EGMR: Glaubensfreiheit umfasst Freiheit, seine Überzeugungen nicht offenzulegen

Im November 2011 hat der EGMR im Fall Panayote Dimitras et al. vs. Griechenland die negative Religionsfreiheit bekräftigt. Die Beschwerdeführer sind als Vertreter des Greek Helsinki Monitor im Rahmen ihrer Tätigkeit immer wieder vor Gericht tätig. Sie beanstanden die griechische Praxis, wonach standardmäßig der Eid auf die Bibel als "orthodoxe Christen" zu leisten bzw. die Konfession offenzulegen sei.  Strassburg hat erneut befunden, dass das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gemäss Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention auch das Recht umfasst, seine Ueberzeugungen NICHT zu offenbaren. Behörden seien nicht befugt, die weltanschaulichen Ansichten der Bürger abzurufen oder sie zu einem entsprechenden Bekenntnis zu zwingen.

Quelle: EHF; EGMR; Bsw. 42.837/06 u.a.