FAQ zum Kirchenaustritt

Zu welcher Kirchgemeinde gehöre ich?

Viele Menschen wissen - vor allem nach einem Umzug - gar nicht, zu welcher Kirchgemeinde sie gehören. Normalerweise genügt ein Blick ins Telefonbuch oder auf die Webseite der politischen Gemeinde. Eine Übersicht über die reformierten Kirchgemeinden finden Sie auf der Webseite der Reformierten. Immer häufger sind Kirchgemeinden aber gemeindeübergreifend. Dann muss manchmal die kantonale Webseite der entsprechenden Kirche aufgesucht werden.

Beispiele:

In der Stadt Zürich haben die Landeskirchen ein Strassenregister aufgeschaltet, wo Sie die zuständige Stelle eruieren können:

>>Reformiert

>>Katholisch

Wenn Sie nicht fündig werden, schreiben Sie eine Mail an unsere Geschäftsstelle.  Wir sind Ihnen gerne und kostenlos behilflich!

Gehöre ich überhaupt einer Konfession an?

Unter 16-Jährige wissen das oft nicht. Zivilstandsämter tragen bei Geburten und beim Zuzug in der Regel automatisch die Konfession der Eltern ein, vor allem wenn sie übereinstimmt. Hier hilft nur Nachfragen auf der Einwohnerkontrolle. Über 18-Jährige sehen in ihrer Steuererklärung, ob sie offiziell einer Konfession angehören. Wer nicht konfirmiert wurde, kann sich dagegen wehren, als reformiert zu gelten.

Korrekt ist eine Praxis, wie z. B. beim Einwohneramt St. Gallen (Auskunft vom 10. Mai 2012) Das Einwohneramt erhält vom Zivilstandsamt eine Mitteilung, dass ein Kind geboren wurde. Auf Grund dieser Mitteilung schreibt es die Eltern an, welche Konfession sie für das Kind wünschen. Kommt von den Eltern keine Rückmeldung, wird im Einwohnerregister das Merkmal „ohne Konfession“ eingegeben. Die Einwohnerämter nehmen Mutationen nur anhand von Mitteilungen der Jugendlichen (ab 16)  bzw. der Eltern (vor 16) – nicht der Kirchen – vor. Es gibt aber leider auch andere Erfahrungen: http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/religion_reformiert-wider-willen/

Umzug nach Deutschland

Falls Sie einen Umzug nach Deutschland planen, ist es ratsam, den Kirchenaustritt noch in der Schweiz zu vollziehen und die Bestätigung mitzunehmen. Insbesondere in Berlin werden Zuzüger von der evangelischen Kirche systematisch wegen Steuern verfolgt: http://hpd.de/artikel/11243

Zuzug aus dem Ausland

Ich bin aus dem Ausland zugezogen - wohin muss ich das Austrittsschreiben schicken?

An die Kirchgemeinde der jetzigen Wohngemeinde.

Wenn Sie sich bei der Anmeldung in der jetzigen Wohngemeinde nicht als einer Konfession zugehörig angemeldet haben, sind sie "still" ausgetreten und müssen nichts unternehmen solange Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben. 
Zur Sicherheit kontrollieren Sie Ihre Steuerrechnung, dort ist in der Regel die Konfession vermerkt.

Konfessionsfrei in den Kantonen VS oder VD? Besonderheit der Kirchensteuer: >Wallis, >Waadt

Achtung: Wenn Sie aus Deutschland zugezogen sind, müssen Sie bei einer Rückwanderung bei der Anmeldung in Deutschland darauf achten, dass Sie dort Ihren Austritt bei der Anmeldung erklären. In Deutschland muss man dafür eine Bestätigung haben, sonst drohen Steuernachforderungen. ARD-Beitrag 2010 zum Kirchenaustritt in Deutschland: http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama462.html

Ab wann ist der Austritt gültig?

Staatsrechtlich gültig und damit für Ihre Steuerpflicht massgebend ist Ihr Austritt mit dem Datum des Eingangs Ihrer Erklärung bei der Kirchgemeinde. (Bundesgerichtsentscheid: BGE 104 Ia 79)
Präzisiert hat das BGer im November 2008:  für den Tag des Eingangs der Erklärung gilt die Steuerpflicht noch. (Bundesgerichtsentscheid 2C_382/2008 vom 12.11.2008)
Es empfehlenswert, eine Kopie des Schreibens an die Steuerbehörde der Wohngemeinde zu schicken.
Bei Ihrer Steuerrechnung sollte Sie auf jeden Fall kontrollieren, dass die Kirchensteuer pro rata auf Ihren Erklärungszeitpunkt abgerechnet wird.

Konfessionsfrei in den Kantonen VS oder VD? Besonderheit der Kirchensteuer: >Wallis, >Waadt

Details zur Austrittserklärung

Kann ich meine Taufe rückgängig machen?

Ihre Taufe wurde im Taufbuch der entsprechenden Pfarrei festgehalten. Dort werden auch spätere Handlungen wie Firmung etc. notiert. 
Eine Löschung des Eintrages ist nicht möglich, das würde ja auch die historische Tatsache der Taufhandlung verfälschen.
Sie können jedoch einen Vermerk bei ihrem Eintrag verlangen, z.B. "Ist am ...... aus der Kirche ausgetreten." Mit diesem Anliegen wenden Sie sich am besten an das zuständige Pfarramt. 
Katholische Kirchgemeinden melden teilweise den Austritt direkt an das zuständige Pfarramt. Deshalb sind in unserem Standardschreiben auch die entsprechenden Daten enthalten.

Ich kenne mein Taufdatum und meinen Taufort nicht, was soll ich tun?

Diese Angaben sind für eine wirksame Austrittserklärung nicht nötig. Erfahrungsgemäss insistieren viele katholische Pfarreien auf diesen Angaben - ob aus Unkenntnis oder aus Schikane bleibe dahin gestellt. Schreiben Sie, dass Sie das nicht wissen und auf eine Meldung an die Taufgemeinde keinen Wert legen. Bewahren Sie diesfalls aber unbedingt das Bestätigungsschreiben der Kirchgemeinde auf, damit Sie den Austritt jederzeit beweisen können, z.B. gegenüber deutschen Steuerbehörden.

Achtung: im Kt. Wallis ist seit 2011 gemäss Weisungen des Bistums für Katholiken die Taufgemeinde zuständig für die Bestätigung des Kirchenaustritts.

Folgen für Kinder

Was bedeutet mein/unser Austritt für meine/unsere Kinder?

Kinder über 16 Jahre entscheiden selber über ihre Mitgliedschaft.
Für Kinder unter 16 Jahren  entscheiden die Eltern über die Mitgliedschaft und können sie z.B. im gleichen Schreiben mit austreten lassen - oder auch nicht.
Wenn ein Kind austreten soll, ist es ratsam, beide Eltern unterschreiben zu lassen, resp. das Kind auf der Austrittserklärung beider Eltern aufzuführen.

Verbleib des Kindes in der Kirche

Ihr Kind kann in der Regel in der Kirche bleiben. 
Für die formale Abwicklung müssen Sie eventuell ein Beitrittsgesuch zu unterzeichnen. Im Einzelfall gibt die Kirchgemeinde Auskunft.

Achtung: Treten die Eltern in einer Zwei- oder Einelternfamilie aus der Kirche aus, während für die minderjährigen Kinder keine Austrittserklärung abgegeben wird, bleibt gemäss Urteil des Bundesgerichtes von 2010 die anteilsmässige Kirchensteuerpflicht der Kinder bestehen. Bis zu diesem Urteil wurde in der Regel von einer Kirchensteuerpflicht der Eltern für die Kinder abgesehen.

BGer Urteil 2C_510/2010 vom 13. Dezember 2010

Kann mein Kind den kirchlichen Unterricht auch besuchen wenn ich nicht Mitglied bin?

In der Regel steht der Kirchliche Unterricht allen Kindern und Jugendlichen offen, auch wenn deren Eltern nicht Mitglieder der Landeskirche sind.
Für konfessionsfreie Eltern können allerdings Gebühren anfallen:

Beispiel: Reformierte Kirche Kte AI/AR

Unter- und Mittelstufe Fr. 500.- pro Kind und Jahr
, Oberstufe und Konfirmandenunterricht Fr. 600.- pro Kind und Jahr
Für Lager und Ausflüge sind zusätzlich die effektiven Kosten pro Kind zu entrichten.

Beispiel: Reformierte Kirche Kt. Zug verlangt ab 2010 von den Eltern einen Kostenbeitrag von Fr. 100.- bis 400.-.

Konfirmation des Kindes

In der Regel steht auch der Konfirmationsunterricht allen Kindern und Jugendlichen offen, auch wenn deren Eltern nicht Mitglieder der Landeskirche sind. Voraussetzung für die Konfirmation ist eigentlich die Taufe, die in solchen Fällen oft anlässlich der Konfirmation erfolgt.
Für konfessionsfreie Eltern können allerdings Gebühren anfallen.

Beispiel: Reformierte Kirche Kte AI/AR Unter- und Mittelstufe Fr. 500.- pro Kind und Jahr
Oberstufe und Konfirmandenunterricht Fr. 600.- pro Kind und Jahr
Für Lager und Ausflüge sind zusätzlich die effektiven Kosten pro Kind zu entrichten.

Zum Thema "Weltlicher Ersatz für die Konfirmation/Kommunion" siehe auch http://www.frei-denken.ch/de/2009/04/religionsfreiheit-von-kindern/#header-4

Taufe eines Kindes konfessionsfreier Eltern

Für neugeborene Kinder von konfessionsfreien Eltern besteht kein Anspruch auf eine Taufe.
 Für eine Taufe können Gebühren anfallen:

Beispiel: Reformierte Kirche Kte AI/AR : Fr. 500-3'000.-

Die FVS bietet Mitgliedern und Nichtmitglieder eine weltliche Willkommensfeier an.

Heirat und Beerdigung

Wo und wie kann ich nach einem Austritt feierlich eine Ehe schliessen?

Die Eheschliessung ist ein zivilrechtlicher Akt auf dem Standesamt.
Die FVS bietet Mitgliedern und Nichtmitglieder eine weltliche Trauungszeremonie an.

Welche Folgen hat der Austritt auf meine Beerdigung?

Friedhöfe sind staatliche Einrichtungen. Jeder Mensch hat das Recht auf einem öffentlichen Friedhof bestattet zu werden.

Grössere Friedhöfe haben oft Abdankungsräume, die von jedermann für eine Abschiedsfeier genutzt werden kann. In gewissen Gemeinden kann dafür auch die Kirche gemietet werden.

Gewisse Kirchgemeinden bieten die Dienstleistung "Abdankung" für Nichtmitglieder kommerziell an:

Beispiele:

Ref. Kirche Kirchberg AG: Fr. 2'500.-.

Reformierte Kirche Kte AI/AR: Fr. 500.- bis  3'000.-

Die FVS bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern eine weltliche Abschiedsfeier an.

Finanzielles

Empfiehlt sich ein Austritt aus rein finanziellen Gründen?

Die Mitgliedschaft bei einer Kirche ist ähnlich der bei einem Verein oder einer Genossenschaft: ideelle Gründe sollten die Hauptrolle spielen.
 Nur wegen der Dienstleistungen muss aber niemand Mitglied einer Kirche sein. Diese können auch anderswo bezogen werden.

Kirchensteuerpflicht

In der Schweiz wird das Verhältnis zwischen Kirche und Staat auf kantonaler Ebene geregelt. Eine aktuelle Übersicht über Erhebung, Bemessung etc. findet sich im Dossier Die Kirchensteuern. Mit wenigen Ausnahmen sind Sie als Mitglied einer Landeskirche kirchensteuerpflichtig und finanzieren somit deren Leistungen mit. Ein Grossteil der Einnahmen aus Steuern wird für den Strukturerhalt und den laufenden Betrieb verwendet. Wenn Sie die Positionen Ihrer Glaubensvertreter zu wichtigen Themen nicht mittragen können oder Sie sich vom Wirken der Kirche distanzieren, macht ein Austritt aus ideellen UND finanziellen Gründen Sinn, ja er erzielt sogar eine doppelte Wirkung. Schwinden die Basis UND die Geldmittel werden die Kirchen im besten Falle dazu gezwungen, sich dem Zeitgeist zu öffnen und den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

Notabene: als Firmeninhaber sind Sie in einer Vielzahl von Kantonen weiterhin zur Zahlung der Kirchensteuer für juristische Personen verpflichtet.

Wann erlischt die Steuerpflicht?

Ihre Steuerpflicht erlischt ab Erklärungsdatum. Die steuerlichen Konsequenzen sind je nach Kanton unterschiedlich.

In den meisten Kantonen wird pro rata auf dieses Datum abgerechnet: ZH, BE

In einigen erst per Ende des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wird: UR, AR, SG, GL.

In den Kantonen SH, TG und AG erlischt die Steuerpflicht rückwirkend für das ganze Jahr.

Konfessionsfrei in den Kantonen VS oder VD?

In diesen beiden Kantonen wird keine Kirchensteuer erhoben. Die Kirchen werden aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Wer keiner Kirche angehört kann (und muss jährlich immer wieder) den Gemeindeanteil zurückfordern.  >Wallis, >Waadt

Quellensteuer

http://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/Habe-ich-ein-Anrecht-auf-Rueckerstattung-der-Kirchensteuer--19552448

Nachteile

Welche Nachteile muss ich sonst noch bedenken?

Obwohl die Konfession zu den "besonders schützenswerten Personendaten" gehört, wird damit vielerorts unsachgemäss umgegangen. > Datenschutz

Es kann deshalb vorkommen, dass Informationen über Ihre Konfessionsfreiheit vorsätzlich oder fahrlässig weitergegeben werden und sie dadurch Nachteile erfahren müssen. Insbesondere in kleinen Gemeinden kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass Ihr Kirchenaustritt allgemein bekannt wird.

Gemischte Familien

Wir empfehlen allen Paaren, diese Frage wirklich eingehend zu besprechen. Nicht selten wird die Kirchenzugehörigkeit im Laufe der Partnerschaft und v. a. der Familiengründung bedeutungsvoller als angenommen.

Kann meine Partnerin / können meine Kinder in der Kirche Mitglied bleiben?

Ja, das können sie. Die Mitgliedschaft ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Deshalb muss auch jede erwachsene Person eigenständig austreten. Für unmündige Kinder können erziehungsberechtigte Eltern den Austritt erklären.

Hat mein Austritt Auswirkungen auf eine allfällige Taufe unserer Kinder?

Wenn ein Elternteil Kirchenmitglied ist, dürfte das in der Regel kein Problem sein. Wenn ein Elternteil katholisch ist, hat er/sie von seiner/ihrer Kirche her sogar den Auftrag, die Kinder katholisch aufzuziehen. Die Details liegen aber im Ermessen der Kirchgemeinden.

Hat der Austritt Auswirkungen auf eine Beerdigung auf dem öffentlichen Friedhof?

Ist der/die Partner/in Mitglied der Kirche dürfte es in der Regel kein Problem sein, eine kirchliche Bestattung zu erhalten. Für die kirchliche Beerdigung eines Nicht-Kirchenmitgliedes können allerdings Gebühren anfallen. Die Details liegen im Ermessen der Kirchgemeinden.

Hat mein Austritt Auswirkungen auf eine allfällige kirchliche Trauung?

Solange ein Teil Mitglied einer Kirche ist, gibt es in der Regel kaum Probleme. Die Details liegen aber im Ermessen der Kirchgemeinden.

Allerdings zeichnet sich immer mehr ab, dass Pfarrer es ablehnen, als Statisten und Dekor einer nichtreligiösen Hochzeit zu dienen.

Wenn Sie als Konfessionsfreie/r eine/n Katholikin/en heiraten wollen, ergibt sich insofern ein Problem, als eine katholische Ehe einen Vertrag nach kanonischem Recht darstellt. Darin verpflichten sich die Ehegatten u.a. schriftlich, die Kinder katholisch aufzuziehen. Diese Klausel ist staatsrechtlich ungültig (ZGB 303) - Sie können sie also ohne rechtliche Folgen unterzeichnen. Als Paar sollten Sie sich aber einig sein über die Bedeutung, die Sie der religiösen Erziehung beimessen wollen.

Wer ist in einer gemischten Ehe steuerpflichtig?

Das Bundesgericht sagt dazu:

Die Haftung des konfessionsfremden oder -freien Ehemannes für die Kirchensteuer seiner Ehefrau ergibt sich aus der familienrechtlichen Unterhaltspflicht. (Dies dürfte heute auch im umgekehrten Fall gelten.)

Die Haushaltbesteuerung ist zulässig, sofern nur ein der Kirchenzugehörigkeit der einzelnen Familienglieder entsprechender Bruchteil der vollen Steuer erhoben wird.

Kirchenaustritt aus Sicht des kanonischen Rechts

Ein Vermerk des Austritts im Taufbuch könnte die kanonische Nichtzugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft bezeugen (beispielsweise nach Übertritt in eine andere Glaubensgemeinschaft) und damit gemäss can. 1117 auch von der kanonischen Formpflicht bei der Eheschliessung entbinden.

 So eindeutig ist das aber nicht. Gewisse Autoren gehen davon aus, dass Sie selber nach kanonischem Recht gar nicht austreten können, sondern ausgeschlossen werden müssten wegen Schisma, Häresie oder Apostasie.

 Andere Autoren meinen wiederum, dass auch der Katholik selber sein Schisma via Austrittserklärung schriftlich erklären kann.

Kirchenaustritt aus Sicht der katholischen Dogmatik

Dogmatisch bleibt der einmal katholisch Getaufte aber sein Leben lang Katholik: „In jedem Fall bleibt klar, dass das sakramentale Band der Zugehörigkeit zum Leib Christi, der die Kirche ist, aufgrund des Taufcharakters ein ontologisches Band ist, das fortdauert und wegen des Aktes oder der Tatsache des Abfalls nicht erlischt.“ (Zitat aus Von Papst Benedikt XVI. approbiertes Schreiben des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte vom 13. März 2006 zum so genannten "Kirchenaustritt" als Formalakt)

Partieller Kirchenaustritt Das Bundesgericht hat 2007 entschieden, dass der Austritt aus der katholischen Landeskirche bei gleichzeitiger Beibehaltung der Konfession zulässig sein muss.

BGer 16.11.2007 2P.321/2006

Zur Umsetzung in den Bistümern http://www.frei-denken.ch/de/2012/03/kirchenaustritt-auf-katholisch-%E2%80%93-zwischen-schikane-und-vereinnahmung/ St. Galler Tagblatt 14.10.2009: http://www.tagblatt.ch/aktuell/stgallen/tb-sg/Austreten-und-doch-bleiben;art140,1398734

Aus der Kirche ausgetreten - was nun?

Der Schritt ist getan - das hat für Sie folgende Konsequenzen:

Sie sind jetzt konfessionsfrei. Die FVS setzt sich für Ihre Interessen ein: Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz versteht sich als Interessenvertretung konfessionsfreier Menschen in der Schweiz.

Sie bezahlen keine Kirchensteuer mehr, sondern sind frei, irgendeine - oder auch keine - Organisation finanziell zu unterstützen, deren Ziele Ihnen zusagen.

Konfessionsfrei in den Kantonen VS oder VD? Besonderheit der Kirchensteuer: >Wallis, >Waadt

Sie habe kein Anrecht mehr auf kirchliche Dienstleistungen wie Kindertaufe, Hochzeit, Trauerfeier. Aber das heisst nicht, dass es keine besondere Feier für besondere Gelegenheiten gibt: 
Die FVS bietet weltliche Rituale an, in erster Linie für Mitglieder, aber auch für weitere Kreise.

Sie suchen vielleicht Kontakt zu Gleichgesinnten. Die FVS bietet Gelegenheit, sich mit anderen konfessionsfreien Menschen zu treffen und auszutauschen. >Mitmachen

Schauen Sie sich um auf dieser Webseite, verlangen Sie ein Probeabonnement der Monatsschrift  "frei denken." , besuchen Sie einmal ein Treffen in ihrer Region. >Mitmachen

Wenn Ihnen unsere Vereinigung zusagt - willkommen als neues Mitglied! >Mitglied werden

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