verbot des Tragens von Kleidungsstücken geben, die das Gesicht bedecken», teilte das Innenministerium nach einer Kabinettssitzung am Freitag mit. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Burka im öffentlichen Raum einschliesslich von Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln verboten wird. Länder, in denen inzwischen unterschiedliche Landesgesetze die Fragen religiöser Praxis regeln. www.fr-online.de frei denken. 1 I 2012 Anthropologie I 13 Warum wir kooperieren Als Direktor am Max-Planck-Institut für Evolutionäre Anthropologie in Leipzig hat der Entwicklungspsychologe Michael Tomasello bahnbrechende Studien zur Kooperation bei Menschen und Primaten sowie zur Entstehung der Sprache veröffentlicht. Im Dezember 2011 wurde ihm der mit 1,2 Millionen Schweizer Franken dotierte Klaus J. Jacobs Forschungspreis verliehen. (hpd) Der Entwicklungspsychologe und Primatenforscher Michael Tomasello präsentiert eine Zusammenfassung seiner Forschungsergebnisse zum Sozialverhalten von Menschen und Schimpansen. Er kann dabei durch eine multiperspektivische Blickrichtung anschaulich belegen, dass Homo sapiens offensichtlich eine naturbedingte Neigung zu gegenseitiger Hilfe eigen ist, welche erst durch bestimmte soziale Erfahrungen selektiv weiterentwickelt wird. Für Hobbes war der Mensch von Natur aus egoistisch und musste durch die Gesellschaft zivilisiert werden. Für Rousseau war der Mensch von Natur aus sozial und wurde durch die Gesellschaft verdorben. Zwischen diesen beiden Deutungen finden sich zahlreiche Positionen, die immer wieder in kontroversen Debatten zu den verschiedensten Fragen vorgetragen wurden und werden. Der US-amerikanische Entwicklungspsychologe und Primatenforscher Michael Tomasello, gegenwärtig Co-Direktor des Max-Planck-Instituts für evolutionäre Anthropologie in Leipzig, hat mit seinen Forschungen und Publikationen ebenfalls zu diesem Problem Stellung genommen. Deren Quintessenz findet sich in dem Band «Warum wir kooperieren», der bereits im Titel eine Antwort in Richtung von Rousseau andeutet. Der Text geht auf Tomasellos «Tanner Lectures» an der Stanford University im Winter 2008 zurück. Darin findet man eine problemorientierte Bilanz und Deutung seiner Forschungsergebnisse zur Kooperation bei Kindern und Schimpansen. Bereits zu Beginn bemerkt Tomasello, er stimme bezüglich der einleitend genannten Frage grösstenteils mit Rousseau überein, erweitere dessen Ansichten aber um einige grundlegende Komplexitäten. Entsprechend kündigt der Autor an: «Konkret werde ich Argumente und Nachweise dafür präsentieren, dass Kinder ungefähr von ihrem ersten Geburtstag an – wenn sie zu laufen und zu sprechen beginnen und zu wirklich kulturgeprägten Wesen werden – schon in vielen, wenn auch ganz offensichtlich nicht in allen Situationen hilfsbereit und kooperativ sind. Dieses Verhalten ist nicht von Erwachsenen abgeschaut, sondern kommt ganz natürlich zum Vorschein [...]. Im Laufe ihrer weiteren Entwicklung wird diese relativ uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft der Kinder jedoch durch verschiedene Einflüsse verändert, etwa durch die zu erwartende Reziprozität und ihre Sorge um ihre Beurteilung durch andere Gruppenmitglieder, was wiederum von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung der menschlichen Kooperativität per se war» (S. 19f.). Entgegen vieler neuer Arbeiten, die auf die Ähnlichkeit der Verhaltensweisen des Menschen mit dem Tier bzw. des Tiers mit dem Menschen verweisen, betont Tomasello die Unterschiede: Er macht sie bezüglich des Altruismus in den Besonderheiten von Helfen, Informieren und Teilen aus. «Im Gegensatz zum instrumentalen Helfen kooperieren Menschen beim Austausch von Informationen auf Gebieten, auf denen Affen dies offensichtlich nicht tun» (S. 31). Die ausgeprägte Neigung menschlichen Agierens sei aber nicht kulturell, sondern natürlich bedingt – was anhand von verschiedenen Beobachtungen dezidiert betont wird. Eine selektive Ausrichtung von Hilfsbereitschaft sei bei Kindern bzw. den Menschen erst nach einem bestimmten Lernprozess von erfahrener oder nicht erfahrener Hilfsbereitschaft von anderen beobachtbar. «Mit wachsender Unabhängigkeit frei denken. 1 I 2012 müssen Kinder [...] lernen, Unterschiede zu machen und ihre altruistischen Handlungen auf Personen zu richten, die sie nicht ausnutzen und die sich vielleicht sogar revanchieren» (S. 46). Tomasello veranschaulicht durch seine vergleichende Analyse des Sozialverhaltens von Kindern und Schimpansen aus unterschiedlichen methodischen Blickrichtungen, dass beim Menschen offenbar von einer biologisch bedingten Kooperationsfähigkeit auszugehen ist. Altruismus entsteht dabei aber nicht aus der Annahme der natürlichen Güte von Homo sapiens, sondern aus der Einsicht in den evolutionären Vorteil von Kooperation. So wurden demnach soziale Erfahrungen letztlich wieder Bestandteil einer biologischen Ausstattung des Menschen. Dies wird argumentativ und empirisch überzeugend begründet. Gleichwohl findet man in dem Band auch vier kritische Stimmen von Vertretern unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen. Dadurch präsentiert der Autor nicht «die» Antwort auf eine bedeutende Streitfrage, aber einen wichtigen Schritt auf dem Weg dahin. Tomasellos grundsätzlich überzeugende Darstellung kann aber auch so nicht bzw. noch nicht erklären, warum der Weg der menschlichen Geschichte häufig in eine ganz andere Richtung ging. hpd.de/node/10797 Michael Tomasello: Warum wir kooperieren. Suhrkamp-Verlag 2011, ISBN 978-3518260364 Inserat Ein neues Magazin vereinigt Reportagen von namhaften Autorinnen und Autoren im Journalismus. Das Magazin erscheint seit Oktober 2011 alle zwei Monate und hat den Anspruch, gute Geschichten zu erzählen, die aus der täglichen Informationsflut herausragen und die man nicht so schnell vergisst. Reportagen sind das Klassik-Genre des Journalismus. Sie vermitteln – als Erlebnisbericht einer Reporterin oder eines Reporters – Ereignisse an einem aktuellen Schauplatz. Als Leserin und Leser nimmt man so – zwar vermittelt aber doch nahe am Brennpunkt – am Weltgeschehen teil. Ein Jahresabonnement von Reportagen kostet CHF 100 / EUR 75, beinhaltet sechs Ausgaben (ab der momentan aktuellen) und berechtigt ausserdem zum kostenlosen Online-Zugang (eBook und Hörbuch aller Reportagen) auf www.reportagen.com. Abonnieren Sie Reportagen und sparen Sie CHF 20 / EUR 15 gegenüber dem Einzelverkaufspreis am Kiosk oder online: Abobestellung: +41 (0)31 981 11 14 abo@reportagen.com 14 I Lesen Gabriele Röwer: Zur Ethik Karlheinz Deschners Mit dem Namen Karlheinz Deschner verbindet man in erster Linie seine Kirchen- und Religionskritik, kulminierend in der «Kriminalgeschichte des Christentums», deren zehnten und letzten Band der Autor gerade fertigstellt. Die Philosophie und Ethik Deschners ist demgegenüber in der Öffentlichkeit bislang weniger stark wahrgenommen worden. Gabriele Röwer hat nun den Versuch unternommen, die Prämissen und Konsequenzen der deschnerschen Ethik in einem Aufsatz der Zeitschrift Aufklärung und Kritik zusammenzufassen. Einen besonderen Raum nehmen in Röwers Text Deschners Gedanken über Tiere ein, die mit den tier- und bioethischen Aussagen Peter Singers kontrastiert werden. Wir drucken in der Folge zwei Textproben ab: Seite 37 Geständnisse eines Unbeugsamen Ikonen von ihrem Sockel zu stürzen ist ein Anliegen, das Christopher Hitchens mit der Nonchalance eines Salonlöwen und der Unerbittlichkeit eines Rottweilers verfolgt – wie seine Biografien über Mutter Teresa, Henry Kissinger und Bill Clinton beweisen. Jetzt hinterfragt der Bestsellerautor, Journalist, Bonvivant und Provokateur seinen eigenen, fast schon ikonenhaften Status als «wahrscheinlich klügster Kopf seiner Generation» (DIE WELT). In seiner Autobiografie tritt «The Hitch» selbst ungeschminkt vor den Spiegel. Wie ein britischer Trotzkist, in der ersten Reihe der Vietnamkriegsgegner, nach dem 11. September die amerikanische Staatsbürgerschaft annimmt und bis heute zu den prominentesten und umstrittensten Befürwortern des Irakkriegs zählt. Wie der zum christlichen Glauben erzogene Sohn einer freigeistigen Mutter, die bis zu ihrem Selbstmord ihre jüdische Herkunft geheim hielt, seine atheistischen Ansichten zum Weltbestseller macht. Wie ein auf Kuba kaffeepflückender junger Linksintellektueller gegen das Establishment anstürmt und sich beim Cocktail mit Margaret Thatcher wiederfindet. «The Hitch» ist die Geschichte eines Leben, das nichts, wirklich nichts ausgelassen hat und zugleich das letzte Buch des kürzlich verstorbenen Autors. Christopher Hitchens: The Hitch Karl Blessing Verlag 2011, ISBN 978-3896674142 Getragen von einem mit achtbarsten Vertretern des Geisteslebens in Asien und Europa geteilten monistischen Weltgefühl, das unterschiedslos allen Lebewesen gilt («tat twam asi!») und Werthierarchien wie im dualistisch geprägten Christentum mit seiner Vorrangstellung des Menschen vor allen anderen Wesen entschieden ablehnt, prangert Deschner mit Schopenhauer insbesondere die «himmelschreiende Ruchlosigkeit» an, «mit welcher unser christlicher Pöbel gegen die Thiere verfährt», gegen die Schwächsten, weil Wehr- und Schutzlosesten überhaupt, sie, zumal in Schlachthäusern und Versuchslaboratorien, in unendlicher Zahl martert, verstümmelt, tötet zu Zwecken des Menschen. Er fordert eine «Revolution», eine Umkeh- rung unseres Selbstverständnisses von Grund auf im Sinne Albert Schweitzers: «Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.» (Vgl. das von Deschner für den von ihm 1966 herausgegebenen Band Das Jahrhundert der Barbarei aus Lk. 13,3 gewählte Motto, ihm auch sonst wichtig: «Wenn Ihr euren Sinn nicht wandelt, werdet Ihr alle ebenso umkommen.») Für dieses Ziel sei unsere gesamte Empathie und Klugheit einzusetzen. Seite 47 Der Untergang der antiken Kultur Beheizte Bäder, kühlende Brunnen, Fischteiche und Gärten – Mitte des vierten Jahrhunderts ist das Leben im Imperium Romanum von beeindruckenden zivilisatorischen Errungenschaften gekennzeichnet. In allen Städten gibt es Schulen, Gymnasien, Bibliotheken, Theater und Schauspiele. Nur hundert Jahre später ist alles vorbei. Die Wasserleitungen verfallen, die öffentlichen Schulen werden geschlossen, die Theater veröden, die meisten Menschen können nicht mehr lesen und schreiben. Wie ist es dazu gekommen? Ist die antike Kultur im «Germanensturm» untergegangen? Hat die «spätrömische Dekadenz» den Verfall herbeigeführt? Rolf Bergmeier sieht für den Kulturbruch eine andere, bislang wenig beachtete Ursache: das Christentum. Dessen Weltflucht, Leib- und Bildungsfeindlichkeit zieht eine Reihe von Entwicklungen nach sich, die zum Zusammenbruch von Kunst und Kultur, Bibliotheken und Schulsystem, Wissenschaft und Philosophie führen. Rolf Bergmeier: Schatten über Europa Der Untergang der antiken Kultur Alibri Verlag 2011, ISBN 978-3-86569-075-3 «Wir können mit Berechtigung annehmen», mutmasst Peter Singer 1975, «dass bestimmte Lebewesen Merkmale aufweisen, die ihr Leben wertvoller machen als das anderer Lebewesen.» (Vgl. das erste seiner neuen «Zehn Gebote» in Leben und Tod, 1998: «Erkenne, dass der Wert menschlichen Lebens verschieden ist.») Welch ein Kontrast zum «tat twam asi», für Karlheinz Deschner wichtigste Maxime seines Denkens und Handelns, seines Mitfühlens mit dem Schmerz eines jeden Wesens – entschieden abgegrenzt von Singers Haltung gegenüber jenen, Tieren wie Menschen, die nicht seinen (für Deschner willkürlichen) präferenz-utilitaristischen Kriterien genügen («Person»-Status mit Selbst- und Zukunftsbewusstsein)! Und welch ein Kontrast zugleich, cum grano salis, zu Singers eigenen Worten in seinem neuen Buch «Leben retten: Wie sich Armut abschaffen lässt – und warum wir es nicht tun» (2010). In diesem Plädoyer für eine globale Solidargemeinschaft bezweifelt er unsere Glaubwürdigkeit, sofern wir eigenen Bereicherungen «mehr Wert beimessen als der Entscheidung, ob andere Menschen leben oder sterben», gleichzeitig aber den Anspruch erheben, «dass für uns jedes Leben den gleichen Wert hat». Darf man von Sätzen wie diesen erhoffen, dass Peter Singer sich von den Prämissen des Präferenz-Utilitarismus zu verabschieden beginnt? Kaum einen wohl würde das mehr freuen als Karlheinz Deschner. Erst dann sähe er das «Great Ape Project» gerechtfertigt als einen guten Anfang zur «Befreiung der Tiere» – bei gleichzeitiger Wertschätzung allen übrigen Lebens. Ganzer Aufsatz in: Aufklärung und Kritik 3/2011, online auf www.gkpn.de/Roewer_Tierethik.pdf Ursprünge und Befreiungen Nach mehr als 20 Jahren legt die Autorin die Neufassung ihres 1988 erschienenen Buches vor. Beweggrund dafür waren wissenschaftliche Fortschritte auf den Gebieten der Archäologie, Kulturgeschichte und Soziologie, die zur Revision einiger Annahmen führten. Jedes der vier Kapitel wird durch den Einbezug neuer Fakten bereichert, das letzte mit der kritischen Analyse der wirtschaftspolitischen und religiösmoralischen Verwerfungen unserer Gegenwart. Carola Meier-Seethaler: Ursprünge und Befreiungen Eine dissidente Kulturtheorie Opus Magnum/BOD 2011, ISBN 978-3939322634 frei denken. 1 I 2011 Fernsehen SF1 So, 1. Januar 2012 10:00–10:30 Uhr Agenda I 15 Gibt es Gott? Freitage 6.+13.+20.1.; 17.2.; 2.+9.+16.+23.3. 19:00 Buchbesprechungen: G. Marramao «Die Säkularisierung der Westlichen Welt» Info Taschenbuch 2559 Restaurant Antalya A. Pieper «Einführung in die Ethik» UTB 1637 Leonhardsgraben 8 Leitung: G. Rudolf Infos: 079 391 72 45 Jeden letzten Freitag im Monat 19:00 Basel Michael von Brück und Andreas Kyriacou im Gespräch mit Judith Hardegger Es gelang weder Ludwig Feuerbach noch Karl Marx, und auch Friedrich Nietzsche hat den Gottesglauben nicht ausrotten können. Doch die Diskussion, die sie angestossen haben, hält bis heute an. In den westlichen Industrieländern schreitet die Säkularisierung rasant voran, immer mehr Menschen bezeichnen sich als konfessionsfrei oder als Atheisten. Zu ihnen gehört auch Andreas Kyriacou, Präsident der Zürcher Sektion der Freidenker-Vereinigung der Schweiz. Nicht religiös zu sein ist für ihn vernünftig, Gott hält er für ein blosses literarisches Konstrukt. Mit ihm diskutiert der Münchner Religionswissenschaftler Michael von Brück, der seit vielen Jahren über Buddhismus und Christentum wie auch über Hinduismus forscht. Der ordinierte lutherische Pfarrer, Zen- und Yogalehrer wehrt sich zwar auch gegen traditionell christliche Gottesvorstellungen, für ihn ist der Atheismus aber nicht der richtige Weg. Wer hat die besseren Argumente? Der Gottessucher oder der Gottesgegner? Dieses Gespräch eröffnet die Reihe «Streitfragen» - kontroverse Gespräche zu zentralen Fragen, die das Sternstundenpublikum per Internet-Abstimmung ausgewählt hat. Wiederholungen: SFInfo Dienstag, 3. Januar 2012 | 11:40 SF1 Samstag, 7. Januar 2012 | 09:00 Freie Zusammenkunft Samstag, 7. Januar 17:30 Freitag, 3. Februar 18:00 Freitag, 30. März 18:00 Anmeldung erforderlich Restaurant Spillmann Eisengasse 1 Restaurant Park Flughafenstr. 31 Restaurant Spillmann Eisengasse 1 Restaurant Spillmann Eisengasse 1 Rest. Rheinfelderhof Hammerstrasse 61 NWS-Neujahrs-Apéro mit Nachtessen Anmeldung erforderlich FUB-Jahresfeier mit Nachtessen FUB-Generalversammlung 2012 Samstag, 31. März 15:00 NWS-Jahresversammlung 2012 Bern Montage, 9.1.; 6.2; 5.3. 19:00 Abendtreff Samstag, 31. März Restaurant National Hirschengraben 24 Details folgen in der schriftlichen Einladung Hauptversammlung 2012 Mittelland Samstag, 21. Januar 14:00 Generalversammlung 2012 Restaurant Kolping Ringstrasse 27, Olten Ostschweiz Dienstag, 13. März Generalversammlung 2012 Details folgen in der schriftlichen Einladung Solothurn/Grenchen Kino Halt auf freier Strecke Vom Leben einer Familie mit dem heranrauschenden Tod erzählt Andreas Dresen in seinem neuen Film «Halt auf freier Strecke». Ein ebenso einfühlsamer wie erschütternder Film über das Sterben eines Familienvaters: «Der Arzt hat die Wahrheit gesagt. Die Zeit ist bemessen. Warum ich und warum jetzt? Ein Mann lässt Frau und Kinder zurück, Eltern, Freunde, Nachbarn und die Geliebte von gestern, die Personen in seinem Leben. Tag um Tag ein Stück Abschied. Die Worte werden weniger, länger dauert das Schweigen. Vor dem Fenster wechselt das Jahr die Farben. Sterben ist eine letzte Arbeit. Nicht allein sein, während man allein bleibt, das ist vielleicht gut.» Kinostart Deutschschweiz: 19. Januar 2012 FREDI & FRIDA Mich nerven diese neuen Atheisten ja genauso wie die christlichen Fundamentalisten ... Hauptsache, du fühlst dich beiden überlegen! Dienstag, 6. März 19:00 Generalversammlung 2012 Restaurant Parktheater beim Bahnhof Grenchen-Nord Wallis MI 4.1.; FR 3.2.; MI 7.3. 19:00 Abendhock Samstag, 28. Januar 16:00 Restaurant Traube Visp Restaurant Elite Visp Hauptversammlung 2012 Winterthur Lesegruppe Der Schriftsteller und Freidenker Franz Rueb leitet eine Lesegruppe in Winterthur. Interessierte kontaktieren ihn direkt via franzrueb.ch. Freitag, 16. März Generalversammlung 2012 Details folgen in der schriftlichen Einladung Zentralschweiz Zürich Freitag, 30. März 19:00 Mitgliederversammlung 2012 Donnerstage, 12.1.; 9.2.; 8.3. 20:00 Rest. La Piazza beim Bahnhof Goldau Abendtreff Montag, 13. Februar 14:30 St. Joseph’s Pub Fabrikstr. 23 Rest. Schweighof Schweighofstr. 232 Nachmittagstreff Samstag, 24. März 14:00 Mitgliederversammlung 2012 15:30 Apéro 16:00 Religionskritisches Kabarett Zentrum Karl der Grosse Kirchgasse 14 Schlafende Hunde: Ausschnitte aus dem Programm «Himmel, Hirsch und Hirn – ein höllisches Vergnügen» Zentralvorstand 2012 Sonntag, 3. Juni Samstage, 18.2.; 28.4.; 18.8.; 13.10. Freidenkerhaus, Bern Olten Olten Delegiertenversammlung 2012 ©aspar frei denken. 1 I 2012 Grosser Vorstand 2012 Samstag, 24. November Adressen Trauerfeiern / Rituale Basel: Freidenker Nordwestschweiz Hans Mohler 079 455 67 24 Basel / Nordwestschweiz Freidenker Nordwestschweiz Postfach 260 4010 Basel basel-nws@frei-denken.ch Präsident: H. Mohler 061 261 36 19 Mitgliederdienst: B. Bisig 061 321 31 48 Solothurn / Grenchen Basel: Freidenker-Union Georges Rudolf 079 391 72 45 Freidenker Solothurn/Grenchen Postfach 217 2545 Selzach grenchen@frei-denken.ch Präsident: S. Mauerhofer 076 478 69 94 Mitgliederdienst: L. Höhneisen 076 539 93 01 Bern / Freiburg / Wallis Tony Baumgartner 079 300 20 10 Reta Caspar 079 795 15 92 Freidenker-Union Basel Postfach 4471 4002 Basel basel-union@frei-denken.ch Präsident: G. Rudolf 079 391 72 45 Mitgliederdienst: F. Dürler 061 601 03 23 Ticino Mittelland Hans Mohler 079 455 67 24 Erika Goergen 041 855 59 09 Associazione Svizzera dei Liberi Pensatori (ASLP) Sezione Ticino CP 721 6902 Paradiso ticino@frei-denken.ch Ostschweiz Judith Hauptlin 071 891 54 43 Christian D. Grichting 079 218 57 64 Hans Rutishauser 071 646 04 78 Bern FreidenkerInnen Region Bern Postfach 831 3550 Langnau regionbern@frei-denken.ch Präsident: D. Aellig 079 449 54 45 Mitgliederdienst: E. Schenker 031 351 83 82 FR Presidente R. Spielhofer 091 994 21 45 Vaud Président: Secrétariat: JU / NE J. P. Ravay 022 361 94 00 026 660 46 78 Romandie Ass. vaudoise de la Libre Pensée CP 5264 1002 Lausanne vaud@frei-denken.ch Yvo Caprara 026 660 46 78 Jean-Pierre Ravay 022 361 94 00 Solothurn / Grenchen Wallis Genève L. Höneisen (Koord.) 076 539 93 01 Melanie Hartmann 078 644 74 72 Libre Pensée de Genève 27 ch. des quoattes 1285 Avusy geneve@frei-denken.ch Président: J. P. Bouquet 022 756 40 49 Wallis / Valais Freidenker Wallis Postfach 118 3922 Stalden wallis@frei-denken.ch Präsident: V. Abgottspon 078 671 08 03 Winterthur / Schaffhausen Christian D. Grichting 079 218 57 64 Hans Rutishauser 071 646 04 78 Mittelland Zentralschweiz / Tessin Erika Goergen 041 855 59 09 Freidenker Mittelland Postfach 56 4628 Wolfwil mittelland@frei-denken.ch Präsident: H. Haldimann 062 926 16 33 Winterthur Präsident: Freidenker Winterthur Postfach 1806 8401 Winterthur winterthur@frei-denken.ch K. Schmid 052 337 06 27 Zürich Christian D. Grichting 079 218 57 64 Hans Rutishauser 071 646 04 78 Sollte unter den regionalen Nummern niemand zu erreichen sein, hinterlassen Sie bitte eine Mitteilung bei der FVS-Geschäftsstelle: 031 371 65 67, wir rufen zurück. Ostschweiz Co-Präsident: Zentralschweiz Präsidentin: Freidenker Ostschweiz Sonnenwiesstrasse 11 9555 Tobel/TG ostschweiz@frei-denken.ch D. Stricker 071 845 15 21 Freidenker Zentralschweiz Zugerstrasse 35 6415 Arth zentralschweiz@frei-denken.ch G. Annen 041 855 10 59 Adressänderung melden an: FVS / ASLP Zentralkasse Postfach 217 CH-2545 Selzach zentralkasse@frei-denken.ch Schaffhausen Zürich Freidenker Schaffhausen Postfach 3206 3001 Bern schaffhausen@frei-denken.ch Kontakt: Martin Jung Freidenker Zürich Postfach 3353 8021 Zürich zuerich@frei-denken.ch Präsident: A. Kyriacou 044 253 18 96 Mitgliederdienst: A. Erne 043 299 53 36 AZB P.P./Journal CH-2545 Selzach Freidenker-Vereinigung der Schweiz www.frei-denken.ch